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Meldung von Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit dem Ausschreibungsverfahren

Bund 99154087000000 Typ 11

Inhalt

Leistungsschlüssel

99154087000000

Leistungsbezeichnung

Meldung von Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit dem Ausschreibungsverfahren

Leistungsbezeichnung II

Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Ausschreibungsverfahren melden

Leistungstypisierung

Typ 11

Begriffe im Kontext

eVergabe (Synonym), E-Vergabe (Synonym), Konzession (Synonym), Vergaberechtsschutz (Synonym), Aufträge der öffentlichen Hand (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

SDG allgemeine Rechte und Pflichten (154)

SDG Informationsbereiche

  • Meldung von Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit dem Ausschreibungsverfahren

Lagen Portalverbund

  • Informationen zur öffentlichen Vergabe (2080100)
  • EU-weite Ausschreibungen (2080300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.12.2022

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Teaser

Wenn Sie in Deutschland ein Unternehmen gründen, müssen Sie bestimmte Regelungen und Vorgaben beachten. Hier finden Sie Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten insbesondere bei Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen.

Volltext

Welchen Rechtschutz gibt es bei Verletzung der Vergabevorschriften?

Der vergaberechtliche Rechtsschutz nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) greift nur für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte ein. Die Unternehmen haben gemäß § 97 Abs. 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren eingehalten werden.

Ein betroffenes Unternehmen kann dann in einem sogenannten Nachprüfungsverfahren gegen vermutete Vergaberechtsverstöße vorgehen. Bei zulässigem Antrag des Unternehmens prüfen die Vergabekammern, ob die Antragstellenden in ihren Rechten verletzt wurden und welche Maßnahmen ggf. zu treffen sind, um diese Rechtsverletzung zu beseitigen. Die Entscheidungen der Vergabekammern können in zweiter Instanz von den Vergabekammern bei den Oberlandesgerichten überprüft werden.

Im Unterschwellenbereich ist ein solcher primärer - oder direkter - Rechtsschutz im Rahmen des Vergabeverfahrens vor den Vergabekammern mit Ausnahme einige Bundesländer nicht vorgesehen. Es kommt aber je nach Konstellation Rechtsschutz vor den Zivil- oder Verwaltungsgerichten in Betracht.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden