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Anzeige von Beschwerden bei Postdienstleistungen Entgegennahme

Bund 99118028261000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99118028261000

Leistungsbezeichnung

Anzeige von Beschwerden bei Postdienstleistungen Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

Bei der Bundesnetzagentur über Post- und Paketdienstleister beschweren

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Post (Synonym), Paketzustellung (Synonym), Postdienstleister (Synonym), Briefbeförderung (Synonym), Universaldienstleistung (Synonym), Paketdienstleister (Synonym), Postzustellung (Synonym), Paketdienst (Synonym), Universaldienst (Synonym), Briefzustellung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Verbraucherrechte und Garantien im Zusammenhang mit dem Kauf von Waren und Dienstleistungen, einschließlich Verfahren für die Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten und die Verbraucherentschädigung

Lagen Portalverbund

  • Verbraucherschutz (1150300)
  • Verbraucherschutz (2140100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

27.09.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Teaser

Bei grundlegenden Problemen mit der Post- oder Paketbeförderung können Sie sich bei Bundesnetzagentur beschweren. 

Volltext

In Deutschland ist die Versorgung mit wichtigen Post- und Paketdienstleistungen zu erschwinglichen Preisen gesetzlich garantiert. Die Bundesnetzagentur prüft die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben zur Versorgung. Sie geht dazu unter anderem Beschwerden nach, fordert Unternehmen zur Prüfung oder Stellungnahme auf und sammelt Informationen, die auf Defizite in der Versorgung hindeuten.

Zu den gesetzlichen Vorgaben gehört zum Beispiel, dass

  • es ausreichend Briefkästen sowie Filialen und Shops für Postdienstleistungen gibt,
  • Briefe und Pakete an jedem Werktag zugestellt werden,
  • Briefe und Pakete an der angegebenen Anschrift durch Einwurf in den Hausbriefkasten beziehungsweise durch persönliche Aushändigung zugestellt werden und
  • im Jahresdurchschnitt 8 von 10 Briefen nach einem Werktag und 8 von 10 Paketen nach 2 Werktagen bei der Empfängerin oder dem Empfänger ankommen.

Wenn die Bundesnetzagentur durch gehäufte Beschwerden oder eigene Auswertungen Auffälligkeiten feststellt, fordert sie das jeweilige Postunternehmen auf, die gesetzlich vorgeschriebene Qualität wiederherzustellen und dauerhaft zu gewährleisten.

Erforderliche Unterlagen

Je nach Sachverhalt können weitere Unterlagen notwendig sein, zum Beispiel:

  • Schriftwechsel mit dem Postunternehmen

Voraussetzungen

Ihre Beschwerde muss im Zusammenhang stehen mit den gesetzlichen Vorgaben zur 

  • Briefbeförderung,
  • Paketbeförderung oder
  • der Beförderung von Zeitungen und Zeitschriften.
     

Kosten

Sie können die Beschwerde kostenlos einreichen.

Verfahrensablauf

Haben Sie etwas zu beanstanden, sollten Sie sich mit einer Beschwerde zunächst an das betroffene Postunternehmen wenden und dieses zur Beseitigung der Mängel auffordern.

Bei anhaltenden oder wiederkehrenden Mängeln oder grundlegenden Qualitätsproblemen können Sie sich an die Bundesnetzagentur wenden:

  • Sie können Ihre Beschwerde an die Bundesnetzagentur per Post oder Online-Formular übermitteln.
  • Schildern Sie in Ihrer Beschwerde den Sachverhalt. Zusätz-liche Unterlagen können Sie zum Beispiel als Anhang über das Online-Formular hinzufügen.
  • Die Bundesnetzagentur prüft Ihre Beschwerde und infor-miert Sie über ein mögliches weiteres Tätigwerden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitundsdauer beträgt im Durchschnitt eine Woche. Je nach Sachverhalt kann es auch zu einer verlängerten Bearbeitungszeit kommen.

Frist

Es gibt keine Frist für die Beschwerde.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe gegeben.

Kurztext

  • Anzeige von Beschwerden bei Postdienstleistungen Entgegennahme
  • Prüfung der gesetzlichen Vorgaben zur Postversorgung durch Bundesnetzagentur
  • Vorgaben u.a. zu:
    • Anzahl Briefkästen, Filialen, Shops für Postdienstleistungen
    • werktäglicher Zustellung
    • durchschnittlichen Laufzeiten
    •  persönlicher Zustellung 
  • Beschwerde bei Bundesnetzagentur v.a. bei 
    • gravierenden Mängeln
    • anhaltenden oder wiederholten Mängeln
    • grundlegenden Problemen mit der Versorgung
  • zuständig: Bundesnetzagentur, Verbraucherservice Post
     

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden