Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Frequenzzuteilung Erteilung Standortbezogene Frequenznutzungsparameterfestsetzung für den Drahtlosen Netzzugang

Bund 99109072001018 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99109072001018

Leistungsbezeichnung

Frequenzzuteilung Erteilung Standortbezogene Frequenznutzungsparameterfestsetzung für den Drahtlosen Netzzugang

Leistungsbezeichnung II

Standortbezogene Frequenznutzungsparameterfestsetzung für den drahtlosen Netzzugang beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

UMTS (Synonym), drahtloser Netzzugang (Synonym), 5G (Synonym), Funkstelle (Synonym), LTE (Synonym), Parameterfestsetzung (Synonym), Parameter (Synonym), BNetzA (Synonym), GSM (Synonym), Mobilfunk (Synonym), Mobilfunknetz (Synonym), Bundesnetzagentur (Synonym), Frequenz (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Erteilung (1)

Verrichtungsdetail

Standortbezogene Frequenznutzungsparameterfestsetzung für den Drahtlosen Netzzugang

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.03.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Teaser

Wenn die Bundesnetzagentur Ihnen Frequenzen im Mobilfunknetz zugeteilt hat und Sie diese in Betrieb nehmen wollen, müssen Sie zuvor die Festsetzung der standortbezogenen technischen Parameter zur Frequenznutzung beantragen.

Volltext

Die Festsetzung der standortbezogenen technischen Parameter beantragen Sie bei der Bundesnetzagentur (BNetzA). Diese prüft, ob Sie die Frequenzen effizient nutzen können und dabei andere Nutzungen im In- und Ausland ungestört bleiben. Erst nach Festsetzung der Parameter können Sie die Funkstellen in Betrieb nehmen.

Um eine Festsetzung der Parameter zu beantragen, benötigen Sie eine Frequenzzuteilung. Ihrem Zuteilungsbescheid können Sie Details zu den standortbezogenen technischen Parametern und zu Antragsvorgaben entnehmen.
Die standortbezogenen Parameterfestsetzungen erfolgen befristet. Die Dauer der Befristung können Sie Ihrem Bescheid über die Parameterfestsetzung entnehmen.   

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Sie müssen eine entsprechende Frequenzzuteilung besitzen.

Kosten

Gebühr für die Frequenzzuteilung

  • Die Frequenzzuteilung, unter bestimmten Voraussetzungen auch deren Ablehnung, ist gebührenpflichtig.
  • Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der Besonderen Gebührenverordnung der Bundesnetzagentur für Frequenzzuteilungen.

Jahresbeitrag für die Frequenzzuteilung

  • Als Inhaberin oder Inhaber einer Frequenzzuteilung zahlen Sie zusätzlich zur Gebühr für die Frequenzzuteilung jährliche Beiträge.
  • Deren Höhe bemisst sich nach der Frequenzschutzbeitragsverordnung. Grundlage für die Ermittlung der Beitragssätze sind die tatsächlich entstandenen beitragsfähigen Aufwände und Kosten in einem Kalenderjahr. Diese können nur rückwirkend ermittelt werden. Eine Beitragsprognose ist nicht möglich.

Verfahrensablauf

Sie können die Festsetzung der Frequenznutzungsparameter online oder per E-Mail beantragen.

Festsetzung online beantragen:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal auf.
    • Sie benötigen Benutzername und Passwort, um sich anzumelden.
  • Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Die Bundesnetzagentur prüft Ihren Antrag und meldet sich gegebenenfalls mit Rückfragen oder wegen fehlender Angaben bei Ihnen.
  • Sie erhalten den Bescheid zur Festsetzung der Frequenznutzungsparameter per Post.

Festsetzung per E-Mail beantragen:

  • Erstellen Sie einen elektronischen Antrag nach Datenformat der Bundesnetzagentur .
  • Details zum sogenannten Betreiberaustauschformat entnehmen Sie Ihrem Frequenzzuteilungsbescheid.
  • Senden Sie den Antrag per E-Mail an die Bundesnetzagentur.
  • Die weiteren Schritte entsprechen dem Online-Verfahren.

Bearbeitungsdauer

1 - 6 Woche(n)

Frist

Geltungsdauer: 1 - 10 Jahr(e)
Die Parameterfestsetzungen sind befristet. Die Gültigkeitsdauer können Sie Ihrem Bescheid über die Parameterfestsetzung entnehmen.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie Ihrem Bescheid entnehmen.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Frequenzzuteilung Erteilung Standortbezogene Frequenznutzungsparameterfestsetzung für den Drahtlosen Netzzugang
  • für Nutzung von Frequenzen im Mobilfunknetz Festsetzung von standortbezogenen Parametern notwendig
  • Bewilligung der Parameterfestsetzungen erfolgt, wenn Nutzung effizient und störungsfrei
  • Parameterfestsetzung nur mit Frequenzzuteilung möglich
  • Anträge online oder per E-Mail nach Vorgabe der Bundesnetzagentur möglich, Vorgabe im Frequenzzuteilungsbescheid beschrieben
  • standortbezogene Parameterfestsetzungen befristet, Angabe zur Befristung im Bescheid über die Parameterfestsetzung
  • Bearbeitungsdauer: in der Regel 1 bis 6 Wochen   
  • zuständig: Bundesnetzagentur (BNetzA)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden