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Statistiken im Dienstleistungsbereich Erhebung

Bund 99100048111000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99100048111000

Leistungsbezeichnung

Statistiken im Dienstleistungsbereich Erhebung

Leistungsbezeichnung II

Als Arzt-, Zahnarzt- oder Psychotherapiepraxis Daten an das Statistische Bundesamt übermitteln

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Zahnarzt (Synonym), Arztpraxis für Allgemeinmedizin (Synonym), Psychotherapeutin (Synonym), Bundesstatistik (Synonym), Psychotherapeut (Synonym), Zahnarztpraxis (Synonym), Praxis für Psychotherapie (Synonym), Zahnärztin (Synonym), Arzt (Synonym), Erhebungsportal (Synonym), Auskunftspflicht (Synonym), Datenübermittlung (Synonym), Facharztpraxis (Synonym), Facharzt (Synonym), Fachärztin (Synonym), IDEV (Synonym), Ärztin (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Erhebung (111)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

  • Statistische Erhebungen und Meldepflichten (2090200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.02.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Teaser

Wenn Sie das Statistische Bundesamt dazu auffordert, müssen Sie als Inhaberin oder Inhaber einer Arzt-, Zahnarzt- oder Psychotherapeutenpraxis Daten übermitteln.

Volltext

Das Statistische Bundesamt (StBA) sammelt und analysiert laufend Daten über die deutsche Wirtschaft und andere Bereiche der Gesellschaft. Das StBA bereitet die Daten auf und stellt sie zur Verfügung. Diese Statistiken dienen unter anderem der Politik als Handlungsgrundlage.

Aus diesem Grund gibt es für Unternehmen eine Auskunftspflicht. Es werden nicht alle Unternehmen befragt. Je nach Branche wird eine unterschiedliche Anzahl an Unternehmen zufällig ausgewählt. Wenn Ihr Unternehmen eine entsprechende Anfrage des StBA erhält, müssen Sie die erfragten Daten übermitteln.

Das betrifft im Rahmen des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik:

  • Arztpraxen für Allgemeinmedizin
  • Facharztpraxen
  • Zahnarztpraxen
  • Praxen von psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten

Zu diesen Daten können unter anderem gehören:

  • der Wert
    • der steuerlichen und wirtschaftlichen Einnahmen,
    • der Bruttoinvestitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände
  • die Kosten, untergliedert nach Kostenarten
  • die beschäftigten Personen
  • die Art und Zusammenarbeit der Praxen.

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Voraussetzungen

Die Auskunftspflicht gegenüber dem Statistischen Bundesamt gilt für Inhaberinnen und Inhaber von:

  • Arztpraxen für Allgemeinmedizin
  • Facharztpraxen
  • Zahnarztpraxen
  • Praxen von psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Wenn Ihr Unternehmen ausgewählt wurde, übermitteln Sie Ihre Daten folgendermaßen:

  • Sie erhalten ein Schreiben mit der Aufforderung, Ihre Daten an das Statistische Bundesamt zu übermitteln. Welche Angaben in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem IDEV-Fragebogen entnehmen.
  • Melden Sie sich im IDEV-Onlineportal an und folgen Sie den dortigen Anweisungen. Eine automatische Ausfüllhilfe unterstützt Sie.
    • Die Zugangsdaten für IDEV haben Sie mit dem Schreiben erhalten.
  • Gegebenenfalls fordert Sie das Statistische Bundesamt dazu auf, Ihre Daten zu vervollständigen oder unplausible Angaben zu erläutern.
  • Sie erhalten eine Bestätigung für die Übermittlung Ihrer Daten.

Bearbeitungsdauer

1 - 2 Stunde(n)
Wie viel Zeit Sie benötigen, um den Fragebogen zu bearbeiten, hängt von Ihren Vorkenntnissen und den verfügbaren Unterlagen (Jahresabschluss) ab. Das Statistische Bundesamt bestätigt Ihnen unverzüglich die Übermittlung Ihrer Daten anhand eines Sendeprotokolls.

Frist

Wie lange Sie Zeit haben, um die Daten zu übermitteln, können Sie dem Schreiben des Statistischen Bundesamtes entnehmen.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen.
  • verwaltungsrechtliche Klage

Kurztext

  • Statistiken im Dienstleistungsbereich Erhebung
  • Statistisches Bundesamt fragt Daten bei Unternehmen und Einrichtungen an. Das betrifft im Rahmen des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik:
    • Arztpraxen für Allgemeinmedizin
    • Facharztpraxen
    • Praxen von psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten
    • Zahnarztpraxen
  • zu angefragten Daten können unter anderem gehören:
    • der Wert
      • der steuerlichen und wirtschaftlichen Einnahmen,
      • der Bruttoinvestitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände
    • die Kosten, untergliedert nach Kostenarten
    • die beschäftigten Personen
    • die Art und Zusammenarbeit der Praxen
    • zuständig: Statistisches Bundesamt (StBA)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden