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Frequenzzuteilung Erteilung für Versuchsfunk

Bund 99109072001010 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99109072001010

Leistungsbezeichnung

Frequenzzuteilung Erteilung für Versuchsfunk

Leistungsbezeichnung II

Frequenzen für den Versuchsfunk beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Versuchsfunknetz (Synonym), Bundesnetzagentur (Synonym), Funkanlage (Synonym), Einzelfrequenzzuteilung (Synonym), Funkstelle (Synonym), Telekommunikation (Synonym), Versuchsfunk (Synonym), BNetzA (Synonym), Frequenzzuteilung (Synonym), Frequenz (Synonym), Funk (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Erteilung (1)

Verrichtungsdetail

für Versuchsfunk

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.03.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Teaser

Wenn Sie neue Technologien in der Telekommunikation testen wollen, müssen Sie zuvor Frequenzen für den Versuchsfunk bei der Bundesnetzagentur beantragen.

Volltext

Zum Testen neuer Technologien in der Telekommunikation benötigen Sie vorab Frequenzen für den Versuchsfunk. Diese können Sie bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) beantragen.

Dazu gehören 

  • die Entwicklung und Erprobung von Funkanlagen, 
  • der Einsatz von Funkanlagen für bestimmte Forschungszwecke sowie 
  • die Erprobung neuartiger Betriebsverfahren. 

Die BNetzA prüft, ob Ihre Versuche andere Frequenznutzungen beeinträchtigen könnten, die in der Frequenzverordnung oder im Frequenzplan eingetragen sind. Wenn keine Störungen zu erwarten sind, werden Ihnen die entsprechenden Frequenzbereiche zugeteilt.
 

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Darlegung von Verwendungszweck, Versuchsaufbau und beabsichtigten Versuchen
  • gegebenenfalls Nutzungskonzept
  • gegebenenfalls Nachweise zu den subjektiven Zuteilungsvoraussetzungen
    • Zuverlässigkeit,
    • Leistungsfähigkeit und
    • Fachkunde
       

Voraussetzungen

Ihre Versuche beeinträchtigen keine in der Frequenzverordnung oder im Frequenzplan eingetragenen Frequenznutzungen.

Kosten

  • Gebühr für die Frequenzzuteilung
    • Die Frequenzzuteilung, unter bestimmten Voraussetzungen auch deren Ablehnung, ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der Besonderen Gebührenverordnung der Bundesnetzagentur für Frequenzzuteilungen.
  • Jahresbeitrag für die Frequenzzuteilung
    • Als Inhaberin oder Inhaber einer Frequenzzuteilung zahlen Sie zusätzlich zur Gebühr für die Frequenzzuteilung jährliche Beiträge. Deren Höhe bemisst sich nach der Frequenzschutzbeitragsverordnung. Grundlage für die Ermittlung der Beitragssätze sind die tatsächlich entstandenen beitragsfähigen Aufwände und Kosten in einem Kalenderjahr. Diese können nur rückwirkend ermittelt werden. Eine Beitragsprognose ist nicht möglich. 
       

Verfahrensablauf

Sie können die Frequenzzuteilung für den Versuchsfunk online, per Post oder E-Mail beantragen.

Frequenzzuteilung online beantragen:

  • Rufen Sie die Internetseite des Bundesportals auf und öffnen Sie den Online-Antrag. 
  • Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie das Formular online ab.
  • Die Bundesnetzagentur prüft Ihren Antrag und meldet sich gegebenenfalls mit Rückfragen oder wegen fehlender Angaben bei Ihnen.
  • Die BNetzA sendet Ihnen per Post
    • die Frequenzzuteilung und
    • den Gebührenbescheid.
  • Sie zahlen die Gebühr.

Frequenzzuteilung per Post oder E-Mail beantragen:

  • Laden Sie das entsprechende Antragsformular auf der Internetseite der Bundesnetzagentur herunter.
  • Sie können das Formular online ausfüllen oder es herunterladen, ausdrucken und dann ausfüllen.
  • Senden Sie das Formular mit allen notwendigen Unterlagen per Post oder E-Mail an die Bundesnetzagentur.
  • Die weiteren Schritte entsprechen dem Online-Verfahren.
     

Bearbeitungsdauer

1 - 6 Woche(n)

Frist

Geltungsdauer: 1 Jahr(e)
Die Frequenzzuteilungen sind auf 1 Jahr befristet. Eine Verlängerung muss 6 Wochen vor Ablauf der Zuteilung beantragt werden.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    

Rechtsbehelf

  • Widerspruch 
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
     

Kurztext

  • Frequenzzuteilung Erteilung für Versuchsfunk
  • zum Testen neuer Technologien in der Telekommunikation Frequenzzuteilung notwendig
  • Versuche dürfen keine anderen Frequenznutzungen beeinträchtigen
  • Frequenzzuteilung auf 1 Jahr befristet
  • Bearbeitungsdauer: bis zu 6 Wochen
  • Gebühr abhängig von der Anzahl der Nutzungsjahre und der Fläche des Zuteilungsgebiets, Gebührenverordnung auf der Internetseite der BNetzA
  • zuständig: Bundesnetzagentur (BNetzA)
     

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden