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Medien und Meinungsfreiheit Bewilligung

Bund 99400088017000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400088017000

Leistungsbezeichnung

Medien und Meinungsfreiheit Bewilligung

Leistungsbezeichnung II

Antrag auf Förderung eines neuen Vorhabens oder eines Fortführungsvorhabens aus dem Förderprogramm "Medien und Meinungsfreiheit" stellen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Pressefreiheit (Synonym), Medienförderung (Synonym), DW (Synonym), Meinungsfreiheit (Synonym), Deutsche Welle (Synonym), Medienfreiheit (Synonym), Medienentwicklung (Synonym), DW Akademie (Synonym), Medien und Meinungsfreiheit (Synonym), Medienförderung in Entwicklungsländern (Synonym), BMZ (Synonym), Deutsche Welle Akademie (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Bewilligung (17)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

  • Weitere Förderbereiche (2060990)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

10.11.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Teaser

Wenn Sie der Deutsche Welle Akademie angehören, können Sie Fördergelder für Projekte zur Medien- und Meinungsfreiheit beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) beantragen.

Volltext

Zur Förderung der Entwicklungszusammenarbeit im Bereich der Meinungsfreiheit und Medienentwicklung vergibt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) jährlich Fördergelder. Dabei arbeitet das BMZ mit der Deutsche Welle Akademie zusammen.

Wenn Sie in der Deutsche Welle Akademie tätig sind und ein Projekt planen, das Medien- und Meinungsfreiheit fördert, können Sie sich mit Ihrem Projekt bei der BMZ um Fördergelder bewerben.

Der Antrag ist kostenlos.

Die Förderung

  • gilt für ein Haushaltsjahr,
  • ist nicht übertragbar und
  • gilt nur für Projekte, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • ausführliche Projektbeschreibung
  • Beschreibung Ihres Gesamtvorhabens
  • Finanzierungsplan
  • Erklärung, dass mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde

Voraussetzungen

  • Sie gehören der folgenden Institution an: Deutsche Welle Akademie.
  • Ihr Projekt wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert.
  • Ihr Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Die Förderung von Projekten zur Medien- und Meinungsfreiheit können Sie per Post oder online beantragen.

Förderung per Post beantragen:

  • Sie besprechen Ihr Vorhaben mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
  • Sie schicken Ihren Antrag und Ihren Finanzierungsplan per Post an das BMZ.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
  • Gegebenenfalls fordert das BMZ weitere Unterlagen bei Ihnen an.
  • Bei einer Zusage der Förderung erhalten Sie vom BMZ einen Zuwendungsbescheid per Post.

Förderung online beantragen:

  • Sie besprechen Ihr Vorhaben mit dem BMZ.
  • Rufen Sie die Internetseite des Bundesportals auf und füllen Sie den Antrag online aus.
  • Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
  • Gegebenenfalls fordert das BMZ weitere Unterlagen bei Ihnen an.
  • Bei einer Zusage der Förderung erhalten Sie vom BMZ einen Zuwendungsbescheid per Post.

Bearbeitungsdauer

1 - 6 Monat(e)

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Kurztext

  • Folgende Institution kann eine Förderung von Projekten zur Medien und Meinungsfreiheit beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) beantragen:
    • Deutsche Welle Akademie
  • Antrag ist kostenlos
  • Antrag kann per Post oder online gestellt werden
  • Förderung
    • gilt für ein Haushaltsjahr
    • ist nicht übertragbar
    • gilt nicht für bereits begonnene Projekte
  • zuständig: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden