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Einsicht in den Infrastrukturatlas Gewährung

Bund 99109055080000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99109055080000

Leistungsbezeichnung

Einsicht in den Infrastrukturatlas Gewährung

Leistungsbezeichnung II

Einsicht in den Infrastrukturatlas beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Netzinfrastruktur (Synonym), Breitbandausbau (Synonym), Mitnutzung (Synonym), Einsicht (Synonym), ISA (Synonym), Geoinformation (Synonym), Gebietskörperschaften (Synonym), Infrastrukturdaten (Synonym), Leerrohre (Synonym), ISA+ (Synonym), § 79 TKG (Synonym), Gigabit-Ausbau (Synonym), Infrastrukturatlas (Synonym), Gigabitausbau (Synonym), Gigabitgrundbuch (Synonym), § 153 TKG (Synonym), Informations- und Planungstool (Synonym), Trägerinfrastruktur (Synonym), § 136 TKG (Synonym), GigabitGB (Synonym), Bundesnetzagentur (Synonym), BMDV (Synonym), BNetzA (Synonym), Zentrale Informationsstelle (Synonym), Glasfaserleitungen (Synonym), Versorgungsnetz (Synonym), Einsichtnahme (Synonym), Netzbetreiber (Synonym), Richtfunk (Synonym), Gigabit-Grundbuch (Synonym), ZIS (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Gewährung (80)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

  • Auszüge aus Registern (2020200)
  • Erschließung und Infrastruktur (2050300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.07.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Teaser

Wenn Sie sich an einem Projekt zum Ausbau öffentlicher Versorgungsnetze beteiligen, können Sie auf Antrag den Infrastrukturatlas (ISA) einsehen und so Informationen zu Netzinfrastrukturen in einem Gebiet erhalten, um eine Mitnutzung vorzubereiten.

Volltext

Der Infrastrukturatlas (ISA) als Teil des Gigabit-Grundbuchs ist ein zentrales Informations- und Planungstool für den Breitbandausbau in Deutschland. Er zeigt eine Übersicht für erste Planungsstufen von Breitbandausbauprojekten und dient der Vorbereitung von konkreten Mitnutzungsansprüchen im fortgeschrittenen Planungsprozess.

Der ISA enthält die Infrastrukturdaten von mehreren 1.000 Netzbetreibern und stellt diese berechtigten Unternehmen, aber auch Bund, Ländern, Kreisen und Kommunen im Rahmen des Breitbandausbaus zur Verfügung. Die Geodaten, also beispielsweise der Verlauf von Glasfaserleitungen, werden im ISA auf digitalen Landkarten abgebildet.

Sie können den Infrastrukturatlas einsehen, wenn Sie

  • sich an einem konkreten Projekt zum Ausbau öffentlicher Versorgungsnetze beteiligen oder
  • Einsicht zu allgemeinen Planungs- und Förderzwecken benötigen.

Außerdem müssen Sie einer der folgenden Gruppen angehören:

  • Eigentümer oder Betreiber öffentlicher Versorgungsnetze sowie deren Auftragnehmerin oder Auftragnehmer im Rahmen konkreter Ausbauvorhaben an öffentlichen Versorgungsnetzen. Dazu können beispielsweise Telekommunikationsanbieter, aber auch Energie- und Wasserversorger gehören.
  • Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Landkreise, Kommunen) sowie deren Auftragnehmer im Rahmen von allgemeinen Planungs- und Förderzwecken
  • das Bundesministerium für Digates und Verkehr (BMDV)
  • sonstige am Ausbau von öffentlichen Versorgungsnetzen Beteiligte

Die Einsicht ist nur auf Antrag möglich. Sie ist zeitlich befristet und beschränkt sich auf das zur Planung benötigte Gebiet.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektbeschreibung
  • Auftragnehmerin und Auftragnehmer benötigen einen Nachweis der Beauftragung (Kopie)
     

Voraussetzungen

  • Sie sind am Ausbau von öffentlichen Versorgungsnetzen beteiligt und
  • schaffen mit dem Ausbauvorhaben Einrichtungen, die zu Telekommunikationszwecken genutzt werden können.
  • oder: Sie gehören einer Gebietskörperschaft an und
  • benötigen für allgemeine Planungs- und Förderzwecke oder zur Erfüllung von Aufgaben nach dem TKG Einsicht in den ISA.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Um Einsicht in den Infrastrukturatlas (ISA) zu bekommen, müssen Sie einen Antrag über ein Online-Formular stellen. Gehen Sie dazu wie folgt vor:

  • Rufen Sie die Portalseite des Infratruktuatlas auf und registrie-ren Sie sich, sofern Sie bisher noch keinen Benutzerzugang für das Portal besitzen.
  • Füllen Sie das Formular "Antrag zur Einsichtnahme" online aus und senden es ab.
  • Sie können sich im ISA-Portal jederzeit über den Bearbeitungs-stand Ihres Antrags auf Einsichtnahme informieren.
  • Sobald die Bearbeitung Ihres Antrags abgeschlossen ist, wer-den Sie darüber per E-Mail benachrichtigt und Sie können den Infrastrukturatlas entsprechend des Einsichtnahmebescheids nutzen.
  • Der Bescheid wird Ihnen über das ISA-Portal zum Download angeboten.

Bearbeitungsdauer

1 - 5 Tag(e)

Frist

Es gibt keine Frist. 

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch.
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage
     

Kurztext

  • Einsicht in den Infrastrukturatlas Gewährung
  • Einsicht in den Infrastrukturatlas beantragen
  • für einen eingeschränkten Teilnehmerkreis:
    • Eigentümerinnen beziehungsweise Eigentümer oder Betreiberinnen beziehungsweise Betreiber ei-nes öffentlichen Versorgungsnetzes oder deren Auftragnehmerinnen oder Auftragnehmer im Rah-men konkreter Ausbauvorhaben an öffentlichen Versorgungsnetzen
    • Gebietskörperschaften sowie deren Auftragnehme-rin oder Auftragnehmer im Rahmen von allgemei-nen Planungen und zu Förderzwecken,
    • das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV),
    • sonstige am Ausbau von öffentlichen Versorgungs-netzen Beteiligte.
  • zusätzliche Voraussetzung:
    • Beteiligung an einem konkreten Projekt zum Aus-bau öffentlicher Versorgungsnetze oder
    • Erforderlichkeit einer Einsichtnahme zu allgemeinen Planungs- oder Förderzwecken 
  • nur auf Antrag 
  • Antragstellung über Online-Formular nach Registrierung auf der Portalseite des Infrastrukturatlas (ISA-Portal)
  • zuständig: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Tele-kommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) 

Ansprechpunkt

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) - Zentrale Informationsstelle - Referat 112

Zuständige Stelle

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) - Zentrale Informationsstelle - Referat 112

Formulare

nicht vorhanden