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Auskunft auf schriftliche bzw. mündliche Anfragen der Öffentlichkeit an das Luftfahrt-Bundesamt Erteilung

Bund 99080083001000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080083001000

Leistungsbezeichnung

Auskunft auf schriftliche bzw. mündliche Anfragen der Öffentlichkeit an das Luftfahrt-Bundesamt Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Anfragen an das Luftfahrt-Bundesamt richten

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

allgemeine Anfragen (Synonym), Passagierrechte (Synonym), Aufgaben Luftfahrt-Bundesamt (Synonym), Luftfahrt (Synonym), Pilotinnen und Piloten (Synonym), Fluggesellschaften (Synonym), Luftfahrt-Bundesamt (Synonym), Instandhaltungs- und Herstellungsbetriebe (Synonym), Flugreisen (Synonym), Technisches Personal (Synonym), Fragen (Synonym), Fluggastrechte (Synonym), Drohnen (Synonym), Kontakt (Synonym), LBA (Synonym), Fliegen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Erteilung (1)

SDG Informationsbereiche

  • Verbraucherrechte und Garantien im Zusammenhang mit dem Kauf von Waren und Dienstleistungen, einschließlich Verfahren für die Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten und die Verbraucherentschädigung

Lagen Portalverbund

  • Engagement und Beteiligung (1100100)
  • Verbraucherschutz (1150300)
  • Verbraucherschutz (2140100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.09.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Teaser

Wenn Sie Fragen an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) oder Anmerkungen zu dessen Aufgaben haben, können Sie das LBA gerne direkt kontaktieren.

Volltext

Sie haben Fragen oder Anmerkungen zum Aufgabenbereich des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA)? Dann kontaktieren Sie das LBA. 

Ihr Fragen können Sie per Online-Formular stellen.

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Voraussetzungen

Es gelten keine Voraussetzungen.

Kosten

Es fallen keine Kosten.

Verfahrensablauf

Sie können Fragen zum Aufgabengebiet des LBA bevorzugt online stellen:

  • Öffnen Sie hier auf dem Bundesportal das Kontaktformular, mit dem Sie das LBA kontaktieren können. Das Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben.
  • Sie können optional Unterlagen als Datei hochladen.
  • Senden Sie Ihre Anfrage ab.
  • Alternativ können Sie das ausgefüllte Formular ausdrucken und per Post an das LBA senden.
  • Das LBA prüft Ihre Anfrage und meldet sich bei Unklarheiten sowie fehlenden Informationen oder Unterlagen bei Ihnen. 
  • Das LBA beantwortet Ihre Anfrage.
     

Bearbeitungsdauer

3 Tag(e)
Die Bearbeitungsdauer beträgt im Durchschnitt 3 Tage. Das LBA gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung. Einsenderinnen oder Einsendern ist eine Zwischennachricht zu erteilen, wenn die Beantwortung nicht innerhalb von 2 Wochen möglich ist.

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Es ist kein Rechtsbehelf gegeben.

Kurztext

  • Auskunft auf schriftliche bzw. mündliche Anfragen der Öffentlichkeit an das Luftfahrt-Bundesamt Erteilung
  • Öffentlichkeit kann Fragen an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) richten zu
    • einzelnen Aufgaben des LBA
    • Fluggastrechten
    • allgemeinen Fragen zur Luftfahrt
  • Kontakt möglich über:
    • Online-Formular
  • zuständig: Luftfahrt-Bundesamt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden