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Frequenzzuteilung Erteilung für Richtfunk (drahtloser Netzzugang)

Bund 99109072001017 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99109072001017

Leistungsbezeichnung

Frequenzzuteilung Erteilung für Richtfunk (drahtloser Netzzugang)

Leistungsbezeichnung II

Frequenzzuteilung für den drahtlosen Netzzugang (Campusnetze) beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Netzzugang (Synonym), Frequenz (Synonym), Campusnetze (Synonym), Frequenzzuteilung (Synonym), Bundesnetzagentur (Synonym), drahtloser Netzzugang (Synonym), drahtlos (Synonym), BNetzA (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Erteilung (1)

Verrichtungsdetail

für Richtfunk (drahtloser Netzzugang)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.01.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Teaser

Sie möchten bestimmte Frequenzen für einen drahtlosen Netzzugang nutzen? Dies müssen Sie bei der Bundesnetzagentur beantragen.

Volltext

Aufgrund des Einsatzes neuer breitbandiger Kommunikationstechnologien nimmt der Bedarf an Funkverbindungen zu. Der drahtlose Netzzugang ermöglicht eine schnelle und relativ kostengünstige Übertragung.

Frequenzen für den drahtlosen Netzzugang werden zum größten Teil einzeln zugeteilt. Das soll für eine möglichst störungsfreie und effiziente Nutzung der zugewiesenen Frequenzen sorgen.

Sie müssen die Zuteilung von Frequenzen für einen drahtlosen Netzzugang bei der Bundesnetzagentur beantragen. Dabei sind folgende Hinweise zu beachten:

  • Die für den Einsatz vorgesehenen Funkgeräte müssen den grundlegenden gesetzlichen Anforderungen des Funkanlagengesetzes (FuAG) entsprechen. Dies kann dadurch geschehen, dass die Konformität mit den entsprechenden europäischen Normen erklärt wird. Bei allen Neuzuteilungen von Frequenzen geht die Bundesnetzagentur davon aus, dass digitale Systemtechnik verwendet wird.
  • Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Zuteilung bestimmter Sendefrequenzen, Polarisationen und Bandlagen. Sie können jedoch Wunschparameter beantragen. Im Rahmen des Zuteilungsverfahrens prüft die Bundesnetzagentur, ob diese oder andere Frequenzen verfügbar und koordinierbar sind. Dabei geht es um die Verträglichkeit mit anderen, bereits in Betrieb befindlichen Funkanwendungen im In und Ausland.
  • Mit der Frequenzzuteilung werden die Nutzungsparameter festgelegt, die Sie zum Schutz anderer Frequenznutzungen einhalten müssen. Gegebenenfalls erhalten Sie die Zuteilungen unter dem Vorbehalt von Koordinierungen mit den Nachbarländern. Sie tragen in diesem Fall als Antragsteller das Risiko.
  • Im Zusammenhang mit der Frequenzzuteilung übernimmt die Bundesnetzagentur keine Aufgaben der technischen Planung, der Funkfeldprüfung oder der Projektierung von Funkanlagen. Diese Aufgabenbereiche müssen Sie selbst oder durch Sie beauftragte Firmen durchführen.

Erforderliche Unterlagen

  • Anlage 3 Frequenzzuteilungs-Antrag 3700-3800 MHz
  • Anlage 5a FaLeiZu Antragsteller_Berechtigung
  • Anlage 5b - FaLeiZu Erklärung_Beauftragter

Voraussetzungen

Frequenzen werden zugeteilt, wenn

  • sie für die vorgesehene Nutzung im Frequenzplan ausgewiesen sind,
  • sie verfügbar sind,
  • die Verträglichkeit mit anderen Frequenznutzungen gegeben ist und
  • eine effiziente und störungsfreie Frequenznutzung sichergestellt ist.

Kosten

Die Kosten sind abhängig von der Bandbreite, Laufzeit, Größe und Art des Planungsgebiets. Siehe "Gebührenformel für lokales Breitband" auf der Internetseite des BNetzA.

Detaillierte Informationen zu Kosten und Zahlungsweise erhalten Sie im Bescheid der BNetzA.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag per E-Mail stellen:

  • Rufen Sie die Internetseite der Bundesnetzagentur auf.
  • Laden sie im Bereich Telekommunikation>Frequenzen>Öffentliche Netze>Regionale Netze die Datei "Antragsformblätter für lokales Breitband" herunter.
  • Füllen Sie gemäß den Ausfüllvorschriften alle beiliegenden Formblätter aus.
  • Schicken Sie die Dokumente an das Referat 226 der Bundesnetzagentur.
  • Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Bescheid.

Bearbeitungsdauer

2 - 6 Woche(n)
Die Bundesnetzagentur entscheidet über vollständige Anträge innerhalb von höchstens 6 Wochen.

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Einspruch.
  • Widerspruch.
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

  • Frequenzzuteilung für den drahtlosen Netzzugang
  • Frequenzen für den drahtlosen Netzzugang werden zugeteilt
  • Antrag bei der Bundesnetzagentur erforderlich
  • Frequenzen werden zugeteilt,
    • wenn sie für die vorgesehene Nutzung im Frequenzplan ausgewiesen sind,
    • sie verfügbar sind,
    • die Verträglichkeit mit anderen Frequenznutzungen gegeben ist und
    • wenn die oder der Antragstellende eine effiziente und störungsfreie Frequenznutzung sicherstellt.
  • Beantragung mit Formular per E-Mail
  • zuständig: Bundesnetzagentur (BNetzA)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein