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Multiplikatorenschulungen für Akteure der Integrationsarbeit Gewährung

Bund 99148113080000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99148113080000

Leistungsbezeichnung

Multiplikatorenschulungen für Akteure der Integrationsarbeit Gewährung

Leistungsbezeichnung II

Multiplikatorenschulungen im Bereich Integration beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Integrationsmaßnahme (Synonym), BAMF Integrationsprojekte (Synonym), Integration (Synonym), Vorstandsarbeit (Synonym), soziale und gesellschaftliche Integration (Synonym), Vereine (Synonym), Bürgerschaftliches Engagement (Synonym), Projektförderung (Synonym), Multiplikatorenschulung (Synonym), Zuwendung (Synonym), Antrag auf Zuwendung zur Projektförderung (Synonym), Ehrenamt (Synonym), BAMF Integration (Synonym), Multiplikatoren (Synonym), Schulungen (Synonym), Multiplikatorinnen (Synonym), Vereinsarbeit (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Gewährung (80)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

  • Integration (1080400)
  • Weitere Förderbereiche (2060990)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.11.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Teaser

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) fördert ein- und mehrtägige Multiplikatorenschulungen, um das ehrenamtliche Engagement von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund zu unterstützen.

Volltext

Die Förderung zur Umsetzung einer Multiplikatorenschulung richtet sich an alle Vereine und Organisationen der Integrationsarbeit, in denen Ehrenamtliche tätig sind.

Einen Schwerpunkt setzt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf die Unterstützung von Migrantenorganisationen,

  • die selbst Integrationsmaßnahmen durchführen möchten und
  • den Wunsch nach Weiterqualifizierung haben.

Geförderte Multiplikatorenschulungen sind zum Beispiel:

  • Schulungen zu Vereins und Projektmanagement,
  • Schulungen zur Stärkung der interkulturellen, und Erziehungskompetenz von Eltern mit Migrationshintergrund,
  • Fortbildungen zur Unterstützung der Erstorientierung sowie
  • Lehrgänge zum Umgang mit Personen, die im Alltag Vorurteile gegen Migrantinnen und Migranten äußern.

Erforderliche Unterlagen

  • rechtskräftiger Antrag gemäß jeweiliger Ausschreibung
  • Maßnahmenbeschreibung
  • Finanzierungsplan
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen
  • Freistellungsbescheid
  • Erklärung über das Nichtvorliegen einer Insolvenz
  • Erklärung über das Nichtvorliegen eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens
  • Erklärung über die ordnungsgemäße Abführung von Sozialabgaben und Steuern
  • Auszug aus dem Vereins- oder Handelsregister
  • Satzung des Vereins oder der (g)GmbH, beziehungsweise Geschäftsordnung

Voraussetzungen

  • Sie sind eine juristische Person, zum Beispiel ein Verein oder eine gemeinnützige Organisation.
  • Sie können einen Vereins- oder Handelsregisterauszug nachweisen.
  • Sie haben über eine ordnungsgemäße Geschäftsführung, die Sie zum Beispiel durch eine Eigenerklärung und Bestätigung des Finanzamts nachweisen können. 
  • Sie können Ihre Gemeinnützigkeit nachweisen, zum Beispiel über einen Freistellungsbescheid des Finanzamts.
  • Dem BAMF müssen ausreichend Haushaltsmittel für eine Förderung zur Verfügung stehen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Ihren Antrag auf Zuwendung zur Umsetzung einer Multiplikatorenschulung können Sie elektronisch über das Portal "easy-Online" beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.

  • Erkundigen Sie sich auf der Internetseite des Bundesportals und auf der Internetseite des BAMF über die Voraussetzungen einer Förderung.
  • Sofern eine Ausschreibungsfrist läuft, können Sie auf dem Portal "easy-Online" einen Antrag stellen.
  • Rufen Sie das Internetportal "easy-Online" auf. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess geführt.
  • Füllen Sie den Antrag aus und schicken Sie ihn ab.
  • Wenn Sie nicht über das D-Trust-Zertifikat verfügen, müssen Sie den Antrag zusätzlich zur elektronischen Abgabe
    • ausdrucken,
    • unterschreiben und
    • zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen an das BAMF senden.
  • Nach Eingang des Antrags beim BAMF erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
  • Die zuständige Sachbearbeitung im BAMF setzt sich nach Sichtung Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung, um eventuelle Rückfragen zu klären.

Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Antrag.

Bearbeitungsdauer

Ausschreibungen finden jährlich statt. Der Förderung beginnt noch im gleichen Jahr.

Frist

Die Fristen sind in der jeweils aktuellen Ausschreibung genannt und können variieren. Die Ausschreibungen werden in der Regel im 1. Quartal eines Jahres veröffentlicht.

Hinweise

Es gibt 2025 voraussichtlich keine Ausschreibung.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) fördert ein oder mehrtägige Multiplikatorenschulungen im Auftrag des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI)
  • Ziel: Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund
  • die Multiplikatorenschulungen werden in der Regel jährlich mit verschiedenen Schwerpunkten ausgeschrieben
  • Förderung richtet sich an Vereine und Organisationen der Integrationsarbeit, in denen Ehrenamtliche tätig sind
  • besonders Migrantenorganisationen, die selbst Integrationsmaßnahmen durchführen möchten und den Wunsch nach Weiterqualifizierung haben, werden unterstützt
  • inhaltliche Bandbreite der geförderten Multiplikatorenschulungen reicht von
    • Schulungen zu Vereins- und Projektmanagement und Konfliktmanagement über
    • Schulungen zur Stärkung der interkulturellen Öffnung bis hin zu Schulungen zur Vermittlung interkultureller Kompetenzen
  • Antragstellung erfolgt über Internetportal "easy-Online"
  • antragsberechtigt sind gemeinnützige, juristische Personen und Gebietskörperschaften
  • Förderung erfolgt als Zuwendung zur Projektförderung
  • es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung, da es sich um eine freiwillige Förderung des Bundes handelt
  • institutionelle Förderungen oder langfristige Förderungen wiederkehrender Zwecke sind nicht möglich

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden