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Hilfe bei Notfällen im Ausland Durchführung

Bund 99089063058000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089063058000

Leistungsbezeichnung

Hilfe bei Notfällen im Ausland Durchführung

Leistungsbezeichnung II

Nothilfe für Deutsche im Ausland

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Passverlust (Synonym), Botschaft (Synonym), Notfall im Ausland (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Durchführung (58)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

  • Auslandsaufenthalt (1120200)
  • Hilfen für Geschädigte (1160200)
  • Sterbefall und Nachlass (1190000)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.12.2021

Fachlich freigegeben durch

Auswärtiges Amt

Teaser

Deutsche, die während ihres Auslandsaufenthaltes in eine Notsituation geraten, können sich an die nächstgelegene deutsche Auslandsvertretung wenden.

Volltext

Deutsche Auslandsvertretungen sind in der Regel Botschaften oder Generalkonsulate. Beispielsweise können sie

  • Ihnen bei Passverlust einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen,
  • Ihnen bei Geldverlust Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten oder Freundinnen und Freunden zu Hause vermitteln,
  • Ihnen schnelle Überweisungswege aufzeigen,
    • zum Beispiel Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer oder
    • in Ländern, in denen diese Überweisungswege nicht vorhanden sind, eine Überweisung über die Auslandsvertretung,
  • Ihnen anwaltliche oder ärztliche Hilfe sowie Dolmetsch- oder Übersetzungsdienste vermitteln,
  • Ihnen im Falle einer Festnahme auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und Ihre Angehörigen unterrichten,
  • veranlassen, dass Sie als Angehöriger vom Tod einer oder eines deutschen Staatsangehörigen im Ausland erfahren, und Ihnen vor Ort Bestattungsinstitute für die Erledigung der Formalitäten vermitteln,
  • Ihnen bei Vermisstenfällen helfen, zum Beispiel indem sie die Polizei vor Ort einschalten und Sie in Gesprächen mit örtlichen Behörden unterstützen,
  • bei Insolvenz des Reiseveranstalters Hilfestellung leisten,
  • in Krisensituationen und bei Evakuierungen unterstützen.

Die deutschen Vertretungen können Ihnen helfen, wenn anderweitige Hilfe nicht möglich ist. Für Sie bestehen in diesem Fall weitreichende Mitwirkungs- und Darlegungspflichten. Es gilt der Grundsatz "Hilfe zur Selbsthilfe". Geleistete finanzielle Hilfe stellt eine Sozialleistung dar, die gebührenpflichtig und rückzahlbar ist.

Erforderliche Unterlagen

  • bei Passverlust: Verlust- beziehungsweise Diebstahlsanzeige bei der Polizei

Voraussetzungen

  • objektive Notlage, aus der sich die betroffene Person nicht selbst und nicht durch Dritte befreien kann
  • deutsche Staatsangehörigkeit der betroffenen Person

Kosten

Konsularische Hilfeleistungen sind gebührenpflichtig. Die Gebühren richten sich im Wesentlichen nach dem Aufwand. Mit Stundensätzen in zwei- bis dreistelligen Eurobeträgen ist zu rechnen. Bitte klären Sie mit der Auslandsvertretung möglicherweise entstehende Kosten ab.

Verfahrensablauf

Kontaktieren Sie die nächstgelegene deutsche Auslandsvertretung.

  • Wenn Sie Ihren Pass verloren haben, müssen Sie die Auslandsvertretung persönlich aufsuchen.
  • Bei Notfällen ist es von der Situation abhängig, wie Sie in Kontakt treten.
  • Je nach Anliegen und Notsituation ist es möglich, dass
    • es ein passendes Formular gibt oder ein formloser Antrag ausreicht,
    • die Schriftform erforderlich ist (z.B. unterschriebener Antrag),
    • Sie persönlich erscheinen müssen.

Bearbeitungsdauer

  • situationsabhängig, notfalls sofort
  • Beispiel: Bei Passverlust dauert die Bearbeitung in der Re-gel einen Werktag.

Frist

Es gibt keine Frist, allerdings ist keine Hilfe für die Vergangenheit möglich.

Hinweise

Vor Antritt jeder Auslandsreise sollten Sie klären, ob Sie einen angemessenen Krankenversicherungsschutz haben, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz müssen Sie entsprechende vor Ort anfallende Kosten tragen. Dies kann schnell alle Ersparnisse aufzehren. Diese Kosten können nicht von deutschen Auslandsvertretungen übernommen werden. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass Ihnen die Ausreise verweigert wird, falls Sie beispielsweise Rechnungen im Krankenhaus nicht bezahlen können.

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Hilfe bei Notfällen im Ausland Durchführung
  • Beantragung: persönlich, ggf. telefonisch
  • Kosten: situations- und aufwandsabhängig
  • Bearbeitungsdauer: situationsabhängig, notfalls sofort
  • Fristen: keine
  • zuständig: deutsche Auslandsvertretung

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Ja

Online-Dienste vorhanden: Nein