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Meldung aufgrund des gewerblichen Betriebs öffentlicher Telekommunikationsnetze oder der gewerblichen Erbringung öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste Entgegennahme

Bund 99109066261000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99109066261000

Leistungsbezeichnung

Meldung aufgrund des gewerblichen Betriebs öffentlicher Telekommunikationsnetze oder der gewerblichen Erbringung öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

Das gewerbliche Betreiben von öffentlichen Telekommunikationsnetzen oder das gewerbliche Angebot von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten melden

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Signalübertragung (Synonym), Melderegister (Synonym), Mobilfunkanbieter (Synonym), Telekommunikationsanbieter (Synonym), Meldepflicht (Synonym), interpersonelle TK-Dienst (Synonym), nummerngebunden (Synonym), Telekommunikationsdienst (Synonym), Telefondienst (Synonym), Anzeigepflicht (Synonym), BNetzA (Synonym), Telefonanbieter (Synonym), Rundfunk (Synonym), Telekommunikationsnetz (Synonym), Internetzugangsdienst (Synonym), Netzbetreiber (Synonym), Machine to Machine (Synonym), Bundesnetzagentur (Synonym), Diensteanbieter (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Statistische Erhebungen und Meldepflichten (2090200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.11.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Teaser

Sie betreiben gewerblich ein öffentliches Telekommunikationsnetz oder erbringen öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste? Dann müssen Sie dies der Bundesnetzagentur melden.

Volltext

Wenn Sie gewerblich ein öffentliches Telekommunikationsnetz betreiben und/oder öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbringen, müssen Sie dies der Bundesnetzagentur melden. Meldepflichtig sind die Aufnahme, Änderungen und das Beenden der Tätigkeit sowie Änderungen Ihrer Firma, wie beispielsweise Name, Adresse oder Rechtsform.

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht regelmäßig ein Verzeichnis der gemeldeten Unternehmen. Es enthält die Namen und Anschriften der Unternehmen sowie eine Kurzbeschreibung.

Durch die Meldepflicht erhält die Bundesnetzagentur einen Überblick über den Gesamtmarkt der Telekommunikation. Das hilft ihr den Wettbewerb zu beurteilen und gegebenenfalls regulierend in die Märkte eingreifen zu können.

Erforderliche Unterlagen

  • Meldeformular
  • gegebenenfalls Vollmacht

Voraussetzungen

  • Sie betreiben gewerblich ein öffentliches Telekommunikationsnetz oder
  • Sie erbringen öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Sie können die Aufnahme, die Änderung oder das Beenden Ihrer Tätigkeit sowie Änderungen Ihrer Firma online, per E-Mail oder per Post bei der Bundesnetzagentur melden.

Online-Meldung:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Füllen Sie den Antrag aus und schicken Sie ihn online ab.

Meldung per E-Mail oder per Post:

  • Rufen Sie das Meldeformular auf der Internetseite der Bundesnetzagentur auf.
  • Füllen Sie das Formular aus, drucken es aus und unterschreiben Sie es.
  • Senden Sie das Formular per Post an die Bundesnetzagentur.
  • Alternativ können Sie das Formular einscannen und per E-Mail an die Bundesnetzagentur senden.

Die Bundesnetzagentur prüft Ihre Meldung und meldet sich bei Rückfragen oder fehlenden Angaben bei Ihnen.

Sie erhalten eine Bestätigung.

Bearbeitungsdauer

7 - 14 Tag(e)
In der Regel 1 Woche nach Eingang.

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • entfällt

Kurztext

  • Meldung aufgrund des gewerblichen Betriebs öffentlicher Telekommunikationsnetze oder der gewerblichen Erbringung öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste Entgegennahme
  • Meldepflichtig bei Bundesnetzagentur ist
    • das Betreiben öffentlicher Telekommunikationsnetze
    • das Erbringen öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste
  • zu melden sind
    • Aufnahme,
    • Änderung und
    • Beenden der Tätigkeiten sowie
    • Änderungen der Firma, beispielsweise Name, Rechtsform oder Anschrift
  • Meldung ist online, per E-Mail oder per Post möglich
  • Meldung ist kostenfrei
  • Die Bundesnetzagentur veröffentlicht ein Verzeichnis der gemeldeten Unternehmen.
  • zuständig: Bundesnetzagentur (BNetzA)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja