Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Pilotenlizenz Erteilung Lizenz

Bund 99080050001001 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080050001001

Leistungsbezeichnung

Pilotenlizenz Erteilung Lizenz

Leistungsbezeichnung II

Erstmalige Erteilung einer Pilotenlizenz beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Pilotinnenlizenz (Synonym), Instrumentenflugberechtigung (Synonym), Pilotenlizenz H (Synonym), Pilotenlizenzen (Synonym), Instrument Rating (Synonym), IR (Synonym), Luftschiffe As (Synonym), Lizenz (Synonym), MCC (Synonym), Verkehrspilot (Synonym), Lizenz für Luftfahrer (Synonym), Pilotinnenlizenzen (Synonym), Flugzeuge A (Synonym), Pilotenlizenz As (Synonym), Luftfahrzeug (Synonym), Pilotenlizenz A (Synonym), Hubschrauber H (Synonym), Lizenzen für Luftfahrerinnen (Synonym), Flugdienstberater (Synonym), Lizenzen für Luftfahrer (Synonym), Pilotenlizenz (Synonym), Luftfahrer (Synonym), Luftfahrerinnen (Synonym), Luftfahrt (Synonym), Lizenz für Luftfahrerinnen (Synonym), CPL (Synonym), ATPL (Synonym), ATPL Theory (Synonym), Flugdienstberaterinnen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Erteilung (1)

Verrichtungsdetail

Lizenz

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung beruflicher Qualifikationen, einschließlich beruflicher Bildung

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Transportgenehmigungen (2110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.06.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Teaser

Wenn Sie ein Luftfahrzeug führen oder bedienen möchten, benötigen Sie eine Pilotenlizenz. Diese können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen.

Volltext

Mit einer erteilten Fluglizenz können Sie bestimmte Luftfahrzeugkategorien kommerziell nutzen und steuern. 

Zu den Lizenzen für Pilotinnen und Piloten gehören die

  • Lizenzen für Luftfahrerinnen und Luftfahrer und
  • Lizenzen für Flugdienstberaterinnen und Flugdienstberater.

Diese können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) für die folgenden Luftfahrzeugkategorien beantragen:  

  • Flugzeuge (A)
  • Hubschrauber (H) oder
  • Luftschiffe (As)

Dabei haben Sie die Auswahlmöglichkeit eine:

  • Erteilung,
  • Verlängerung,
  • Erneuerung oder
  • Erweiterung

für eine

  • Muster/Klassenberechtigung,
  • musterbezogene Lehrberechtigung,
  • nicht musterbezogene Lehrberechtigung,
  • sonstige Berechtigung oder
  • besondere Berechtigung für Ihre Lizenz

zu beantragen.

Sie können die Lizenz als natürliche oder juristische Person oder in Vertretung beantragen. 

Bevor Sie eine Lizenz erhalten, prüft das LBA, ob Sie alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über alle erforderlichen Unterlagen verfügen. Mit der erstmalig erteilten Lizenz können Sie das Luftfahrzeug in Betrieb nehmen.

Erforderliche Unterlagen

wenn Sie eine Lizenz zum gewerblichen Führen von Luftfahrzeugen (keine ICAO-Lizenz) beantragen:

  • Kopie der aktuellen Lizenz (Vorder und Rückseite)
  • Kopie Ihres Personalausweises oder der aktuellen Meldebestätigung
  • Kopie des gültigen Tauglichkeitszeugnisses nach TeilMED (Vorder- und Rückseite)
  • deutsches Sprechfunkzeugnis oder Anerkennungsbescheinigung der Bundesnetzagentur des ausländischen Sprechfunkzeugnisses
  • gültiger Bescheid über das Ergebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung oder Bescheinigung der zuständigen Behörde über die Antragstellung
  • Nachweis der theoretischen und praktischen Voraussetzungen durch die Verkehrsfliegerschule (ATO), zum Beispiel 
    • Ausbildung,
    • Prüfung,
    • Bestätigung über Flugerfahrung.
  • Bestätigung der Flugerfahrung für Berufsflugzeugführerinnen und Berufsflugzeugführer (CPL/IR) beziehungsweise Pilotinnen und Piloten in mehrköpfigen Flugbesatzungen (MPL) nach TeilFCL zur Ausstellung einer Lizenz für Verkehrsflugzeugführerinnen und Verkehrsflugzeugführer (ATPL) nach Teil-FCL
  • Kopie des Prüfungsprotokolls

wenn Sie eine Lizenz zum nichtgewerblichen Führen von Luftfahrzeugen (ICAO-Lizenz) beantragen:

  • Kopie Ihres Personalausweises oder der aktuellen Meldebestätigung
  • gültiger Bescheid über das Ergebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung oder Bescheinigung der zuständigen Behörde über die Antragstellung
  • deutsches Sprechfunkzeugnis oder Anerkennungsbescheinigung der Bundesnetzagentur des ausländischen Sprechfunkzeugnisses
  • gegebenenfalls Lizenzbestätigung aus Drittland ("Verification")
  • Nachweis einer nach Regularien der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) bestandenen praktischen Prüfung
  • Nachweis einer nach Regularien der EASA bestandenen theoretischen Prüfung
  • Nachweis der theoretischen und praktischen Voraussetzungen durch die Verkehrsfliegerschule (ATO), zum Beispiel 
    • Ausbildung,
    • Prüfung,
    • Bestätigung über Flugerfahrung.
  • Nachweis der Flugerfahrung
  • Kopie des gültigen Tauglichkeitszeugnisses nach TeilMED (Vorder- und Rückseite)

wenn Sie eine Lizenz für Flugdienstberaterinnen oder Flugdienstberater beantragen:

  • Nachweis der theoretischen Prüfung
  • Nachweis der praktischen Prüfung
  • Kopie Ihres Personalausweises oder der Meldebestätigung
  • gültiger Bescheid über die Zuverlässigkeitsüberprüfung oder Bescheinigung der zuständigen Behörde über die Antragstellung

bei Vertretung:

  • Nachweis der Vertretungsberechtigung
  • ausgefülltes Formular zur Erklärung über Straftaten

für eine Kostenübernahmeerklärung an die bevollmächtigte Person:

  • Nachweis der Kostenübernahmeerklärung

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Voraussetzungen

  • Sie sind
    • eine natürliche Person aus dem Inland, einem EU-Staat oder einem Drittstaat oder
    • eine juristische Person mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat.
  • Sie haben alle erforderlichen theoretischen und praktischen Prüfungen (zum Beispiel Ausbildung, Prüfung, Bestätigung über Flugerfahrung) bestanden und können diese nachweisen.
  • Sie haben die Zuverlässigkeitsüberprüfung beantragt.

Kosten

Gebühr: 50€ - 70€
Kosten gelten für die erstmalige Erteilung einer Pilotenlizenz.
Mehr erfahren

Verfahrensablauf

Die Erteilung einer Lizenz für Pilotinnen und Piloten können Sie online beantragen:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Das LBA prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid und Gebührenbescheid.

Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid online abrufen und erhalten die Lizenz per Post.

Bearbeitungsdauer

3 - 6 Woche(n)
Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das Luftfahrt-Bundesamt gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung.

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Kurztext

  • Pilotenlizenz Erteilung Lizenz
  • Lizenz für Pilotinnen und Piloten muss beim LBA beantragt werden, um Luftfahrzeuge kommerziell nutzen und steuern zu können
  • Lizenzen für Pilotinnen und Piloten sind:
    • Lizenzen für Luftfahrerinnen und Luftfahrer und
    • Lizenzen für Flugdienstberaterinnen und Flugdienstberater.
  • Lizenzen können für folgende Luftfahrzeugkategorien beantragt werden: 
    • Flugzeuge (A)
    • Hubschrauber (H) oder
    • Luftschiffe (As)
  • folgende Berechtigungen können erteilt, verlängert, erweitert oder erneuert werden:
    • Muster- und Klassenberechtigung,
    • musterbezogene Lehrberechtigung,
    • nicht musterbezogene Lehrberechtigung,
    • sonstige Berechtigung oder
    • besondere Berechtigung für Ihre Lizenz
  • sobald das LBA die Lizenz erstmalig erteilt hat, kann das Luftfahrzeug in Betrieb genommen werden
  • Antrag beim LuftfahrtBundesamt (LBA) durch:
    • natürliche Person
    • juristischen Person
  • Voraussetzungen:
    • Alle erforderlichen theoretischen und praktischen Prüfungen wurden nachweislich bestanden
    • Die Zuverlässigkeitsüberprüfung ist beantragt.
  • Antrag kann in Vertretung gestellt werden
  • Antrag ist kostenpflichtig
  • zuständig: Luftfahrt-Bundesamt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden