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Lärmschutzzeugnis Ausstellung

Bund 99080062012000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080062012000

Leistungsbezeichnung

Lärmschutzzeugnis Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

Ausstellung eines Lärmschutzzeugnisses beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Änderung der Lärmwerte (Synonym), Lärmzeugnis (Synonym), Lärmschutzzeugnis (Synonym), Anhang I Luftfahrzeug (Synonym), Lärmschutz (Synonym), Beantragung (Synonym), Lärmschutzzeugnis Ausstellung (Synonym), Verkehrszulassung (Synonym), Luftfahrt (Synonym), Luftfahrzeug mit EASA-Kennblatt (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Ausstellung (12)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • An- und Abmelden von Fahrzeugen (2110300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.08.2022

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Teaser

Sie können ein Lärmschutzzeugnis für ein Luftfahrzeug unter bestimmten Voraussetzungen beantragen bei der Verkehrszulassung oder im Rahmen einer Änderung der Lärmwerte.

Volltext

Mit einem Lärmschutzzeugnis können Sie nachweisen, dass der Lärm eines Luftfahrzeugs, das nach dem Stand der Technik notwendige Maß nicht überschreitet. Die aktuellen Lärmgrenzwerte von Luftfahrzeugen veröffentlicht die EASA auf ihrer Homepage.

Ein Lärmschutzzeugnis können Sie in folgenden Situationen beantragen:

  • Antrag auf Verkehrszulassung
  • Änderung der Lärmwerte eines zugelassenen Luftfahrzeugs

Segelflugzeuge und Ballone benötigen kein Lärmschutzzeugnis.

Das für das Luftfahrzeug ausgestellte Lärmschutzzeugnis ist Bestandteil der allgemeinen Verkehrszulassung dieses Luftfahrzeugs.

Achten Sie beim Ausfüllen des Lärmschutzzeugnisses besonders darauf, die Informationen korrekt einzutragen. Insbesondere müssen die technischen Daten und Betriebsgrenzen mit dem Kennblatt übereinstimmen.

Außerdem müssen Sie darauf achten, dass Sie die korrekte Nummer ("Record-No") der EASA-Lärmliste (EASA - European Aviation Safety Association) angeben.

Abweichungen führen dazu, dass das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die für das Lärmschutzzeugnis erforderlichen Lärmwerte nicht ermitteln kann.

Erforderliche Unterlagen

Unterlagen, die erforderlich sind:

  • Antrag auf Erteilung eines Larmschutzzeugnisses
  • ausgefüllter und durch autorisierte Stelle bestätigter Vordruck "Lärmschutzzeugnis für Luftfahrzeuge mit EASA-Kennblatt (siehe EASA-Formblatt 45)"

für Anhang I Luftfahrzeuge:

  • ausgefüllter und durch autorisierte Stelle bestätigter Vordruck für die Beantragung eines Lärmschutzzeugnisses für Anhang I Luftfahrzeuge

bei gebrauchten Luftfahrzeugen:

  • historische Aufzeichnungen zum Nachweis des Herstellungs-, Änderungs- und Instandhaltungsstandes des Luftfahrzeugs

bei einer Änderung der Lärmwerte:

  • Nachweis über Änderung des Motors, Propellers oder Heckrotors wie zum Beispiel "Certificate of Release to Service" oder Bordbuchauszug
  • das bisherige Lärmschutzzeugnis im Original

für Privatpersonen, Einzelunternehmerinnen oder Einzelunternehmer sowie Organisation, die ihren Wohnsitz/Sitz nicht in Deutschland haben:

  • Zustellungs- und Empfangsbevollmächtigung

für die Vertretung von Privatpersonen oder Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern oder für die Antragstellung oder Vertretung für Firmen, Vereine oder GbRs:

  • Nachweis der Vertretungsberechtigung (für Ihre Organisation)

für eine Eigentümergemeinschaft:

  • Zustimmung der Eigentümerinnen und Eigentümer

für eine Haltergemeinschaft:

  • Zustimmung der Halterinnen und Halter

Welche (weiteren) Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Voraussetzungen

  • Sie können nachweisen, dass der Lärm des Luftfahrzeugs das technisch notwendige Maß nicht überschreitet. Der Nachweis erfolgt durch
    • die Übereinstimmung mit dem Muster oder
    • eine Überprüfung der Lärmwerte und eine entsprechende Bescheinigung.
  • Ändern sich die Lärmwerte, benötigen Sie ein neues Lärmschutzzeugnis.
  • Die Beantragung eines Lärmschutzzeugnisses ist nur möglich, wenn eine Lärmzulassung vorliegt.
  • Das Lärmschutzzeugnis kann jede natürliche oder juristische Person beantragen.
  • Sie können den Antrag auch als Vertretung stellen.

Kosten

Gebühr: 80€ - 4.500€
Ausstellung eines Lärmschutzzeugnisses im Rahmen der Verkehrszulassung. Die Gebühr für die Beantragung der Verkehrszulassung ist abhängig von der Startmasse. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
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Gebühr: 110€
Ausstellung eines Lärmschutzzeugnisses im Rahmen einer Änderung der Lärmwerte. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.

Verfahrensablauf

Die Ausstellung eines Lärmschutzzeugnisses können Sie online beziehungsweise per Post, E-Mail oder Fax beantragen.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Nach dem Absenden schicken Sie bei einer Änderung der Lärmwerte das bisherige Lärmschutzzeugnis im Original und postalisch an das Luftfahrt-Bundesamt. Verwenden Sie dabei die Vorgangsnummer.
  • Das Luftfahrt-Bundesamt prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid und einen Gebührenbescheid.
  • Wenn Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid abrufen und erhalten das Lärmschutzzeugnis im Original.

Post, E-Mail oder Fax:

  • Rufen Sie die Formulare zur Ausstellung eines Lärmschutzzeugnis auf der Internetseite des LBA auf.
  • Füllen Sie die Formulare aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.
  • Schicken Sie alle Unterlagen an das LBA.
  • Die weiteren Verfahrensschritte sind wie beim Online-Antrag.

Bearbeitungsdauer

1 - 2 Woche(n)
Die Bearbeitungsdauer kann im Einzelfall variieren. Sie können beim Luftfahrt-Bundesamt den aktuellen Stand erfragen.

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Kurztext

  • Lärmschutzzeugnis Ausstellung
  • ein Lärmschutzzeugnis beantragen im Rahmen
    • eines Antrags auf Verkehrszulassung oder
    • der Änderung der Lärmwerte
  • Antrag beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA), inklusive:
    • allgemeine Angaben zum Luftfahrzeug
    • Angaben zu den Besitzverhältnissen
    • erforderliche Unterlagen
  • Voraussetzungen:
    • Nachweis, dass Lärm eines Luftfahrzeugs das technisch notwendige Maß nicht überschreitet, durch
      • Übereinstimmung mit dem Muster oder
      • durch Überprüfung der Lärmwerte und eine entsprechende Bescheinigung
    • ausgefüllter Vordruck für Beantragung des Lärmschutzzeugnisses, der von autorisierter Stelle bestätigt wurde
  • ändern sich Lärmwerte, wird ein neues Lärmschutzzeugnis benötigt
    • das bisherige Lärmschutzzeugnis muss im Original und postalisch an das Luftfahrt-Bundesamt gesendet werden
  • Antrag durch:
    • jede natürliche oder juristische Person
    • Vertretung
  • Ausstellung des Lärmschutzzeugnisses ist kostenpflichtig
  • das ausgestellte Lärmschutzzeugnis ist Bestandteil der allgemeinen Verkehrszulassung des entsprechenden Luftfahrzeugs
  • zuständig: Luftfahrt-Bundesamt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden