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Online-Abgabe eines Gebots auf eine öffentliche Ausschreibung

Bund 99154086000000 Typ 11

Inhalt

Leistungsschlüssel

99154086000000

Leistungsbezeichnung

Online-Abgabe eines Gebots auf eine öffentliche Ausschreibung

Leistungsbezeichnung II

Angebote für öffentliche Ausschreibungen online einreichen

Leistungstypisierung

Typ 11

Begriffe im Kontext

Bereitstellung Vergabeunterlagen (Synonym), Unterschwellenvergabeordnung (Synonym), EU-Schwellenwerte (Synonym), E-Vergabe (Synonym), elektronische Kommunikation (Synonym), Auftragsbekanntmachung (Synonym), e-Signatur (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

SDG allgemeine Rechte und Pflichten (154)

SDG Informationsbereiche

  • Online-Abgabe eines Gebots auf eine öffentliche Ausschreibung

Lagen Portalverbund

  • Informationen zur öffentlichen Vergabe (2080100)
  • Elektronische Vergabeplattformen (2080200)
  • EU-weite Ausschreibungen (2080300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.12.2022

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Teaser

Wenn Sie in Deutschland ein Unternehmen gründen, müssen Sie bestimmte Regelungen und Vorgaben beachten. Hier finden Sie Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten insbesondere bei Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen.

Volltext

1. Gibt es spezifische technische Anforderungen für die Angebotsabgabe?

Ab Erreichen der EU-Schwellenwerte sind grundsätzlich in jedem Stadium eines öffentlichen Vergabeverfahrens sowohl durch die Auftraggeber als auch die Unternehmen elektronische Mittel zu nutzen, der sogenannte Grundsatz der e-Vergabe, § 97 Abs. 5 GWB.

Die elektronische Kommunikation betrifft vor allem:

  • elektronische Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung
  • kostenfreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung über das Internet
  • elektronische Angebotsabgabe

Die Umstellung auf die elektronische Kommunikation ist zwingend, und zwar unabhängig vom Liefer- und Leistungsgegenstand, der der Vergabe zugrunde liegt.

Im Unterschwellenbereich sind seit dem 1. Januar 2020 Angebote und Teilnahmeanträge für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Anwendungsbereich der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) auch zwingend mithilfe elektronischer Mittel einzureichen. Diese Verpflichtung gilt allerdings nicht, wenn der geschätzte Auftragswert 25.000 EUR nicht überschreitet oder ein Vergabeverfahren durchgeführt wird, bei dem keine Auftragsbekanntmachung veröffentlicht wird. Die Einzelheiten dazu regelt § 38 UVgO.

2. Sind eSignaturen bei Vergaben ab Erreichen der EU-Schwellenwerte obligatorisch?

Grundsätzlich sind elektronische Signaturen, so genannte e-Signaturen bei Vergaben ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nicht obligatorisch. Sofern aber der öffentliche Auftraggeber an die im Vergabeverfahren verlangten und zu übermittelnden Daten erhöhte Sicherheitsanforderungen stellt, kann er bei Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnehmeranträgen und Angeboten eine elektronische Form der Erklärung verlangen. Den Vergabestellen ist dabei die Auswahl zwischen einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur, einer qualifizierten elektronischen Signatur, einem fortgeschrittenen elektronischen Siegel oder einem qualifizierten elektronischen Siegel freigestellt (vgl. § 53 Abs. 3 VgV).

E-Signaturen können bei verschiedenen privatwirtschaftlichen Anbietern erworben werden.

3. Gibt es spezifische Portale, die zur Abgabe eines Angebots für eine öffentliche Ausschreibung genutzt werden?

EU-weite Bekanntmachungen werden durch das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union im Internet veröffentlicht (TED - Tenders Electronic Daily) und dort jeden Tag aktualisiert.

Daneben gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Vergabeportale, auf denen öffentliche Auftraggeber - auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene - ihre Projekte grundsätzlich online ausschreiben.

Der Bund veröffentlicht Ausschreibungen auf seinen zentralen Vergabeplattformen. Auch die Länder betreiben daneben jeweils eigene Vergabeplattformen.

Darüber hinaus sammeln etliche privatwirtschaftlich betriebene Vergabeportale Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber und veröffentlichen diese online.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden