Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Sonstige Steuern: Zahlung, Sätze, Steuererklärungen

Bund 99154069000000 Typ 11

Inhalt

Leistungsschlüssel

99154069000000

Leistungsbezeichnung

Sonstige Steuern: Zahlung, Sätze, Steuererklärungen

Leistungsbezeichnung II

Sonstige Steuern

Leistungstypisierung

Typ 11

Begriffe im Kontext

Körperschaftsteuer (Synonym), E-Bilanz (Synonym), Solidaritätszuschlag (Synonym), Gewerbesteuer (Synonym), Vorauszahlungen (Synonym), Steuererklärung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

SDG allgemeine Rechte und Pflichten (154)

SDG Informationsbereiche

  • Sonstige Steuern: Zahlung, Sätze, Steuererklärungen

Lagen Portalverbund

  • Steuern und Abgaben für Mitarbeiter (2040100)
  • Kauf, Miete und Pacht (2050100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.01.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie in Deutschland ein Unternehmen gründen, müssen Sie bestimmte Regelungen und Vorgaben beachten. Hier finden Sie Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten insbesondere zum Thema Steuer (Zahlung, Sätze, Steuererklärungen).

Volltext

Definition Steuerpflichten

Körperschaften, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in Deutschland haben, sind grundsätzlich mit ihren weltweit erzielten Einkünften steuerpflichtig. Körperschaften sind insbesondere Kapitalgesellschaften wie zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH).

Körperschaften, die keinen Sitz und keine Geschäftsleitung in Deutschland haben, können im Inland steuerpflichtig sein, wenn sie inländische Einkünfte erzielen. Dies betrifft beispielsweise Gewinne aus inländischen Zweigniederlassungen und Betriebsstätten.

Steuerpflichtig sind unter anderem Unternehmensgewinne, Veräußerungsgewinne und Kapitalerträge. Für Veräußerungsgewinne kann unter Umständen eine Steuerbefreiung gelten.

Arten von Unternehmenssteuern in Deutschland

Die Gewinne von Körperschaften unterliegen in Deutschland der Körperschaftsteuer in Höhe von 15 %. Auf den Steuerbetrag entfällt oberhalb einer bestimmten Freigrenze zusätzlich ein Solidaritätszuschlag bis zu 5,5 %. Außerdem wird für Körperschaften, die eine inländische Betriebsstätte unterhalten, von den Gemeinden eine Gewerbesteuer erhoben. Insgesamt beträgt die Unternehmenssteuerbelastung im Durchschnitt ca. 30 Prozent.

Für den Vollzug beziehungsweise die Durchführung der steuergesetzlichen Regelungen sind die Finanzverwaltungen der Länder zuständig.

Die Körperschaft- und Gewerbesteuerklärung sind jährlich jeweils bis zum 31. Juli des Folgejahres einzureichen. Werden die Erklärungen von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe erstellt, endet die Steuererklärungsfrist erst mit Ablauf des Februars des Zweitfolgejahres.

Die Erklärungen sind elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.

Nach entsprechender Festsetzung durch das Finanzamt sind ggf. quartalsweise Vorauszahlungen auf die Körperschaftsteuer zu zahlen.

Körperschaften sind grundsätzlich buchführungspflichtig. Mit der Steuererklärung ist jeweils eine elektronische Bilanz (E-Bilanz) an das Finanzamt zu übermitteln.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden