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Meldung von Funkstörungen Entgegennahme

Bund 99109048261000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99109048261000

Leistungsbezeichnung

Meldung von Funkstörungen Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

Funkstörungen melden

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Störquelle (Synonym), Radioempfang (Synonym), Elektromagnetische Unverträglichkeit (Synonym), Prüf- und Messdienst (Synonym), Störungsbearbeitung (Synonym), Funkstörungsannahme (Synonym), BNetzA (Synonym), Bundesnetzagentur (Synonym), Empfangsstörung (Synonym), DSL-Störung (Synonym), Internetstörung (Synonym), Funkstörquelle (Synonym), Funkstörung (Synonym), Fernsehempfang (Synonym), Elektromagnetische Störung (Synonym), Mobilfunkstörung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Fahrzeugbesitz (1090200)
  • Verbraucherschutz (1150300)
  • Verbraucherschutz (2140100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.08.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Teaser

Wenn Sie eine Funkstörungen vermuten, können Sie diese beim Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur melden.

Volltext

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist eine obere deutsche Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Der Prüf- und Messdienst der BNetzA berät Sie bei der Ursachensuche von Funkstörungen oder elektromagnetischen Unverträglichkeiten.

Wenn Sie eine Funkstörung melden und die BNetzA anhand Ihrer Angaben dies ebenfalls vermutet, wird der Prüf- und Messdienst die Störquelle mit speziellen Mess- und Peilwagen vor Ort ermitteln und Abhilfemaßnahmen einleiten.

Gerätedefekte oder Bedienfehler vor der Meldung ausschließen

Sie benötigen keine technischen Vorkenntnisse für das Melden von Funkstörungen.

Prüfen Sie jedoch bitte vor der Kontaktaufnahme mit der Funkstörungsannahme, ob es sich bei Ihrer Störung nicht um eine der folgenden häufigen Ursachen handelt:

  • ein Defekt an Ihrem Gerät oder ein Bedienfehler,
  • eine ungenügende Funkversorgung,
  • eine unzureichende Antenne

oder

  • ein defektes Antennenanschlusskabel.

In diesen Fällen ist die Funkstörungsannahme nicht der richtige Ansprechpartner.

Bei Mobilfunk-, Telefon- oder Internetstörungen wenden Sie sich zunächst an Ihren Telefon-, Mobilfunk- oder Internet-Anbieter. So können Sie ausschließen, dass eine Störung bei Ihrem Telekommunikations-Anbieter vorliegt.

Auslöser für Funkstörungen

Im Alltag können sich Störsignale beispielsweise bemerkbar machen als:

  • Prasseln im Radio,
  • eingefrorene Fernsehbilder auf dem Fernsehbildschirm,
  • Gerätestörungen oder
  • Störungen beim Internetempfang.

Funkstörungen können zum Beispiel verursacht werden durch:

  • Defekte oder Alterungseffekte bei elektrischen Geräten und Funkanlagen,
  • unfachmännisch installierte Satellitenanlagen,
  • Geräte, deren Betrieb in der Europäischen Union nicht zugelassen ist.

Deshalb ist es wichtig, dass Ihre Geräte ein CE-Kennzeichen tragen und bestimmungsgemäß betrieben werden.

Funkstörungen können auch die öffentliche Sicherheit gefährden, wenn sie die Funkkommunikation von Rettungsdiensten, Polizei, Feuerwehr oder im Flugverkehr beeinträchtigen.

Eine Funkstörung können Sie online oder telefonisch beim Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur (BNetzA) melden.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

keine

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Eine Funkstörung können Sie online oder per Telefon bei der Funkstörungsannahme der Bundesnetzagentur (BNetzA) melden.

Online:

  • Prüfen Sie bitte zunächst, dass kein technischer Defekt des Geräts oder ein Bedienfehler vorliegt.
  • Wenn Sie weiterhin eine Funkstörung vermuten, rufen Sie die Internetseite des Bundesportals "verwaltung.bund.de" auf und öffnen Sie das Online-Formular zur Meldung einer Funkstörung. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben. Dort können Sie auch Angaben zu den Störzeiten machen.
  • Falls Sie Aufnahmen haben, die die Störung dokumentieren, beispielsweise Fotos vom gestörten Fernsehbild oder Tonaufnahmen vom gestörten Radioempfang, können Sie diese als Datei hochladen.
  • Die BNetzA nimmt anschließend Kontakt mit Ihnen, falls eine Störung vorliegt und vereinbart in der Regel einen Vor-Ort-Termin, um die Störquelle zu ermitteln.

Telefon:

  • Prüfen Sie bitte zunächst, dass kein technischer Defekt des Geräts oder ein Bedienfehler vorliegt.
  • Rufen Sie die Funkstörungsannahme der BNetzA an.
  • Bitte beschreiben Sie am Telefon möglichst genau:
  • was wird gestört,
  • wie wirkt sich die Störung aus,
  • wie häufig und zu welchen Zeiten treten die Störungen auf?
  • Die Beschäftigten der Funkstörungsannahme der BNetzA beraten Sie und besprechen mit Ihnen die weitere Vorgehensweise.

Bearbeitungsdauer

1 - 5 Tag(e)
In der Regel werden die Störungen innerhalb von 5 Tagen bearbeitet.

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Kurztext

  • Meldung von Funkstörungen Entgegennahme
  • Funkstörungen und elektromagnetische Unverträglichkeiten melden
  • eine Meldung vornehmen können:
    • Privatleute,
    • Firmen,
    • Behörden und
    • Organisationen.
  • Funkstörungen machen sich unter anderem bemerkbar als Störungen
    • beim Radio- und Fernsehempfang
    • beim Funksprechverkehr
    • von elektronischen Geräten, zum Beispiel bei Funkgaragentorsteuerungen oder
    • der Internetanbindung.
  • Meldende benötigen keine technischen Vorkenntnisse, sollten aber die Störung möglichst genau beschreiben können.
  • Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur prüft Angaben, nimmt Kontakt mit Meldenden auf und leitet gegebenenfalls vor Ort Abhilfemaßnahmen ein
  • Auskunft durch: Bundesnetzagentur (BNetzA)
  • Meldung über: Meldung muss online oder telefonisch bei der Funkstörungsannahme der Bundesnetzagentur (BNetzA) erfolgen
  • zuständig: Bundesnetzagentur (BNetzA)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden