Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Pilotenlizenz Eintragung Sprachenvermerk

Bund 99080050060002 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080050060002

Leistungsbezeichnung

Pilotenlizenz Eintragung Sprachenvermerk

Leistungsbezeichnung II

Eintrag eines Sprachvermerks in die Lizenz für Pilotinnen und Piloten beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Pilotinnen (Synonym), Luftfahrerinnen (Synonym), Pilotenlizenz A (Synonym), Pilotenlizenz H (Synonym), Eintrag (Synonym), Pilotenlizenz As (Synonym), Pilotenlizenz (Synonym), Sprachenvermerk (Synonym), Sprachlevel (Synonym), Sprache (Synonym), Luftfahrer (Synonym), Pilot (Synonym), Beantragung (Synonym), Luftfahrzeug (Synonym), Lizenz (Synonym), Sprachvermerk (Synonym), Luftfahrt (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Eintragung (60)

Verrichtungsdetail

Sprachenvermerk

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung beruflicher Qualifikationen, einschließlich beruflicher Bildung

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Transportgenehmigungen (2110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.04.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Teaser

Sie können unterbestimmten Voraussetzungen den Eintrag eines Sprachvermerks in Ihre Lizenz für Pilotinnen und Piloten beantragen.

Volltext

Um am internationalen Sprechfunkverkehr teilnehmen zu können, benötigen Sie einen Vermerk in Ihrer Pilotenlizenz, der ihre Sprachkenntnisse nachweist.

Mit dem Eintrag eines Sprachvermerks genehmigt Ihnen das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die Nutzung der eingetragenen Sprache im internationalen Flugverkehr.

Sie können mehrere Sprachvermerke eintragen lassen.

Der Sprachvermerk kann in Vertretung beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie der aktuellen Lizenz (Vorder- und Rückseite)
  • Kopie des Prüfberichtes der absolvierten Sprachprüfung
  • Nachweis, dass die anerkannte Stelle zur Abnahme von Sprachprüfungen (language testing organisation) dazu durch einen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz berechtigt ist
  • Kopie der Anerkennung der Prüfungsberechtigung der sprachprüfenden Person
  • Erklärung zu Sprachkenntnissen Deutsch

bei einer Vertretung:

  • Nachweis der Vertretungsberechtigung
  • ausgefülltes Formular zur Erklärung über Strafsachen

bei der Kostenübernahmeerklärung durch die bevollmächtigte Person:

  • Nachweis der Kostenübernahmeerklärung

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Voraussetzungen

  • Sie sind
    • eine natürliche Person aus dem Inland, einem EU-Staat oder einem Drittstaat oder
    • eine juristische Person mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat.
  • Sie haben alle erforderlichen Sprachprüfungen bestanden.

Kosten

Gebühr: 15€ - 35€ Mehr erfahren

Verfahrensablauf

Den Eintrag eines Sprachvermerks in die Pilotenlizenz können Sie online beantragen:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Senden Sie Ihre Lizenz im Original postalisch an das LBA.
  • Das LBA prüft Ihren Antrag.
  • Nach der Bearbeitung und Bewilligung durch die Behörde erhalten Sie einen Bescheid, weitere Ergebnisdokumente und einen Gebührenbescheid.
  • Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid in Form von den eingetragenen Sprachvermerken in der Lizenz abrufen.

Bearbeitungsdauer

3 - 6 Woche(n)
Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das LBA gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung.

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Kurztext

  • Pilotenlizenz Eintragung Sprachvermerk
  • Eintrag eines Sprachvermerks in die Fluglizenz kann beantragt werden
  • Sprachvermerk ermöglicht die Nutzung der eingetragenen Sprache im internationalen Flugverkehr
  • mehrere Sprachvermerke sind möglich
  • Antrag durch
    • natürliche Person
    • juristische Person
  • Antrag kann in Vertretung gestellt werden
  • Antrag ist kostenpflichtig
  • zuständig: Luftfahrt-Bundesamt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden