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Medien und Meinungsfreiheit Verwendungsnachweisprüfung

Bund 99400088274000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400088274000

Leistungsbezeichnung

Medien und Meinungsfreiheit Verwendungsnachweisprüfung

Leistungsbezeichnung II

Zwischennachweis oder Verwendungsnachweis zu geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Medien und Meinungsfreiheit" einreiche

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

DW Akademie (Synonym), Medienentwicklung (Synonym), Medienförderung (Synonym), Deutsche Welle (Synonym), Medienfreiheit (Synonym), Verwendungsnachweis (Synonym), Medienförderung in Entwicklungsländern (Synonym), Deutsche Welle Akademie (Synonym), DW (Synonym), Meinungsfreiheit (Synonym), Pressefreiheit (Synonym), BMZ (Synonym), Medien und Meinungsfreiheit (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Verwendungsnachweisprüfung (274)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

  • Weitere Förderbereiche (2060990)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

10.11.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Teaser

Wenn Sie vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Projektförderung zur Medien- und Meinungsfreiheit erhalten, müssen Sie einen Verwendungsnachweis einreichen.

Volltext

Wenn Sie der Deutsche Welle Akademie angehören, können Sie beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Projektförderung zur Medien- und Meinungsfreiheit beantragen.

Nach Abschluss eines geförderten Projekts benötigt das BMZ von Ihnen einen Nachweis darüber, wofür Sie die Gelder verwendet haben.

Verwendungsnachweise müssen Sie dem BMZ spätestens im September des Folgejahres vorlegen.

Erforderliche Unterlagen

Verwendungsnachweis

Voraussetzungen

  • Sie gehören der folgenden Institution an: Deutsche Welle Akademie.
  • Ihr Projekt wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Den Verwendungsnachweis für geförderte Projekte der Medien- und Meinungsfreiheit können Sie per Post oder online einreichen.

Verwendungsnachweis per Post einreichen:

  • Sie schicken Ihren Verwendungsnachweis per Post an das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
  • Gegebenenfalls fordert das BMZ weitere Unterlagen bei Ihnen an.

Verwendungsnachweis online einreichen:

  • Rufen Sie die Internetseite des Bundesportals auf und füllen Sie das Formular online aus. Das Bundesportal führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie den Verwendungsnachweis hoch und senden Sie das Formular online ab.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
  • Gegebenenfalls fordert das BMZ weitere Unterlagen bei Ihnen an.

Bearbeitungsdauer

3 Monat(e)

Frist

Verwendungsnachweise müssen Sie dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) spätestens im September des Folgejahres vorlegen.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten

Rechtsbehelf

entfällt

Kurztext

  • Medien und Meinungsfreiheit Verwendungsnachweisprüfung
  • geförderte Projekte der Medien und Meinungsfreiheit müssen nach Abschluss des Projekts Verwendungsnachweis über insgesamt verwendete Mittel erbringen
  • betrifft folgende Institution:
    • Deutsche Welle Akademie
  • Einreichen des Verwendungsnachweises ist kostenlos
  • Verwendungsnachweis kann per Post oder online eingereicht werden
  • zuständig: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden