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Frequenzzuteilung Erteilung für Satellitenfunk (SNG)

Bund 99109072001007 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99109072001007

Leistungsbezeichnung

Frequenzzuteilung Erteilung für Satellitenfunk (SNG)

Leistungsbezeichnung II

Frequenzzuteilung für Satellitenfunk (SNG) beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Rundfunkverteilung (Synonym), BNetzA (Synonym), SNG (Synonym), Satellitenfunk (Synonym), Reportagefunk (Synonym), Funkstelle (Synonym), Funkanlage (Synonym), Satellite News Gathering (Synonym), Frequenz (Synonym), Satellitenberichterstattung (Synonym), Satellitenreportagefunk (Synonym), Funk (Synonym), Satelliten (Synonym), Bundesnetzagentur (Synonym), Kurzfristige Frequenznutzung (Synonym), Frequenzzuteilung (Synonym), Veranstaltungsfunk (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Erteilung (1)

Verrichtungsdetail

für Satellitenfunk (SNG)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Veranstaltungen und Feste (1110100)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.09.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Teaser

Wenn Sie Bild- und Tonsignale zur Rundfunkverteilung an wechselnden Standorten per Satellitenfunk übermitteln wollen, müssen Sie dafür bei der Bundesnetzagentur Frequenzen für Satellite News Gathering (SNG) beantragen.

Volltext

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist für die Verwaltung des Frequenzspektrums in Deutschland verantwortlich. Das bedeutet, dass sie die Nutzung von Funkfrequenzen durch verschiedene Dienste, einschließlich Satellitenkommunikation, reguliert und koordiniert.

Mit dem Satellite News Gathering (SNG) können Sie an wechselnden Standorten per Satellitenfunk Bild- und Tonsignale übermitteln. Zum Beispiel, wenn Sie im Rahmen einer Berichterstattung über ein Fahrzeug mit entsprechender Ausstattung Nachrichten an ein Funkhaus senden wollen.

In Deutschland bedarf jede Frequenznutzung einer vorherigen Frequenzzuteilung. Wenn Sie Bild- und Tonsignale zur Rundfunkverteilung an wechselnden Standorten per Satellitenfunk übermitteln wollen, müssen Sie dafür bei der Bundesnetzagentur die entsprechenden Frequenzen für SNG beantragen. Dazu geben Sie die eingesetzten Frequenzen oder belegte Bandbreite an.

Die Bundesnetzagentur überprüft, ob Ihre angegebenen Frequenzen bereits bestehenden Funkverbindungen stören könnten. Wenn keine Störungen drohen, wird Ihnen der entsprechende Frequenzbereich zugeteilt.

Die Nutzung von SNG ist für einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen vorgesehen. Wenn die Nutzungsdauer kürzer ist, müssen Sie eine Kurzzeitfrequenzzuteilung beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Zuteilung von Frequenzen für Satellitenberichterstattung (SNG)
  • Im Fall der Antragstellung in Vertretung: Nachweis der Vertretungsberechtigung

Zusätzlich kann die Bundesnetzagentur von Ihnen verlangen:

  • Nutzungskonzept
  • Nachweise zu den subjektiven Zuteilungsvoraussetzungen
    • Zuverlässigkeit
    • Leistungsfähigkeit
    • Fachkunde

Voraussetzungen

  • Ihre Frequenznutzung beeinträchtigt keine bestehenden Funkverbindungen.
  • Die Nutzung ist für einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen vorgesehen.

Kosten

  • Gebühr für die Frequenzzuteilung
    • Die Frequenzzuteilung, unter bestimmten Voraussetzungen auch deren Ablehnung, ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der Besonderen Gebührenverordnung der Bundesnetzagentur - Frequenzzuteilungen.
  • Jahresbeitrag für die Frequenzzuteilung
    • Als Inhaberin oder Inhaber einer Frequenzzuteilung zahlen Sie zusätzlich zur Gebühr für die Frequenzzuteilung jährliche Beiträge. Deren Höhe bemisst sich nach der Frequenzschutzbeitragsverordnung. Grundlage für die Ermittlung der Beitragssätze sind die tatsächlich entstandenen beitragsfähigen Aufwände und Kosten in einem Kalenderjahr. Diese können nur rückwirkend ermittelt werden. Eine Beitragsprognose ist nicht möglich. 

Verfahrensablauf

Sie können die Frequenzzuteilung für Satellitenfunk online, per Post oder per E-Mail beantragen.

Frequenzzuteilung online beantragen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de.
  • Rufen Sie das Online-Formular auf. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie das Formular ab.
  • Die Bundesnetzagentur (BNetzA) prüft Ihren Antrag und meldet sich gegebenenfalls mit Rückfragen oder wegen noch fehlender Angaben bei Ihnen.
  • Die Bundesnetzagentur (BNetzA) sendet Ihnen per Post
    • die Frequenzzuteilung und
    • den Gebührenbescheid.
  • Sie zahlen die Zuteilungsgebühr.

Frequenzzuteilung per Post oder E-Mail beantragen:

  • Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite der Bundesnetzagentur (BNetzA) herunter.
  • Sie können das Formular wahlweise
    • am Bildschirm ausfüllen und als PDF-Datei abspeichern
    • oder herunterladen, ausdrucken und auf Papier ausfüllen.
  • Senden Sie das Formular mit allen notwendigen Unterlagen per Post oder E-Mail an die Bundesnetzagentur.
  • Die Bundesnetzagentur (BNetzA) prüft Ihren Antrag und meldet sich gegebenenfalls mit Rückfragen oder wegen noch fehlender Angaben bei Ihnen.
  • Die Bundesnetzagentur (BNetzA) sendet Ihnen per Post
    • die Frequenzzuteilung und
    • den Gebührenbescheid.
  • Sie zahlen die Zuteilungsgebühr.

Bearbeitungsdauer

2 - 6 Woche(n)
Die Bearbeitungsdauer hängt von der Vollständigkeit des Antrages ab.

Frist

Der Antrag ist 6 Wochen vor dem beabsichtigten ersten Nutzungstag zu stellen.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Frequenzzuteilung Erteilung für Satellitenfunk (SNG)
  • Personen, die Bild und Tonsignale zur Rundfunkverteilung an wechselnden Standorten per Satellitenfunk übermitteln wollen, müssen bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) Frequenzen für Satellite News Gathering (SNG) beantragen.
  • Auswahl zwischen:
    • Neuantrag
    • Änderungsantrag
    • Verlängerungsantrag
    • Verzichtserklärung.
  • für jede Frequenznutzung ist eine Frequenzzuteilung notwendig
  • SNG nur vorgesehen für Nutzungsdauer von mehr als 30 Tagen, bei kürzerer Nutzung muss eine Kurzzeitfrequenzzuteilung beantragt werden
  • Nutzung darf keine anderen Frequenznutzungen beeinträchtigen
  • Fristen:
    • Antrag mindestens 6 Wochen vor Nutzung stellen
    • Frequenzzuteilung maximal auf 10 Jahre befristet
  • Bearbeitungsdauer: bis zu 10 Arbeitstage
  • Gebühr abhängig von Frequenzgebührenverordnung, aktuell:
    • einmalig für die Frequenzzuteilung sowie
    • jährlich für die Frequenznutzung
  • zuständig: Bundesnetzagentur (BNetzA)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden