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Anzeige einer praktischen Prüfung Entgegennahme

Bund 99080073261000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080073261000

Leistungsbezeichnung

Anzeige einer praktischen Prüfung Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

Praktische Prüfung anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Luftfahrtpersonal (Synonym), Mehrköpfige Flugbesatzungen (Synonym), Instrumentenflugberechtigung mehrmotorige Luftfahrzeuge (Synonym), Lizenz (Synonym), Instrumentenflugberechtigung einmotorige Luftfahrzeuge (Synonym), IR SE (Synonym), Luftfahrt (Synonym), CPL IR (Synonym), Lizenz für Berufspiloten (Synonym), Basisinstrumentenflugberechtigung (Synonym), Kompetenzbasierte-Instrumentenflugberechtigung (Synonym), BIR (Synonym), mehrmotorige Luftfahrzeuge (Synonym), Praktische Prüfung (Synonym), IR ME (Synonym), CPL (Synonym), MPL (Synonym), Instrumentenflugberechtigung (Synonym), Luftfahrzeug (Synonym), CB-IR ME Kompetenzbasierte-Instrumentenflugberechtigung (Synonym), Lizenz für Verkehrspiloten (Synonym), Anzeige Praktische Prüfung (Synonym), PPL As (Synonym), CB-IR SE (Synonym), ATPL (Synonym), LBA (Synonym), Luftfahrt-Bundesamt (Synonym), Berufspiloten mit Instrumentenflugberechtigung (Synonym), Privatpilotenlizenz auf Luftschiffen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung beruflicher Qualifikationen, einschließlich beruflicher Bildung

Lagen Portalverbund

  • Transportgenehmigungen (2110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

10.11.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Teaser

Wenn Sie als Prüferin oder Prüfer eine praktische Prüfung durchführen, müssen Sie diese vorab dem Luftfahrt-Bundesamt anzeigen. Hierbei geben Sie Informationen zur Bewerberin beziehungsweise zum Bewerber sowie Prüfungsdetails an.

Volltext

Wenn Sie als Prüferin oder Prüfer eine praktische Prüfung durchführen, müssen Sie diese vorab dem Luftfahrt-Bundesamt anzeigen.

Praktische Prüfungen müssen angezeigt werden

  • für die Prüfung für Verkehrspilotinnen oder Verkehrspiloten (ATPL),
  • die kompetenzbasierte Instrumentenflugberechtigung (CB-IR).

Als Prüferin oder Prüfer müssen Sie dem Luftfahrt-Bundesamt eine praktische Prüfung spätestens 7 Tage vor der geplanten Prüfung melden. Sie können die Meldung als deren Vertretung vornehmen.

Wenn der von Ihnen angezeigte Prüfungstermin nicht eingehalten werden kann, müssen Sie das dem Luftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitteilen.

Erforderliche Unterlagen

  • Einverständniserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers zur Verarbeitung personenbezogener Daten
  • gegebenenfalls: Nachweis der Vertretungsberechtigung

Voraussetzungen

  • Sie haben eine gültige Prüferberechtigung.
    • Mit einem Nachweis der Vertretungsberechtigung können Sie die Beantragung auch als Vertretung vornehmen.
  • Sie sind eine natürliche Person (Inland, EU-Staat, Drittstaat) oder eine juristische Person (mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat).

Kosten

Es fallen keine Kosten an. 

Verfahrensablauf

Eine praktische Prüfung können Sie online anzeigen:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie die Anzeige einer praktischen Prüfung aus.
  • Sie können den gegebenenfalls erforderlichen Nachweis der Vertretungsberechtigung direkt hochladen.
  • Senden Sie die Anzeige online ab.
  • Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) prüft den Sachverhalt. Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das Luftfahrt-Bundesamt Kontakt zu Ihnen auf.

Bearbeitungsdauer

1 - 2 Woche(n)
Die Bearbeitungsdauer kann im Einzelfall variieren. Sie können beim LBA den aktuellen Stand erfragen.

Frist

Antragsfrist: 7 Tag(e)
Sie müssen die praktische Prüfung spätestens 7 Tage vor deren Durchführung beim Luftfahrt-Bundesamt melden.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe gegeben.

Kurztext

  • Anzeige einer praktischen Prüfung Entgegennahme
  • Praktische Prüfungen müssen angezeigt werden
    • für die Prüfung für Verkehrspilotinnen oder Verkehrspiloten (ATPL)
    • die kompetenzbasierte Instrumentenflugberechtigung (CB-IR)
  • Prüferinnen oder Prüfer müssen eine praktische Prüfung im Vorfeld dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) anzeigen
    • spätestens 7 Tage vor der Prüfung
  • Anzeige erfolgt durch Prüfperson oder deren Vertretung
  • Informationen zur Bewerberin beziehungsweise zum Bewerber sowie Prüfungsdetails müssen angegeben werden
  • wird der Prüfungstermin nicht eingehalten, muss das dem Luftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitgeteilt werden
  • zuständig: Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden