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Kinderrückhaltsysteme Informationserteilung

Bund 99084020013000 Typ 6

Inhalt

Leistungsschlüssel

99084020013000

Leistungsbezeichnung

Kinderrückhaltsysteme Informationserteilung

Leistungsbezeichnung II

Kindersitz im Auto

Leistungstypisierung

Typ 6

Begriffe im Kontext

Babyschale (Synonym), Beförderung von Kindern im Auto (Synonym), Kinderautositz (Synonym), Bundesanstalt für Straßenwesen (Synonym), Reboarder-Sitze (Synonym), Kindersitz (Synonym), Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (Synonym), Kinderrückhaltesystem (Synonym), BASt (Synonym), Rückhaltesystem im Auto (Synonym), Sitzerhöhung (Synonym), Reboarder (Synonym), BMVI (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Informationserteilung (13)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.11.2020

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)

Teaser

Wenn Sie Kinder im Auto mitnehmen möchten, müssen Sie geeignete Kin-dersitze verwenden.

Volltext

In Deutschland müssen Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, die kleiner als 150 Zentimeter sind, in einem für das Kind geeigneten Kindersitz im Auto gesichert werden. Diese Pflicht gilt in Autos auf allen Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind.

Grundsätzlich dürfen Kinder nur in genehmigten Kindersitzen mitgenommen werden. Derzeit sind drei UN-Regelungen für Kindersitze zugelassen:

  • UN-Regelung 44/03,
  • UN-Regelung 44/04 oder
  • UN-Regelung 129.

Eine entsprechende Kennzeichnung muss am Kindersitz angebracht sein.

Transportieren Sie Kinder ohne die erforderlichen Kindersitze drohen Bußgelder und gegebenenfalls sogar ein Punkt im Fahreignungsregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg.

Ausnahmen beim Transport von Kinder:

  • Wenn bereits zwei Kinder mit Kindersitzen auf der Rückbank sitzen und es keinen Platz für einen weiteren Kindersitz mehr gibt, dürfen Sie ausnahmsweise ein weiteres Kind in Ihrem Auto mitnehmen, das älter als 3 Jahre ist. Dieses darf auf dem Rücksitz nur mit dem regulären Sicherheitsgurt gesichert werden.
  • Auch im Taxi sollte Ihr Kind in einem Kindersitz sitzen. Da aber Taxis nicht immer alle Kindersitze bereithalten können, gelten für gelegentliche Taxifahrten Ausnahmen. Für Babys unter 9 Kilo müssen Taxis keine Sitze bereithalten. Sie sollten sie deshalb selbst mitbringen. Im Taxi ist auf Rücksitzen die Verpflichtung zur Sicherung von Kindern mit Rückhalteeinrichtungen auf 2 Kinder mit einem Gewicht ab 9 kg beschränkt; es muss jedoch für mindestens ein Kind mit einem Gewicht zwischen 9 und 18 kg (Kindersitzklasse I) eine Sicherung möglich sein. Diese Ausnahmen gelten nicht, wenn in dem Taxi regelmäßig Kinder befördert werden.
  • Hat Ihr Auto keine Sicherheitsgurte, dürfen Sie darin keine Kinder unter 3 Jahren mitnehmen. Ältere Kinder, die kleiner als 150 cm sind, dürfen nur auf dem Rücksitz sitzen.
  • Im Bus dürfen Kinder ohne Kindersitz und Gurt fahren, wenn der Bus ein Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen hat.
     

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

keine

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

keine

Bearbeitungsdauer

keine

Frist

keine

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

keine

Kurztext

  • Kinderrückhaltsysteme Informationserteilung
  • Kinder müssen im Auto mit Kindersitzen gesichert werden,
    • wenn sie nicht älter als 12 Jahre sind oder
    • wenn sie kleiner als 150 cm sind
  • der Sitz muss nach der UN-Regelung 44/03 oder der UN-Regelung 129 oder entsprechend nachfolgender Anpassungen dieser Regelungen genehmigt sein
  • die entsprechende Kennzeichnung muss am Kindersitz angebracht sein
  • bei einem Transport von Kindern ohne erforderlichen Kindersitz drohen Bußgelder und gegebenenfalls ein Punkt im Fahreignungsregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg
  • Auskunft durch: Servicenummer der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • zuständig: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formular: nein
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein