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ESF Plus-Bundesprogramm "Win-Win - Passgenaue Integration insbesondere von Migranten in klein- und mittelständische (Migranten-, Sozial) Unternehmen" Bewilligung

Bund 99400053017000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400053017000

Leistungsbezeichnung

ESF Plus-Bundesprogramm "Win-Win - Passgenaue Integration insbesondere von Migranten in klein- und mittelständische (Migranten-, Sozial) Unternehmen" Bewilligung

Leistungsbezeichnung II

Förderung aus dem ESF Plus-Programm "Win-Win - Durch Kooperation zur Integration" beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

soziale Innovationen (Synonym), Integration von Nichterwerbstätigen (Synonym), Integration von Langzeitarbeitslosen (Synonym), Bildung von Kooperationsverbünden (Synonym), Europäischer Sozialfonds (Synonym), Personen mit Migrationshintergrund (Synonym), Förderrichtlinie Win-Win (Synonym), ESF (Synonym), ESF Programm Win-Win (Synonym), Soziale Integration und Inklusion (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Bewilligung (17)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

  • Integration (1080400)
  • Weitere Förderbereiche (2060990)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.01.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Teaser

Wenn Sie sozial-innovative Lösungen und Maßnahmen für junge Männer mit Schwierigkeiten beim Zugang zu Bildung, Beschäftigung und Sozialleistungen im Alter von 18 bis 35 Jahren anbieten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.

Volltext

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert mithilfe des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) Kommunen insbesondere bei der sozialen Integration von jungen Männern mit Migrationshintergrund und Nichterwerbstätige im Alter von 18 bis 35 Jahren sowie beim Zugang in den Arbeitsmarkt und zu einschlägigen Unterstützungs- und Sozialleistungen. Diese Zielgruppe stellt viele deutsche Kommunen mit einem hohen Migrantenanteil vor besondere Herausforderungen.

Die Förderung erfolgt durch das ESF Plus-Bundesprogramm "Win-Win". Das Programm "Win-Win" fördert neue innovative Lösungskonzepte und Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen von jungen Männern mit Migrationshintergrund. Dies geschieht durch die Bildung von neuen sozialen Beziehungen oder Kooperationen zwischen öffentlichen, zivilgesellschaftlichen und privaten Organisationen. Soziale Innovationen sollen zudem auf andere Kommunen oder in andere soziale Kontexte übertragen werden.

Art und Umfang

Sie erhalten die Förderung als eine der Organisationen in dem neuen Kooperationsverbund. Sie wird als Zuschuss in der Regel für 4 Jahre ausgezahlt. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 95 % der Gesamtausgaben der Vorhaben. Sie müssen sich selbst mit mindestens 5 % der Gesamtausgaben beteiligen.

Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Die DRV KBS hat dabei die Aufgaben,

  • die Antragstellenden zu informieren und fördertechnisch zu beraten,
  • Anträge zu prüfen,
  • Zuwendungen zu bewilligen und auszuzahlen sowie
  • Vorhaben zu prüfen.

Sie haben keinen Anspruch auf eine Förderung.

Erforderliche Unterlagen

Für die Interessenbekundung ist ein Vorhabenkonzept, dass im Förderportal Z-EU-S zur Verfügung gestellt wird, mit Angaben zu folgenden Punkten einzureichen:

  • Fachliche und administrative Qualifikation des Antragstellenden
  • Soziale Problemlagen und Handlungsbedarf für die Zielgruppe
  • Beteiligtenanalyse vor Ort und Bildung eines neuen Kooperationsverbunds
  • Zielsetzung und sozial-innovativer Lösungsansatz des Vorhabens
  • Einbindung und Verstetigung von Vorhaben in die kommunale Integrationsstrategie bzw. in kommunale Strukturen und Transfer von sozialen Innovationen
  • Zielwerte des Vorhabens
  • Beitrag zur Umsetzung der bereichsübergreifenden Grundsätze (ehemals Querschnittsziele)
  • Arbeits- und Zeitplan
  • Finanzierungsplan

Im Falle einer Förderung müssen Sie unter anderem folgende Unterlagen einreichen:

  • Kofinanzierungsbestätigung,
  • Kooperationsvereinbarungen,
  • Stellenbeschreibungen,
  • Banknachweis.

Voraussetzungen

Sie können einen Antrag stellen

  • als juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts,
  • als rechtsfähige Personengesellschaft, beispielsweise als
    • Kommune,
    • Träger der freien Wohlfahrtspflege,
    • sonstiger gemeinnütziger Träger,
    • Forschungsinstitut,
    • Verband oder
    • Unternehmen.

Beachten Sie folgende Voraussetzungen:

  • finanzielle Eigenbeteiligung von 5 Prozent der Gesamtausgaben eins Vorhabens.
  • Bildung eines neuen Kooperationsverbunds bestehend aus öffentlichen, zivilgesellschaftlichen und privaten Organisationen. 

Natürliche Personen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an
Für die Interessenbekundung und Antragstellung fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Das Förderverfahren für das ESF Plus-Programm "Win-Win" ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie eine Interessenbekundung ein. Im 2. Schritt werden die ausgewählten Projektträger zur Antragstellung aufgefordert.

Zu Schritt 1:

  • Interessenbekundungen reichen Sie über den Online-Dienst Förderportal Z-EU-S elektronisch ein. Beachten Sie die gesondert bekanntgegebenen Fristen.
  • Ein unabhängiges Gutachterinstitut bewertet die eingereichten Interessenbekundungen. Die Auswahl erfolgt anhand definierter Auswahlkriterien und Gewichtungen. Dazu zählen
    • Aspekte der Eignung und Finanzierung,
    • Bildung und Kooperation eines neuen Kooperationsverbunds,
    • Qualität des Projektkonzepts,
    • Qualität des Arbeits- und Zeitplans,
    • Verstetigung und Transfer von sozialen Innovationen und die
    • Wirtschaftlichkeit des Vorhabens.  

Zu Schritt 2:

  • Wenn Ihr Projekt in der 1. Stufe positiv bewertetet wird, dann werden Sie aufgefordert, einen formellen, schriftlichen Förderantrag über Förderportal Z-EU-S zu stellen.

Wenn Ihr Vorhaben bewilligt wird, gelten die für Zuwendungen üblichen Regelungen, ergänzt um spezielle Regelungen zur Förderung des Bundes aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds 2021-2027.

Bearbeitungsdauer

9 - 12 Monat(e)
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Anzahl der eingereichten Interessenbekundungen und der ausgewählten Vorhaben. Sie kann bis zu 12 Monate (nach Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen) betragen.

Frist

Antragsfrist: 6 - 8 Woche(n)

Hinweise

Die Schriftform können Sie durch die im Förderportal Z-EU-S zugelassene elektronische Form der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) oder des elektronischen Identitätsnachweises (eID) ersetzen.

Bitte nutzen Sie vorrangig die elektronische Form. 

Nur in Ausnahmefällen können Sie die Nachreichung der Unterschrift auf postalischem Wege beantragen.

In solch einem Ausnahmefall müssen Sie die elektronisch erfassten und in Z-EU-S eingereichten Formulare nach der elektronischen Einreichung herunterladen. Anschließend müssen Sie die Formulare handschriftlich unterschreiben und postalisch einreichen. Achten Sie dabei auf die gültigen Fristen.

Rechtsbehelf

  • Gegen Entscheidungen im Rahmen des Bewilligungsprozesses (Zuwendungsbescheid, Schlussbescheid) können Sie über das Förderportal
    Z-EU-S Widerspruch einreichen.
  • Gegen Entscheidungen im Rahmen des Interessensbekundungsverfahrens - sofern diese von einer obersten Bundesbehörde erlassen wurden - ist auch ein direktes Klageverfahren zulässig

Kurztext

  • ESF Plus-Bundesprogramm "Win-Win - Passgenaue Integration insbesondere von Migranten in klein- und mittelständische (Migranten-, Sozial) Unternehmen" Bewilligung
  • Programm "Win-Win" fördert junge Männer mit besonderen Schwierigkeiten beim Zugang zu Bildung, Ausbildung, Beschäftigung und zu einschlägigen Unterstützungs- und Sozialleistungen im erwerbsfähigen Alter von 18 bis 35 Jahren.
  • Förderung erfolgt durch die Bildung von neuen Kooperationen zwischen öffentlichen, zivilgesellschaftlichen und privaten Organisationen
  • Anträge auf Förderung können stellen:
    • juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
    • rechtsfähige Personengesellschaften
  • Art und Umfang der Förderung
    • Zuschuss
    • bis zu 95 % der Gesamtausgaben, bis zu 1 Million Euro
    • Eigenbeteiligung von 5 %
  • Beantragung elektronisch über das Förderportal Z-EU-S
  • Bewilligung durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS)
  • richtlinienverantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein