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Weiterversicherung Bewilligung

Bund 99106027017000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99106027017000

Leistungsbezeichnung

Weiterversicherung Bewilligung

Leistungsbezeichnung II

Freiwillige Weiterversicherung in der sozialen Pflegeversicherung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Versicherungspflicht (Synonym), soziale Pflegeversicherung (Synonym), Auslandsumzug (Synonym), Rente (Synonym), Sozialleistungen (Synonym), Pflichtversicherung (Synonym), Pflegeversichert (Synonym), GKV (Synonym), Auslandsaufenthalt (Synonym), gesetzliche Pflegeversicherung (Synonym), Pflegegeld (Synonym), Gesetzliche Krankenversicherung (Synonym), Weiterversicherung (Synonym), Pflegekasse (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Bewilligung (17)

SDG Informationsbereiche

  • Haftungs- und Pflichtversicherungsbestimmungen im Zusammenhang mit der Niederlassung oder Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Pflege (1130400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.10.2021

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit

Teaser

Wenn Sie aus der Versicherung ausscheiden, können Sie auf Antrag in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert bleiben.

Volltext

Wenn Ihre Versicherung endet, können Sie auf Antrag weiterhin Mitglied in der gesetzlichen Pflegeversicherung bleiben. 

Die Weiterversicherung beantragen Sie bei der Pflegekasse, bei der Sie zuletzt pflegeversichert waren. Die Pflegekasse ist Ihrer gesetzlichen Krankenkasse angegliedert, Sie können also die gleichen Kontaktdaten nutzen.

Bitte beachten Sie: Der Antrag auf Weiterversicherung kommt nur für Personen infrage, die nicht anderweitig pflegeversichert sind. Wer freiwillig oder als Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, gehört bereits automatisch der gesetzlichen Pflegeversicherung an. Dies schließt die familienversicherten Angehörigen mit ein. Parallel dazu sind privat Krankenversicherte verpflichtend privat pflegeversichert. Somit können Sie den Antrag auf Weiterversicherung in der gesetzlichen Pflegeversicherung nur dann stellen, wenn Ihre Versicherungspflicht endet und Sie gleichzeitig wegen eines Umzugs ins Ausland oder aus anderen Gründen nicht weiter in Deutschland krankenversichert - und damit auch pflegeversichert - sind.

Ziehen Sie mit Ihrer Familie ins Ausland, so gilt die Weiterversicherung in der Pflegeversicherung auch für Ihre Kinder und Ihren Lebenspartner beziehungsweise Ihre Lebenspartnerin, wenn diese bisher über Sie familienversichert waren.
 

Erforderliche Unterlagen

Für den Antrag auf Weiterversicherung müssen Sie im Allgemeinen keine Unterlagen einreichen. Je nach Spezialfall kann Ihre Pflegekasse weitere Unterlagen verlangen.

Voraussetzungen

  • Sie waren bereits gesetzlich pflegeversichert, entweder
    • ununterbrochen in den vergangenen 12 Monaten oder
    • für insgesamt mindestens 24 Monate in den vergangenen 5 Jahren
  • Sie sind nicht anderweitig pflegeversichert, zum Beispiel über Ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung 
     

Kosten

Für den Antrag müssen Sie nichts bezahlen.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Weiterversicherung können Sie zum Beispiel per Post stellen sowie - bei vielen Pflegekassen - persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online einreichen. 

  • Füllen Sie das Antragsformular Ihrer Pflegekasse aus und reichen Sie es zusammen mit den im Einzelfall erforderlichen Unterlagen bei der Pflegekasse ein. Der Antrag kann auch formlos gestellt werden.
  • Die Pflegekasse prüft, ob Sie die Voraussetzungen für eine freiwillige Mitgliedschaft erfüllen und teilt Ihnen das Ergebnis mit.
     

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert normalerweise etwa 2 bis 5 Werktage.
Für eine schnelle Bearbeitung und Entscheidung müssen Ihrer Pflegekasse die notwendigen Informationen sowie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen vollständig und aussagekräftig vorliegen. 
Die Pflegekasse entscheidet über Anträge zeitnah.,. 
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der angegebenen Bearbeitungsdauer um einen Durchschnittswert aller Pflegekassen handelt. Sie kann im Einzelfall abweichen.
Die exakte Bearbeitungsdauer hängt darüber hinaus von der Komplexität des Einzelfalls ab und kann sich entsprechend verlängern. Gleiches gilt, wenn Dokumente oder Unterlagen per Post an Sie oder Ihre Pflegekasse versandt werden.
 

Frist

Sie müssen die Weiterversicherung spätestens 3 Monate nach Ihrem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht beziehungsweise aus der Familienversicherung beantragen.

Endet Ihre Versicherungspflicht wegen eines Umzugs ins Ausland, müssen Sie die Weiterversicherung spätestens 1 Monat nach Ihrem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht beantragen. 
 

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Nach Erhalt des Widerspruchsbescheides: Klage vor dem Sozialgericht

Kurztext

  • Weiterversicherung Bewilligung
  • Wer aus der Versicherungspflicht oder aus der Familienversicherung ausscheidet, kann auf Antrag freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen (sozialen) Pflegeversicherung bleiben
  • Grundsätzlich nur für Personen,
    • die bereits in der sozialen Pflegeversicherung versichert waren
    • und nicht anderweitig pflegeversichert sind
  • Antrag auf Weiterversicherung ist spätestens 3 Monate, bei Auslandsumzug spätestens 1 Monat nach Ausscheiden aus der Versicherungspflicht zu stellen
  • Auskunft durch: Pflegekassen
  • zuständig: Pflegekassen
     

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

-    Formulare: ja

-    Onlineverfahren möglich: Viele Pflegekassen bieten ein Onlineverfahren an. 

-    Schriftform erforderlich: nein

-    Persönliches Erscheinen nötig: nein