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Pilotenlizenz Ausstellung Bestätigung

Bund 99080050012002 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080050012002

Leistungsbezeichnung

Pilotenlizenz Ausstellung Bestätigung

Leistungsbezeichnung II

Lizenzbestätigung (Verification Letter) für Pilotinnen und Piloten beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Lizenz (Synonym), Lizenzbestätigung (Synonym), Luftfahrt (Synonym), Fluglizenz (Synonym), Pilotenlizenz (Synonym), Bestätigung (Synonym), Verification Letter (Synonym), Verification (Synonym), Pilotin (Synonym), Letter (Synonym), Luftfahrzeug (Synonym), Pilot (Synonym), Pilotinnenlizenz (Synonym), Ausland (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Ausstellung (12)

Verrichtungsdetail

Bestätigung

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung beruflicher Qualifikationen, einschließlich beruflicher Bildung

Lagen Portalverbund

  • Transportgenehmigungen (2110200)
  • Berufszulassungen und Berechtigungen (1040500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.04.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Teaser

Wenn Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) fliegen, benötigen Sie eine amtlich bestätigte Lizenz für Pilotinnen und Piloten (Verification Letter). Diese können Sie kostenpflichtig beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen.

Volltext

Wenn Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) fliegen möchten, müssen Sie bei der Luftfahrtbehörde des anderen Landes gegebenenfalls einen Verification Letter, also eine Bestätigung Ihrer Fluglizenz, nachweisen.

Eine offizielle Lizenzbestätigung können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen. Diese ermöglicht Ihnen, die Validität Ihrer Lizenz digital und amtlich bestätigt nachzuweisen.  

Sie können die Lizenzbestätigung als natürliche oder juristische Person oder in Vertretung beantragen. 

Erforderliche Unterlagen

wenn Sie eine Lizenzbestätigung beantragen:

  • Kopie der aktuellen Lizenz (Vorder- und Rückseite)
  • Kopie Ihres Personalausweises oder der Meldebescheinigung

bei einer Vertretung:

  • Nachweis der Vertretungsberechtigung
  • ausgefülltes Formular zur Erklärung über Straftaten

wenn der Versand an eine bevollmächtigte Person erfolgt:

  • Nachweis der Kostenübernahme

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Voraussetzungen

  • Um eine Lizenzbestätigung beantragen zu können, müssen Sie über eine gültige, aktuelle Lizenz verfügen.
  • Sie müssen die Validität Ihrer Lizenz bestätigen.
  • Sie sind
    • eine natürliche Person aus dem Inland, einem EU-Staat oder einem Drittstaat oder
    • eine juristische Person mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Die Erteilung einer Lizenzbestätigung für Pilotinnen und Piloten (Verification Letter) können Sie beantragen:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Das LBA prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid und Gebührenbescheid.
  • Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid online abrufen und erhalten die Lizenz per Post.

Bearbeitungsdauer

1 - 5 Tag(e)
Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das Luftfahrt-Bundesamt gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung.

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Kurztext

  • Pilotenlizenz Ausstellung Bestätigung
  • Bestätigung einer Lizenz für Pilotinnen und Piloten kann beantragt werden
    • Vorlage bei ausländischen Luftfahrtbehörden gegebenenfalls notwendig für Flüge außerhalb der Europäischen Union (EU)
  • Lizenzbestätigung (Verification Letter) dient als digitaler, amtlich bestätigter Nachweis im Ausland
  • Antrag durch:
    • natürliche Person
    • juristische Person
  • Antrag kann in Vertretung gestellt werden
  • Antrag ist kostenpflichtig
  • zuständig: Luftfahrt-Bundesamt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden