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Frequenzzuteilung Erteilung für den analogen Bahnfunk

Bund 99109072001011 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99109072001011

Leistungsbezeichnung

Frequenzzuteilung Erteilung für den analogen Bahnfunk

Leistungsbezeichnung II

Frequenzzuteilung für den analogen Eisenbahn-Betriebsfunk beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Parameterfestsetzung (Synonym), Eisenbahn-Betriebsfunk (Synonym), Railway Mobile Radio (Synonym), BNetzA (Synonym), Rangierfunk (Synonym), Frequenz (Synonym), Bahnunternehmen (Synonym), Betriebsfunk (Synonym), Rottenwarnanlagen (Synonym), Eisenbahninfrastruktur (Synonym), Zugfunk (Synonym), Eisenbahn (Synonym), Frequenzzuteilung (Synonym), Bundesnetzagentur (Synonym), Eisenbahnverkehr (Synonym), Funkstelle (Synonym), Funkfernsteuerung (Synonym), RMR (Synonym), Bahnfunk (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Erteilung (1)

Verrichtungsdetail

für den analogen Bahnfunk

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Transportgenehmigungen (2110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.03.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Teaser

Frequenzzuteilungen für den analogen Eisenbahn-Betriebsfunk können Sie bei der Bundesnetzagentur beantragen.

Volltext

Zur Nutzung von Frequenzen für den analogen Eisenbahn-Betriebsfunk benötigen Sie eine Frequenzzuteilung. Diese können Sie bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) beantragen.

Nach erfolgreicher Verträglichkeitsprüfung der BNetzA mit anderen Frequenznutzungen im Inland und im benachbarten Ausland können die Funkstellen von Ihrem Unternehmen in Betrieb genommen werden.

In der Regel werden Frequenzzuteilungen im analogen Eisenbahnbetriebsfunk für 10 Jahre befristet.

Wenn Sie bereits eine Frequenzzuteilung besitzen und sich Angaben in Ihrer Zuteilungsurkunde ändern, teilen Sie diese bitte ebenfalls per Antragsformular der BNetzA mit.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Nachweis der Genehmigungsbehörde, dass Ihr Unternehmen aus den Bereichen Eisenbahnverkehr oder Eisenbahninfrastruktur stammt (Kopie)
  • bei ortsfesten Anlagen:
    • geografischer Übersichtsplan im Maßstab 1:100.000
    • Antennendiagramme  
  • falls Ihr Unternehmen im Handelsregister registriert ist: aktueller Handelsregisterauszug

Voraussetzungen

  • Sie beziehungsweise das Unternehmen, für das Sie den Antrag stellen, sind zur Nutzung des Eisenbahn-Betriebsfunks berechtigt.

Kosten

Gebühr für die Frequenzzuteilung:

  • Die Frequenzzuteilung, unter bestimmten Voraussetzungen auch deren Ablehnung, ist gebührenpflichtig.
  • Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der Besonderen Gebührenverordnung der Bundesnetzagentur für Frequenzzuteilungen.

Jahresbeitrag für die Frequenzzuteilung:

  • Als Inhaberin oder Inhaber einer Frequenzzuteilung zahlen Sie zusätzlich zur Gebühr für die Frequenzzuteilung jährliche Beiträge.
  • Deren Höhe bemisst sich nach der Frequenzschutzbeitragsverordnung.
  • Grundlage für die Ermittlung der Beitragssätze sind die tatsächlich entstandenen beitragsfähigen Aufwände und Kosten in einem Kalenderjahr. Diese können nur rückwirkend ermittelt werden. Eine Beitragsprognose ist nicht möglich.

Verfahrensablauf

Frequenzzuteilungen für den analogen Eisenbahn-Betriebsfunk sowie deren Änderungen können Sie online oder per Post beantragen.

  • Rufen Sie die Internetseite des Bundesportals auf und öffnen Sie den Online-Antrag.
  • Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab.
  • Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und samt der Unterlagen per Post an das Referat 224 der BNetzA senden.
  • Die BNetzA prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten
    • Ihre Zuteilungsurkunde oder
    • einen Ablehnungsbescheid
    • sowie jeweils eine Zahlungsaufforderung (nur bei Urkunde).
  • Sie bezahlen die Gebühren.

Bearbeitungsdauer

1 - 6 Woche(n)
Die Bearbeitung erfolgt meist innerhalb von 2 Wochen. Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt 6 Wochen.

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Frequenzzuteilung Erteilung für den analogen Bahnfunk
  • zur Nutzung von Frequenzen für analogen Eisenbahn-Betriebsfunk benötigen Berechtigte eine Frequenzzuteilung
  • Frequenzzuteilung zu beantragen bei der Bundesnetzagentur (BNetzA)
  • Frequenzzuteilung gilt in der Regel höchstens für 10 Jahre
  • Antragstellung online oder per Post
  • erforderliche Unterlagen:
    • Antrag
    • Nachweis der Genehmigungsbehörde
    • bei ortsfesten Anlagen:
      • geografischer Übersichtsplan
      • Antennendiagramme
    • gegebenenfalls Handelsregisterauszug
  • Kosten:
    • einmalige Gebühren und
    • jährliche Frequenznutzungsbeiträge
  • zuständig: Bundesnetzagentur (BNetzA)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden