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Strukturbildende Übergangshilfe aus dem KWI-Titel Verwendungsnachweisprüfung

Bund 99400089274000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400089274000

Leistungsbezeichnung

Strukturbildende Übergangshilfe aus dem KWI-Titel Verwendungsnachweisprüfung

Leistungsbezeichnung II

Zwischennachweis oder Verwendungsnachweis zu geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Übergangshilfe aus dem KWI-Titel" einreichen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

EVN (Synonym), Projektförderung (Synonym), Entwicklungszusammenarbeit (Synonym), Krisenbewältigung (Synonym), Zwischennachweis (Synonym), KWI-Titel (Synonym), Verwendungsnachweis (Synonym), strukturbildende Übergangshilfe (Synonym), Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft (Synonym), ZVN (Synonym), Entwicklungshilfe (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Verwendungsnachweisprüfung (274)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

  • Finanzierungs- und Förderberatung (2060100)
  • Finanzierung zur Krisenbewältigung (2060300)
  • Statistische Erhebungen und Meldepflichten (2090200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.07.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Teaser

Wenn Ihr Projekt der strukturbildenden Übergangshilfe vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert wird, müssen Sie Zwischen- oder Verwendungsnachweise beim BMZ einreichen.

Volltext

Wenn Sie für ein Projekt der strukturbildenden Übergangshilfe eine Förderung vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten, müssen hierfür fristgerecht Nachweise einreicht werden.

Das betrifft den Zwischennachweis (Jahresbericht) und einen Verwendungsnachweis (Schlussbericht).

Erforderliche Unterlagen

  • Zwischennachweis:
    • Sachbericht
    • Zahlenmäßiger Nachweis
  • Verwendungsnachweis:
    • Sachbericht
    • Zahlenmäßiger Nachweis
    • Belegliste

Die jeweiligen Bestandteile der Nachweise müssen zusammen und vollständig eingereicht werden. Ein Nachreichen einzelner Bestandteile ist nicht möglich.

Voraussetzungen

Sie benötigen einen gültigen Zuwendungsbescheid für das betreffende Vorhaben.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Sie können den Zwischen- oder Verwendungsnachweis online, per E-Mail oder per Post beim BMZ einreichen.

Wenn Sie den Zwischen- oder Verwendungsnachweis online einreichen wollen:

  • Rufen Sie das Online-Formular auf und füllen Sie dort die Angaben zum Zwischen- oder Verwendungsnachweis elektronisch aus. Das Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Zwischen- oder Verwendungsnachweis ab.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
  • Bei Unklarheiten oder im Falle von Rückforderungen nimmt das BMZ Kontakt mit Ihnen auf.

Wenn Sie den Zwischen- oder Verwendungsnachweis per E-Mail oder per Post einreichen wollen:

  • Sie schicken den Zwischen- oder Verwendungsnachweis per E-Mail oder per Post an das BMZ.
  • Bei Unklarheiten oder im Falle von Rückforderungen nimmt das BMZ Kontakt mit Ihnen auf.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Zwischennachweise über das letzte jeweils abgelaufene Haushaltsjahr müssen der Bewilligungsbehörde bis zum 30. April des Folgejahres und (Schluss-) Verwendungsnachweise spätestens 6 Monate nach Projektbeendigung vorgelegt werden.

Ausnahmen bezüglich der Einreichung von Zwischennachweisen:

  • Ein Sachbericht als Teil eines Zwischennachweises darf mit dem nächsten fälligen Sachbericht verbunden werden, wenn der Berichtszeitraum für ein Förderjahr 3 Monate nicht überschreitet. Beginnt ein Projekt zum Beispiel am 1. Oktober, muss im Folgejahr kein separater Sachbericht für das abgelaufene Haushaltsjahr vorgelegt werden.
  • Bei Projekten mit mehrjährigem Förderzeitraum muss für das letzte Förderjahr ebenfalls kein separater Sachbericht erstellt werden. Dieser kann mit dem Sachbericht als Teil des Verwendungsnachweises verbunden werden.
  • Der zahlenmäßige Nachweis ist immer einzureichen.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

entfällt

Kurztext

  • Strukturbildende Übergangshilfe aus dem KWI-Titel Verwendungsnachweisprüfung
  • Zwischen- und Verwendungsnachweise im Rahmen der Förderung von Maßnahmen der strukturbildenden Übergangshilfe
  • folgende Nachweise müssen eingereicht werden:
    • Zwischennachweis
    • Verwendungsnachweis
  • Zwischen- oder Verwendungsnachweise können online, per E-Mail oder Post eingereicht werden
  • das Einreichen von Zwischen- oder Verwendungsnachweisen ist gebührenfrei
  • zuständig: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden