Ergebnisbescheid von theoretischen Prüfungen für Luftfahrtpersonal Ausstellung Rücktritt
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Anerkennung beruflicher Qualifikationen, einschließlich beruflicher Bildung
- Berufsausbildung (1030200)
- Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
- Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)
- Fahrerlaubnis und Sachkenntnisse (2110100)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Sie haben sich für eine Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt angemeldet? Ein Rücktritt ist auf Antrag möglich, wenn Sie einen triftigen Grund vorweisen können.
Mit der Rücktrittserklärung können Sie von einer bereits beantragten Prüfungssitzung beim Luftfahrt-Bundesamt zurücktreten. Die Rücktrittserklärung richtet sich an Luftfahrtpersonal.
Ein Rücktritt ist aus Krankheitsgründen oder anderen triftigen Gründen (zum Beispiel Todesfall in der Familie oder Erkrankung des Kindes) möglich.
Das Luftfahrt-Bundesamt prüft, ob Sie alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über alle erforderlichen Unterlagen beziehungsweise Nachweise verfügen.
Nach Bearbeitung der Rücktrittserklärung durch das Luftfahrt-Bundesamt erhalten Sie einen Bescheid über die Zurückweisung oder Akzeptanz des Rücktritts. Je nach Akzeptanz oder Zurückweisung eines Rücktrittes gilt die beantragte Prüfungsarbeit als "entschuldigt" oder "unentschuldigt".
- Nachweise, zum Beispiel ein Attest
- bei Vertretung: Nachweis der Vertretungsberechtigung
Welche Unterlagen in ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Rücktrittsformular entnehmen.
- Ein Rücktritt von einer beantragten Prüfungssitzung kann stets nur aus triftigen Gründen erfolgen.
- Der Rücktritt muss innerhalb von 3 Kalendertagen nach Prüfungstermin erklärt werden
- Der Rücktritt muss innerhalb von 3 Kalendertagen erklärt werden
- Die Prüfungsunfähigkeit muss ausreichend und spätestens 5 Kalendertage nach Eingang der Rücktrittserklärung nachgewiesen werden.
- Bei Krankheit reichen Sie bitte alle Nachweisdokumente im Original per Post ein.
Um von einer bereits beantragten Prüfungssitzung zurückzutreten, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
- Nach Eingang der Erklärung bearbeitet das Luftfahrt-Bundesamt die Unterlagen. Anschließend wird ein Bescheid digital an das Postfach versendet.
- Alternativ: Füllen Sie das Rücktrittsformular auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes aus und senden es per Post, Fax oder per E-Mail an die angegebene Adresse. Bei Versand per E-Mail muss die eigenhändige Unterschrift zum Beispiel als PDF-Anhang erkennbar sein.
- Informationen zum Luftfahrt-Personal auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts
- Informationen zur Theoretischen Prüfung für Luftfahrt-Personal auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts
- Häufige Fragen (FAQ) zur Theoretischen Prüfung für Luftfahrt-Personal auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts
Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
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- Möglichkeit, einen Rücktritt von einer bereits beantragten Prüfungssitzung zu erklären
- Prüfung erforderlicher Unterlagen ist eine Voraussetzung
- kann von natürlichen Personen beantragt werden
- Möglichkeit, die Leistung als Vertretung zu beantragen
- Beantragung ist kostenfrei
- zuständig: Luftfahrt-Bundesamt (LBA)