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Luftfahrzeugrolle Ausstellung Löschungsbescheinigungen nach bereits erfolgter Löschung

Bund 99080003012001 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080003012001

Leistungsbezeichnung

Luftfahrzeugrolle Ausstellung Löschungsbescheinigungen nach bereits erfolgter Löschung

Leistungsbezeichnung II

Löschungs-/ Nichteintragungsbescheinigung aus der Luftfahrzeugrolle beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Löschungsbescheinigung (Synonym), Löschung (Synonym), Nichteintragung (Synonym), Luftfahrt (Synonym), Verkehrszulassung (Synonym), Luftfahrzeugrolle (Synonym), Bescheinigung (Synonym), Nichteintragungsbescheinigung (Synonym), Luftfahrzeugregister (Synonym), Beantragung (Synonym), Luftfahrzeug (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Ausstellung (12)

Verrichtungsdetail

Löschungsbescheinigungen nach bereits erfolgter Löschung

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • An- und Abmelden von Fahrzeugen (2110300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

13.11.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Teaser

Wenn Sie für ein Luftfahrzeug eine Löschungsbescheinigung nach Löschung aus der Luftfahrzeugrolle oder eine Nichteintragungsbescheinigung für ein noch nicht zugelassenes Luftfahrzeug benötigen, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.

Volltext

Eine Löschungsbescheinigung bestätigt, dass der Eintrag eines Luftfahrzeugs aus der Luftfahrzeugrolle gestrichen ist.

Eine Nichteintragungsbescheinigung für ein nicht zugelassenes Luftfahrzeug bestätigt, dass ein Luftfahrzeug nicht in der Luftfahrzeugrolle enthalten ist. Diese Bescheinigung gilt für fabrikneue oder nur mit Permit to Fly (PtF) betriebene Luftfahrzeuge.

Beide Bescheinigungen müssen Sie beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen. Sie müssen Ihren Antrag begründen und darin Angaben zum betroffenen Luftfahrzeug machen.

Erforderliche Unterlagen

Unterlagen, die für Privatpersonen, Einzelunternehmer und Einzelunternehmerinnen oder Organisationen, die ihren Wohnsitz beziehungsweise ihren Sitz nicht in Deutschland haben, erforderlich sind:

  • Zustellungs- und Empfangsbevollmächtigung

Unterlagen, die für die Vertretung von Privatpersonen oder Einzelunternehmern oder Einzelunternehmerinnen oder die Antragstellung oder Vertretung für Firmen, Vereine, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs) erforderlich sind:

  • Nachweis der Vertretungsberechtigung für Ihre Organisation

Unterlagen, die für eine Eigentümergemeinschaft erforderlich sind:

  • Zustimmung der Eigentümer und Eigentümerinnen

Unterlagen, die bei einer Löschungsbescheinigung erforderlich sind, wenn der aktuelle Eigentümer oder die aktuelle Eigentümerin zum Zeitpunkt der Löschung nicht als Eigentümer oder Eigentümerin in der Luftfahrzeugrolle eingetragen war

  • Nachweis des Eigentumsübergangs, zum Beispiel durch Kaufvertrag, Kaufbestätigung oder Bill of Sale

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Voraussetzungen

  • Sie müssen Eigentümer oder Eigentümerin eines Luftfahrzeugs sein.
  • Sie können den Antrag auch als Vertretung für den Eigentümer oder die Eigentümerin stellen.
  • Um eine Löschungsbescheinigung erhalten zu können, muss das Luftfahrzeug aus der Luftfahrzeugrolle bereits gelöscht sein.
  • Um eine Nichteintragungsbescheinigung erhalten zu können, müssen Sie über ein Luftfahrzeug verfügen, das noch nicht in der Luftfahrzeugrolle eingetragen war.

Kosten

Gebühr: 40€
Zahlungsweise: giropay Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.

Verfahrensablauf

Um eine Löschungs- oder Nichteintragungsbescheinigung zu erhalten, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den OnlineAntrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Nach der Bearbeitung durch die Behörde erhalten Sie einen Bescheid und einen Gebührenbescheid.
  • Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie die Löschungs- oder Nichteintragungsbescheinigung abrufen.

Bearbeitungsdauer

1 - 2 Woche(n)
Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das Luftfahrt-Bundesamt gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung.

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Kurztext

  • Luftfahrzeugrolle Ausstellung Löschungsbescheinigungen nach bereits erfolgter Löschung
  • Möglichkeit, Löschungsbescheinigung nach bereits erfolgter Löschung zu beantragen
  • Möglichkeit, Nichteintragungsbescheinigung für ein noch nicht zugelassenes Luftfahrzeug, das heißt, ein fabrikneues Luftfahrzeug oder nur mit Permit to Fly (PtF) betrieben, zu beantragen
  • Begründung zur Beantragung der Bescheinigung ist eine Voraussetzung
  • Angaben zum Luftfahrzeug sind eine Voraussetzung
  • gegebenenfalls ist das Hochladen von Unterlagen eine Voraussetzung. Unter Umständen muss Nachweis des Eigentumsübergangs hochgeladen werden
  • kann vom Eigentümer oder Eigentümerin eines Luftfahrzeugs beantragt werden
  • Möglichkeit, die Leistung als Vertretung zu beantragen
  • Ausstellung der Löschungs oder Nichteintragungsbescheinigung ist kostenpflichtig
  • zuständig: Luftfahrt-Bundesamt 

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden