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01. Einheitliche Ansprechpartner

Bund 99155002000000 Typ 12

Inhalt

Leistungsschlüssel

99155002000000

Leistungsbezeichnung

01. Einheitliche Ansprechpartner

Leistungsbezeichnung II

Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner

Leistungstypisierung

Typ 12

Begriffe im Kontext

Single Point of Contact (Synonym), Gewerbe ummelden (Synonym), SPOC (Synonym), Gewerbeanzeige (Synonym), Gewerbe anmelden (Synonym), Berufsqualifikationsanerkennung (Synonym), Unternehmen (Synonym), Unternehmensanmeldung (Synonym), Grenzüberschreitende Tätigkeit (Synonym), Gewerbemeldung (Synonym), One-stop-shop (Synonym), Gewerbeabmeldung (Synonym), business (Synonym), Handwerksrolle (Synonym), Einheitlicher Ansprechpartner (Synonym), EU-DLR (Synonym), Dienstleistungsrichtlinie (Synonym), Unternehmen abmelden (Synonym), Unterstützung (Synonym), Gewerbe anzeigen (Synonym), Vorhabenklärung (Synonym), Gewerbe abmelden (Synonym), start a business (Synonym), Gewerbeanmeldung (Synonym), EAP (Synonym), Unternehmen gründen (Synonym), Berufsanerkennung (Synonym), PSC (Synonym), Gewerbe Ummeldung (Synonym), grenzüberschreitende Tätigkeiten (Synonym), EA (Synonym), open a business (Synonym), Unternehmen anmelden (Synonym), Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (Synonym), Point of Single Contact (Synonym), Unterstützungsdienste (Synonym), gewerbeanmelden (Synonym), EUGO (Synonym), einheitliche Stelle (Synonym), Gewerbe anmeldung (Synonym), EU-Dienstleistungsrichtlinie (Synonym), Gewerbe-Abmeldung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

SDG Hilfs- und Problemlösungsdienste (155)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
  • Eintragung, AEnderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)
  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
  • Fairness und Transparenz von Geschäftspraktiken, einschließlich Verbraucherrechte und Garantien im Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen
  • Anerkennung beruflicher Qualifikationen, einschließlich beruflicher Bildung
  • Unterrichtung der Behörden über grenzüberschreitende Tätigkeiten
  • Verlagerung eines Unternehmens in einen anderen Mitgliedstaat
  • Haftungs- und Pflichtversicherungsbestimmungen im Zusammenhang mit der Niederlassung oder Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
  • Asyl (1080200)
  • Auslandsaufenthalt (1120200)
  • Auswanderung (1120300)
  • Verbraucherschutz (1150300)
  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Standortsuche und Standortwahl (2010600)
  • Eintragung in Register (2020100)
  • Auszüge aus Registern (2020200)
  • Standortsuche (2050200)
  • Erschließung und Infrastruktur (2050300)
  • Bauplanung (2050400)
  • Bauverfahren (2050500)
  • Brandschutz und sonstige Auflagen (2050600)
  • Grenzüberschreitende Tätigkeit (2070100)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen für Forschungsvorhaben (2100200)
  • Forschungs- und Entwicklungsnetzwerke (2100300)
  • Fahrerlaubnis und Sachkenntnisse (2110100)
  • Transportgenehmigungen (2110200)
  • An- und Abmelden von Fahrzeugen (2110300)
  • Anlagenbetrieb und -prüfung (2120100)
  • Messen, Straßenfeste und Sonderveranstaltungen (2150100)
  • Sonderöffnungszeiten und -genehmigungen (2150200)
  • Betriebsaufgabe und zeitweise Stilllegung (2160100)
  • Betriebsübernahme (2160200)
  • Sanierung und Insolvenz (2160300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.06.2022

Fachlich freigegeben durch

Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner in Deutschland

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Das europaweite Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner informiert Sie über rechtliche Anforderungen und hilft bei Abwicklung von Verfahren. 

Volltext

Sie möchten unternehmerisch oder beruflich in Deutschland tätig werden? Sie brauchen Informationen und Beratung zu Anträgen und möchten Formalitäten einfach und aus einer Hand online erledigen? Hierfür gibt es das Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner!

Als Teil eines europaweiten Netzwerks (EU/EWR) stellen die Einheitlichen Ansprechpartner einen unternehmensfreundlichen Zugang zur Verwaltung bereit. Sie informieren über die Anforderungen für die Aufnahme und Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit.

Das Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner besteht aus elektronischen Portalen und persönlichen Ansprechpartnern.

Zu den Leistungen der Einheitlichen Ansprechpartner zählen:

  • Informationen zu Anforderungen und Verfahren bei Aufnahme und Ausübung unternehmerischer Tätigkeiten in Deutschland einschließlich damit verbundener Gebühren und vorzulegender Unterlagen
  • Informationen zu Anforderungen und Verfahren bei der Anerkennung von beruflichen Qualifikationen in Deutschland, einschließlich damit verbundener Gebühren und vorzulegender Unterlagen
  • elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren, die für die Aufnahme und Ausübung einer unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit erforderlich sind
  • Zielgruppen sind Gründerinnen und Gründer, Unternehmen sowie Antragsteller bei der Berufsqualifikationsanerkennung in Deutschland, der EU/EWR und aus Drittstaaten.

Als EU-Bürger haben Sie einen rechtlichen Anspruch auf die Services der Einheitlichen Ansprechpartner. Dies regeln die EU-Dienstleistungsrichtlinie und die EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Außerdem sind die Einheitlichen Ansprechpartner Unterstützungsdienst nach der EU-Verordnung über ein einheitliches, digitales Zugangstor.

HINWEIS: Hier finden Sie die Informationen auch in leichter Sprache.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Informationsangebote der Einheitlichen Ansprechpartner (EA) sind in der Regel kostenfrei. Für die Beratung durch und die gebündelte Abwicklung von Verwaltungsverfahren über einen Einheitlichen Ansprechpartner können jedoch in einzelnen Bundesländern Gebühren anfallen. Informationen zur Höhe der Gebühren finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten der Einheitlichen Ansprechpartner:

Länder ohne EA-Gebühren:

Baden- Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hessen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

Länder mit EA-Gebühren:

Hamburg

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Sachsen

Achtung! Zusätzlich zu der Bearbeitungsgebühr, welche für die Dienste der Einheitlichen Ansprechpartner erhoben werden kann, fallen die jeweils regulären Gebühren für die durchgeführten Verfahren an. Die Höhe dieser Gebühren richtet sich nach dem jeweiligen Verwaltungsverfahren. Informationen hierzu können den jeweiligen Leistungsbeschreibungen entnommen werden.

Die üblichen Zahlungsverfahren werden in der Regel unterstützt. Einzelheiten sind auf Portalen der jeweiligen Einheitlichen Ansprechpartner der Länder zu entnehmen. 

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Bereitstellung von Informationen:

  • auf den Internetportalen: sofort
  • Anfragen per Mail: in der Regel bis zu 3 Tage

Abwicklung von Verfahren:

Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Verfahren ab und ist der entsprechenden Verfahrensbeschreibung zu entnehmen.

Frist

Fristen bei der Abwicklung von Verfahren hängen vom jeweiligen Verfahren ab und sind den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen zu entnehmen. Die Frist läuft erst, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden.

Weiterführende Informationen

Informationen zum Netzwerk der Einheitlichen Ansprechpartner in Deutschland auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Informationen zu den Einheitlichen Ansprechpartnern in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

Weiterführende Informationen finden Sie außerdem auch auf den Portalen der Einheitlichen Ansprechpartner der Länder.

Hinweise

Bereitstellung von Informationen:

Die Dienste der Einheitlichen Ansprechpartner können in Deutsch und in Englisch in Anspruch genommen werden. Bei einzelnen Einheitlichen Ansprechpartnern können darüber hinaus auch weitere Sprachen in Anspruch genommen werden.

Abwicklung von Verfahren:

Deutsch

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Das europaweite Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner informiert Sie über rechtliche Anforderungen und hilft bei Abwicklung von Verfahren.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden