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Diskriminierungsanzeige von Zugangsberechtigten bei Schienenwegen und Serviceeinrichtungen Entgegennahme

Bund 99084024261000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99084024261000

Leistungsbezeichnung

Diskriminierungsanzeige von Zugangsberechtigten bei Schienenwegen und Serviceeinrichtungen Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

Mögliche Diskriminierung beim Zugang zu Schienenwegen und Serviceeinrichtungen der Eisenbahn melden

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Nutzungsbedingungen (Synonym), Abstellung (Synonym), BNetzA (Synonym), EIU (Synonym), Netzzugang (Synonym), Zugangsberechtigte (Synonym), Diskriminierungsanzeige (Synonym), NBS (Synonym), Eisenbahnverkehrsunternehmen (Synonym), ERegG (Synonym), Terminal (Synonym), EVU (Synonym), Hafen (Synonym), Bundesnetzagentur (Synonym), Eisenbahninfrastrukturunternehmen (Synonym), Anfrage (Synonym), Schienenwege (Synonym), Eisenbahnregulierung (Synonym), Serviceeinrichtung (Synonym), SNB (Synonym), Zugang (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

  • Fahrerlaubnis und Sachkenntnisse (2110100)
  • Verbraucherschutz (2140100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.09.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Teaser

Wenn Sie sich als Unternehmen in Ihrem Zugang zur Eisenbahninfrastruktur eingeschränkt sehen, können Sie eine Diskriminierungsanzeige bei der Bundesnetzagentur einreichen.

Volltext

Sie sind als zugangsberechtigtes Unternehmen oder zugangsberechtigte Person der Ansicht, dass ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen Sie beim Zugang zu Schienenwegen oder Serviceeinrichtungen diskriminiert oder in Ihren Rechten einschränkt? Dann können Sie dies der Bundesnetzagentur melden. Die Bundesnetzagentur ist für die Überwachung des Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur zuständig.

Sollten Sie sich als Fahrgast in Ihren Rechten eingeschränkt sehen, zum Beispiel durch Fahrtverzögerungen und damit einhergehenden Konsequenzen, können Sie sich an das Eisenbahnbundesamt (EBA) wenden.

Ihre Eingabe (Diskriminierungsanzeige) können Sie formlos per Post, E-Mail, Fax und Telefon oder online übermitteln. Sie sollte insbesondere enthalten:

  • eine präzise Schilderung des Sachverhalts aus Ihrer Sicht
  • Zeitpunkt der möglichen Diskriminierung
  • den Namen des Unternehmens, durch das Sie sich diskriminiert sehen

Erforderliche Unterlagen

Falls vorhanden: Dokumente oder Fotos, die Ihre Schilderungen belegen, zum Beispiel:

  • Trassenanmeldungen
  • Trassenkonstruktionspläne
  • Schriftverkehr mit beschuldigtem Unternehmen
  • Entgeltregelungen
  • Nutzungsbedingungen
  • Entscheidungen über die Zugtrassenzuweisung

Voraussetzungen

Sie sind nach dem Eisenbahnregulierungsgesetz zugangsberechtigt zu Schienenwegen und Serviceeinrichtungen der Eisenbahn.

Kosten

Es fallen keine Kosten für Sie an.

Verfahrensablauf

Sie können Ihre Eingabe (Diskriminierungsanzeige) online sowie per E-Mail, Fax, Telefon oder schriftlich per Post an die Bundesnetzagentur übermitteln.

Eingabe (Diskriminierungsanzeige) online übermitteln:

  • Rufen Sie das Online-Formular "Netzzugangseingabe" auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
  • Die Unterlagen können Sie als Datei hochladen.
  • Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Bundesnetzagentur setzt sich mit Ihnen in Verbindung.

Eingabe (Diskriminierungsanzeige) per E-Mail, Fax, Telefon oder postalisch übermitteln:

  • Die Eingabe können Sie formlos an die Bundesnetzagentur senden.
  • Bitte schildern Sie Ihren Fall möglichst genau und ergänzen Sie - wenn vorhanden - Unterlagen, welche die mögliche Diskriminierung belegen.

Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Bundesnetzagentur setzt sich mit Ihnen in Verbindung.

Bearbeitungsdauer

2 - 6 Woche(n)

Frist

Es gibt keine Fristen.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Rechtsbehelf

  • Rechtsbeschwerde an die Beschlusskammer 10 der Bundesnetzagentur
  • Rechtsweg über das Verwaltungsgericht Köln

Kurztext

  • Diskriminierungsanzeige von Zugangsberechtigten bei Schienenwegen und Serviceeinrichtungen Entgegennahme
  • Möglichkeit zur Meldung (Diskriminierungsanzeige) für Unternehmen, die sich im Recht auf Zugang zur Eisenbahninfrastruktur eingeschränkt sehen
  • Anzeige der möglichen Diskriminierung per Online-Formular oder formlos per Post, E-Mail, Fax und Telefon möglich
  • Zugangsberechtigte sollten Unterlagen beifügen, welche die mögliche Diskriminierung belegen
  • zuständig: Bundesnetzagentur (BNetzA)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden