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Bereitstellung von Daten für die Wissenschaft Gewährung

Bund 99100056080000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99100056080000

Leistungsbezeichnung

Bereitstellung von Daten für die Wissenschaft Gewährung

Leistungsbezeichnung II

Daten für die Wissenschaft bereitstellen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Wissenschaftliche Zwecke (Synonym), Forschung (Synonym), Forschungszwecke (Synonym), Datenbereitstellung (Synonym), Statistik (Synonym), Wissenschaft (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Gewährung (80)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

  • Statistische Auswertungen (2090100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.06.2022

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Teaser

Das Statistische Bundesamt beziehungsweise die statistischen Ämter der Länder dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Daten für die Wissenschaft zur Verfügung stellen.

Volltext

Das Statistische Bundesamt (StBA) sammelt und analysiert laufend Daten über die deutsche Wirtschaft und andere Bereiche der Gesellschaft. Das StBA bereitet die Daten auf und stellt sie zur Verfügung. Diese Statistiken dienen unter anderem der Politik und der Wissenschaft.

Das Statistische Bundesamt und die statistischen Ämter der Länder können Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen statistische Daten für wissenschaftliche Zwecke bereitstellen.

Erforderliche Unterlagen

Nutzungsantrag

Voraussetzungen

Sie vertreten eine wissenschaftliche Einrichtung mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung.

Kosten

Die Nutzung der Daten ist entgeltpflichtig. Die Höhe des Entgelts hängt von der Anzahl der beantragten Statistiken ab.

Verfahrensablauf

  • Rufen Sie die Internetseite der Forschungsdatenzentren der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder auf.
  • Sie können den Antrag per Online-Antrag oder als Papier-Antrag stellen.
  • Online-Formular:
    • Klicken Sie auf "Online-Antrag" und füllen Sie das Formular aus. Senden Sie es elektronisch ab.
  • Papier-Antrag:
    • Klicken Sie auf "Papier-Antrag". Laden Sie das Antragsformular herunter, füllen Sie es aus und senden Sie es postalisch oder per Mail an das Statistische Bundesamt.
  • Nach erfolgreicher Prüfung schließen die Forschungsdatenzentren der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder mit Ihrer Einrichtung einen Nutzungsvertrag.
  • Sie erhalten den beantragten Zugang zu den Daten.

Bearbeitungsdauer

4 - 8 Woche(n)

Frist

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch.
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

  • Bereitstellung von Daten für die Wissenschaft Gewährung
  • Statistische Daten für die Wissenschaft können beantragt werden
  • nur auf Antrag möglich: online oder Papier
  • zuständig: Statistisches Bundesamt und statistische Ämter der Länder

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein