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Medien und Meinungsfreiheit Änderung

Bund 99400088011000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400088011000

Leistungsbezeichnung

Medien und Meinungsfreiheit Änderung

Leistungsbezeichnung II

Antrag auf Änderung eines geförderten Vorhabens aus dem Förderprogramm "Medien und Meinungsfreiheit" stellen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Medienentwicklung (Synonym), DW (Synonym), Medienförderung (Synonym), Änderung Zuwendungsantrag (Synonym), Deutsche Welle Akademie (Synonym), DW Akademie (Synonym), Medien und Meinungsfreiheit (Synonym), Meinungsfreiheit (Synonym), BMZ (Synonym), Änderung bewilligte Förderung (Synonym), Deutsche Welle (Synonym), Medienfreiheit (Synonym), Medienförderung in Entwicklungsländern (Synonym), Pressefreiheit (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Änderung (11)

SDG Informationsbereiche

  • Zugang zu Finanzmitteln auf nationaler Ebene

Lagen Portalverbund

  • Weitere Förderbereiche (2060990)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

10.11.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Teaser

Sie müssen Änderungen bei Förderprojekten zur Medien- und Meinungsfreiheit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) mitteilen.

Volltext

Wenn Sie der Deutsche Welle Akademie angehören, können Sie beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Projektförderung zur Medien- und Meinungsfreiheit beantragen.

Wenn sich bei der bewilligten Förderung Änderungen ergeben, müssen Sie diese dem BMZ mitteilen. Zu diesen Änderungen gehören zum Beispiel:

  • inhaltliche Änderung,
  • Änderung der Projektlaufzeit,
  • finanzielle Aufstockung,
  • Fördermittelreduzierung,
  • Umwidmung eines Einzelansatzes innerhalb des Finanzierungsplans sowie
  • Mittelübertragung.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Begründung der Änderung
  • Beschreibung Ihres Gesamtvorhabens
  • Neuer Finanzierungsplan (außer bei rein inhaltlichen Änderungen)

Voraussetzungen

  • Ihr Projekt wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Die Änderung der Förderung der Medien- und Meinungsfreiheit können Sie schriftlich per Post oder online mitteilen.

Änderung per Post mitteilen:

  • Sie besprechen den Änderungsbedarf mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
  • Sie schicken Ihren Antrag zusammen mit
    • einer Begründung der Änderung,
    • einer Beschreibung Ihres Gesamtvorhabens und
    • gegebenenfalls dem neuen Finanzierungsplan per Post an das BMZ.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
  • Bei einer Anerkennung der Änderung erhalten Sie vom BMZ eine Bewilligung per Post.
  • Bei einer Änderung des Finanzierungsbedarfs erhalten Sie zusätzlich nach Prüfung von Zwischen- oder Verwendungsnachweisen vom BMZ eine
    • Auszahlung oder
    • Rückforderung.

Änderung online mitteilen:

  • Sie besprechen den Änderungsbedarf mit dem BMZ.
  • Rufen Sie die Internetseite des Bundesportals auf und füllen Sie das Formular online aus.
  • Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
  • Bei einer Anerkennung der Änderung erhalten Sie vom BMZ eine Bewilligung.
  • Bei einer Änderung des Finanzierungsbedarfs erhalten Sie zusätzlich nach der Prüfung von Zwischen- oder Verwendungsnachweisen vom BMZ eine
    • Auszahlung oder
    • Rückforderung.

Bearbeitungsdauer

2 - 4 Monat(e)

Frist

Die bewilligte Förderung steht in dem jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung. Sie ist nicht übertragbar ins nächste Jahr.

Verwendungsnachweise müssen Sie dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) spätestens im September des Folgejahres vorlegen.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Medien und Meinungsfreiheit Änderung
  • Folgende Institution kann eine Förderung von Projekten zur Medien und Meinungsfreiheit beantragen:
    • Deutsche Welle Akademie
  • wenn sich bei der bewilligten Förderung Änderungen ergeben, müssen diese dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) mitgeteilt werden, beispielsweise:
    • inhaltliche Änderung
    • Änderung der Projektlaufzeit
    • finanzielle Aufstockung
    • Fördermittelreduzierung
    • Umwidmung eines Einzelansatzes innerhalb des Finanzierungsplans
    • Mittelübertragung
  • Mitteilung ist kostenlos
  • Änderung kann per Post oder online mitgeteilt werden
  • zuständig: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden