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Ergebnisbescheid von theoretischen Prüfungen für Luftfahrtpersonal Ausstellung Rücktritt

Bund 99080065012002 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080065012002

Leistungsbezeichnung

Ergebnisbescheid von theoretischen Prüfungen für Luftfahrtpersonal Ausstellung Rücktritt

Leistungsbezeichnung II

Rücktritt von einer theoretischen Prüfung für Luftfahrtpersonal erklären

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Theorieprüfung (Synonym), Rücktritt (Synonym), Bevollmächtigte (Synonym), Theorie (Synonym), Prüfender (Synonym), Prüfung (Synonym), Abnahme (Synonym), Pilotinnen (Synonym), Prüfer (Synonym), Prüferin (Synonym), Luftfahrt (Synonym), Syllabus (Synonym), Sprechfunkprüfung (Synonym), Bevollmächtigter (Synonym), Person (Synonym), Lizenz (Synonym), Antrag (Synonym), Piloten (Synonym), Theoretische Prüfung (Synonym), Prüfende (Synonym), Übermittlung (Synonym), Prüfling (Synonym), Prüfungssitzung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Ausstellung (12)

Verrichtungsdetail

Rücktritt

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung beruflicher Qualifikationen, einschließlich beruflicher Bildung

Lagen Portalverbund

  • Berufsausbildung (1030200)
  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)
  • Fahrerlaubnis und Sachkenntnisse (2110100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

03.11.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Teaser

Sie haben sich für eine Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt angemeldet? Ein Rücktritt ist auf Antrag möglich, wenn Sie einen triftigen Grund vorweisen können.

Volltext

Mit der Rücktrittserklärung können Sie von einer bereits beantragten Prüfungssitzung beim Luftfahrt-Bundesamt zurücktreten. Die Rücktrittserklärung richtet sich an Luftfahrtpersonal.

Ein Rücktritt ist aus Krankheitsgründen oder anderen triftigen Gründen (zum Beispiel Todesfall in der Familie oder Erkrankung des Kindes) möglich.

Das Luftfahrt-Bundesamt prüft, ob Sie alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über alle erforderlichen Unterlagen beziehungsweise Nachweise verfügen.

Nach Bearbeitung der Rücktrittserklärung durch das Luftfahrt-Bundesamt erhalten Sie einen Bescheid über die Zurückweisung oder Akzeptanz des Rücktritts. Je nach Akzeptanz oder Zurückweisung eines Rücktrittes gilt die beantragte Prüfungsarbeit als "entschuldigt" oder "unentschuldigt".

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise, zum Beispiel ein Attest
  • bei Vertretung: Nachweis der Vertretungsberechtigung

Welche Unterlagen in ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Rücktrittsformular entnehmen.

Voraussetzungen

  • Ein Rücktritt von einer beantragten Prüfungssitzung kann stets nur aus triftigen Gründen erfolgen.
  • Der Rücktritt muss innerhalb von 3 Kalendertagen nach Prüfungstermin erklärt werden
  • Der Rücktritt muss innerhalb von 3 Kalendertagen erklärt werden
  • Die Prüfungsunfähigkeit muss ausreichend und spätestens 5 Kalendertage nach Eingang der Rücktrittserklärung nachgewiesen werden.
  • Bei Krankheit reichen Sie bitte alle Nachweisdokumente im Original per Post ein.

Kosten

Beitrag: Es fallen keine Kosten an

Es fallen keine Kosten an. 

Verfahrensablauf

Um von einer bereits beantragten Prüfungssitzung zurückzutreten, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Nach Eingang der Erklärung bearbeitet das Luftfahrt-Bundesamt die Unterlagen. Anschließend wird ein Bescheid digital an das Postfach versendet.
  • Alternativ: Füllen Sie das Rücktrittsformular auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes aus und senden es per Post, Fax oder per E-Mail an die angegebene Adresse. Bei Versand per E-Mail muss die eigenhändige Unterschrift zum Beispiel als PDF-Anhang erkennbar sein.

Bearbeitungsdauer

3 - 7 Tag(e)
Eine Rücktrittserklärung kann erst nach fristgerechtem Eingang der beschriebenen schriftlichen Nachweise bearbeitet und damit berücksichtigt werden. Die Erteilung des Prüfungsbescheids erfolgt zeitnah nach der Antragstellung.

Frist

Antragsfrist: 3 Tag(e)
nach Prüfungstermin

Hinweise

  • Bitte beachten Sie, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) nicht anerkannt wird.

Rechtsbehelf

Widerspruch 
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag

Kurztext

  • Ergebnisbescheid von theoretischen Prüfungen für Luftfahrtpersonal Ausstellung Rücktritt
  • Möglichkeit, einen Rücktritt von einer bereits beantragten Prüfungssitzung zu erklären
  • Prüfung erforderlicher Unterlagen ist eine Voraussetzung
  • kann von natürlichen Personen beantragt werden
  • Möglichkeit, die Leistung als Vertretung zu beantragen
  • Beantragung ist kostenfrei
  • zuständig: Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Formulare

nicht vorhanden