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Produktinformationstexte nach Verfahrensabschluss Veröffentlichung

Bund 99005061140000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99005061140000

Leistungsbezeichnung

Produktinformationstexte nach Verfahrensabschluss Veröffentlichung

Leistungsbezeichnung II

Produktinformationstexte einreichen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Anleitung (Synonym), PIT (Synonym), Produktinformationstext (Synonym), Fachinformation (Synonym), Fachanwendung PIT (Synonym), Gebrauchsanleitung (Synonym), Packungsbeilage (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Veröffentlichung (140)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

  • Patente und geistiges Eigentum (2100500)
  • Verbraucherschutz (2140100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

21.07.2021

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit

Teaser

Als Pharmaunternehmen müssen Sie die Produktinformationstexte nach Abschluss des Verfahrens an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) über eine Fachanwendung übermitteln. Die Texte werden veröffentlicht.

Volltext

Verbraucherinnen und Verbraucher müssen Produktinformationstexte, also die Packungsbeilagen und Fachinformationen von Medikamenten, online finden können. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stellt die Produktinformationstexte dafür regelmäßig online zur Verfügung.

Als Pharmaunternehmen müssen Sie Ihre finalen Produktinformationstexte nach Abschluss des Verfahrens an das BfArM übermitteln. Dies gilt auch für regulatorische Änderungen der Texte. 

Sie können die Texte ausschließlich online über die Fachanwendung PIT übermitteln. Neben den obligatorischen deutschen Versionen, können Sie zusätzlich auch englische Versionen hochladen.

Erforderliche Unterlagen

  • finale Produktinformationstexte in deutscher und gegebenenfalls zusätzlich in englischer Sprache

Voraussetzungen

Sie sind ein Pharmaunternehmen und haben nach Abschluss eines Verfahrens beim BfArM die finalen Texte nach der Zulassung beziehungsweise regulatorisch geänderte Produktinformationstexte einzureichen.

Kosten

Für die Einreichung der Texte und die Nutzung der Fachanwendung fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

Verfahrensablauf

Sie müssen Produktinformationstexte über die Fachanwendung PIT einreichen. Die Fachanwendung finden Sie auf dem Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes und der Länder (Onlineplattform PharmNet.Bund).

Gehen Sie dafür wie folgt vor:

  • Um die Anwendung PIT nutzen zu können, müssen Sie von dem Administrator des Unternehmens in der Anwendung RuBen (Registrierung und Benutzerverwaltung) für das Fachverfahren PIT freigeschaltet werden. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren Administrator. 
  • Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in der Fachanwendung PIT ein.
  • Wählen Sie das Verfahren aus, für das Sie Texte einreichen wollen.
  • Jetzt können Sie die Produktinformationstexte hochladen.
  • Die von Ihnen hochgeladenen Produktinformationstexte werden auf der Onlineplattform PharmNet.Bund veröffentlicht.

Bearbeitungsdauer

Sie müssen die Texte innerhalb von 3 Wochen nach Abschluss des Verfahrens hochladen. Die Veröffentlichung der Texte auf der Onlineplattform PharmNet.Bund erfolgt dann in der Regel am gleichen Werktag.

Frist

Die Texte müssen Sie innerhalb von 3 Wochen nach Abschluss einer regulatorischen Aktivität (Neuzulassung, Änderung, Verlängerung; englische Textversion) hochladen.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Bei der Einreichung der Produktinformationstexte handelt es sich nicht um ein rechtsmittelfähiges Antragsverfahren. Eine Einreichung erfolgt eigenverantwortlich durch den Antragsteller.

Kurztext

  • Produktinformationstexte nach Verfahrensabschluss Veröffentlichung
  • Produktinformationstexte von Medikamenten sind die Packungsbeilage und die Fachinformation und müssen online veröffentlicht werden
  • Texte müssen online beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingereicht werden
  • Einreichen über die Fachanwendung PIT
  • zuständig: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: ja 
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein