Bewerbermeldung - Luftfahrtpersonal Entgegennahme
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Anerkennung beruflicher Qualifikationen, einschließlich beruflicher Bildung
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Hier können Sie als zugelassene Ausbildungsorganisation oder genehmigte Ausbildungseinrichtung (ATO/NTO) eine Bewerbermeldung oder eine Folgemeldung an das Luftfahrt-Bundesamt übermitteln.
Mit der Bewerbermeldung kann eine ATO/NTO Bewerberinnen oder Bewerber melden sowie Folgemeldungen an das Luftfahrt-Bundesamt übermitteln.
Sie übermitteln damit persönliche Daten des Bewerbers oder der Bewerberin, Angaben zu vorherigen Lizenzen und zur meldenden Ausbildungsorganisation.
Zur Übermittlung der Meldung ist es erforderlich, dass Sie notwendige Daten zur Flugschule angeben, so zum Beispiel den Namen und die Zulassungsnummer.
Mit der Übermittlung der Bewerbermeldung kann das Luftfahrt-Bundesamt die entsprechenden Informationen in seiner Datenbank speichern und den Bewerber oder die Bewerberin registrieren.
Hauptantrag "Bewerbermeldung (ATO) gemäß § 19 LuftPersV" beziehungsweiseAntrag "Bewerbermeldung (NTO) gemäß § 19 LuftPersV"
Alle nach dem Luftrecht von der Bewerberin oder dem Bewerber benötigten Unterlagen müssen vorab der ATO vorgelegt werden.
Um die Meldung für Bewerber und Bewerberinnen oder die Folgemeldung zu übermitteln, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Fehlende Unterlagen können Sie im Rahmen einer Folgemeldung nachreichen.
- Alternativ: Laden Sie das Formular zur Bewerbermeldung von der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes und senden Sie es per E-Mail an die darauf genannte Adresse.
Zudem überträgt das Luftfahrt-Bundesamt Ihre Daten in die interne Datenbank des Luftfahrt-Bundesamts.
Bitte beachten Sie: Im gesamten Prozess (Erstmeldung, inklusive Folgemeldung) sind keine Nachweise hochzuladen.
- Bewerbermeldung Luftfahrtpersonal Entgegennahme
- Möglichkeit die Bewerbermeldung zu übermitteln
- Angaben zur Ausbildung des Bewerbers oder der Bewerberin sind eine Voraussetzung
- Kann nur von der Approved Training Organisation (ATO) oder National Training Organisation (NTO) übermittelt werden
- Keine Möglichkeit, die Leistung als natürliche Person zu stellen
- Die Abgabe der Bewerbermeldung ist kostenlos
- zuständig: Luftfahrt-Bundesamt