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Pilotenlizenz Erteilung Berechtigung

Bund 99080050001002 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080050001002

Leistungsbezeichnung

Pilotenlizenz Erteilung Berechtigung

Leistungsbezeichnung II

Berechtigung oder Lehrberechtigung für eine Lizenz für Pilotinnen und Piloten beantragen, verlängern oder erneuern

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Flugzeuge (Synonym), Lehrberechtigung (Synonym), Erneuerung (Synonym), Anerkennung (Synonym), Luftfahrzeug (Synonym), Berechtigung (Synonym), Luftschiffe (Synonym), Hubschrauber (Synonym), Erteilung (Synonym), Musterberechtigung (Synonym), Muster (Synonym), Lizenz (Synonym), Luftfahrt (Synonym), Klassenberechtigung (Synonym), Verlängerung (Synonym), ICAO (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Erteilung (1)

Verrichtungsdetail

Berechtigung

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung beruflicher Qualifikationen, einschließlich beruflicher Bildung

Lagen Portalverbund

  • Transportgenehmigungen (2110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.04.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Teaser

Wenn Sie bestimmte Flugzeugmuster oder Flugzeugklassen führen oder einen Lehrauftrag ausüben möchten, benötigen Sie eine bestimmte Berechtigung oder Lehrberechtigung. Diese können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen, verlängern, erweitern oder erneuern.

Volltext

Um Flugzeugmuster oder Flugzeugklassen führen zu dürfen, oder ihre Führung zu unterrichten, benötigen Sie verschiedene Berechtigungen für Ihre Pilotenlizenz.

Die Berechtigungen oder Lehrberechtigungen können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen. Mit erteilter Genehmigung gewährt Ihnen das Luftfahrt-Bundesamt die Ausübung der bestimmten Berechtigung oder der Lehraufgabe. 

Sie können eine

  • Erteilung,
  • Verlängerung,
  • Erweiterung oder
  • Erneuerung

für eine

  • Muster oder Klassenberechtigung,
  • musterbezogene Lehrberechtigung,
  • nicht musterbezogene Lehrberechtigung,
  • sonstige Berechtigung oder
  • besondere Lehrberechtigung

beantragen.

Sie können außerdem einen Antrag stellen, dass Ihre Drittstaaten-Berechtigung der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) anerkannt wird.

Diese Anerkennung und die Berechtigungen gelten für folgende Luftfahrzeugkategorien:

  • Flugzeuge (A),
  • Hubschrauber (H)
  • Luftschiffe (As)

Sie können die Eintragung von insgesamt drei Berechtigungen gleichzeitig in der angegebenen Lizenz beantragen.

Sie können den Antrag außerdem auch in Vertretung für den oder die Antragstellende stellen.

Erforderliche Unterlagen

wenn keine Berechtigung der ICAO vorliegt:

  • Kopie der aktuellen Lizenz (Vorder und Rückseite)
  • Kopie Ihres Personalausweises oder der aktuellen Meldebescheinigung
  • Nachweise über die Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen (zum Beispiel Ausbildungsnachweis, praktische Prüfung, Befähigungsüberprüfung, Nachweis über Flugerfahrung)
  • Kopien der ausländischen Genehmigungen, Lizenzen und Anerkennungen

wenn keine Berechtigung der ICAO vorliegt und wenn eine besondere Lehrberechtigung besteht:

  • Unterlagen für die besondere Lehrberechtigung mit Begründung

für eine Vertretung:

  • Nachweis der Vertretungsberechtigung
  • ausgefülltes Formular zur Erklärung über Straftaten

für eine Kostenübernahmeerklärung an die bevollmächtigte Person:

  • Nachweis der Kostenübernahmeerklärung

für eine ICAO-Drittstaaten-Berechtigung:

  • Kopie Ihres Personalausweises
  • Lizenzbestätigung aus Drittland ("Verification")
  • Nachweis einer nach Regularien der EASA (Europäische Agentur für Flugsicherheit) bestandenen theoretischen Prüfung
  • Nachweis einer nach Regularien der EASA bestandenen praktischen Prüfung
  • Nachweise über die Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen (zum Beispiel Ausbildungsnachweis, praktische Prüfung, Befähigungsprüfung, Nachweis über Flugerfahrung)
  • Nachweis der Flugerfahrung
  • Kopie der ausländischen Genehmigungen, Lizenzen und Anerkennungen
  • Bestätigung von Drittstaatbehörde über die aktive Lizenzausübung

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Voraussetzungen

  • Sie sind
    • eine natürliche Person aus dem Inland, einem EU-Staat oder einem Drittstaat
    • eine juristische Person mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat.
  • Sie haben alle erforderlichen theoretischen und praktischen Prüfungen bestanden.

Kosten

Gebühr: 40€ - 100€
Bei Beantragung mehrerer Berechtigungen erhöht sich der Betrag entsprechend.
Mehr erfahren

Verfahrensablauf

Die Erteilung, Verlängerung oder Erneuerung einer Lizenz für Pilotinnen und Piloten können Sie online beantragen:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen und die Berechtigungen beantragen.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Das LBA prüft Ihren Antrag
  • Sie einen Bescheid, weitere Ergebnisdokumente und einen Gebührenbescheid.
  • Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid online abrufen und die erhalten die Lizenz per Post

Bearbeitungsdauer

3 - 6 Woche(n)
Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das Luftfahrt-Bundesamt gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung.

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Kurztext

  • Pilotenlizenz Erteilung Berechtigung
  • Berechtigung muss beantragt werden, um Flugzeugklassen und Flugzeugmuster zu führen oder Lehraufträge auszuüben
  • Berechtigungen können für folgende Luftfahrzeugkategorien beantragt werden:
    • Flugzeuge (A)
    • Hubschrauber (H)
    • Luftschiffe (As)
  • folgende Berechtigungen können erteilt, verlängert, erweitert, oder erneuert werden:
    • Muster-, oder Klassenberechtigung,
    • musterbezogene Lehrberechtigung,
    • nicht musterbezogene Lehrberechtigung,
    • sonstige Berechtigung oder
    • besondere Berechtigung für Ihre Lizenz
  • Anerkennung einer Drittstaaten-Berechtigung der Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) ist möglich
  • Antrag durch:
    • natürliche Person
    • juristische Person
  • Antrag kann in Vertretung gestellt werden
  • Antrag ist kostenpflichtig
  • zuständig: Luftfahrt-Bundesamt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden