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Strukturbildende Übergangshilfe aus dem KWI-Titel Entgegennahme

Bund 99400089261000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400089261000

Leistungsbezeichnung

Strukturbildende Übergangshilfe aus dem KWI-Titel Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

Rechtsmittelverzichtserklärung zu einem geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Übergangshilfe aus dem KWI-Titel" einreichen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

BMZ (Synonym), Verzicht auf Rechtsmittel (Synonym), KWI-Titel (Synonym), strukturbildende Übergangshilfe (Synonym), Entwicklungshilfe (Synonym), Klageverzichtserklärung (Synonym), Eingangsbestätigung (Synonym), Entwicklungszusammenarbeit (Synonym), Krisenbewältigung (Synonym), Projektförderung (Synonym), Rechtsmittelverzichtserklärung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

  • Finanzierung zur Krisenbewältigung (2060300)
  • Außenwirtschaftsförderung und -investitionen (2070300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.07.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Teaser

Durch die Rechtsmittelverzichtserklärung können Mittelanforderungen zu Projekten der strukturbildenden Übergangshilfe umgehend nach Projektstart bearbeitet werden. Es muss dann keine vierwöchige Frist abgewartet werden.

Volltext

Wenn Sie für ein Projekt der strukturbildenden Übergangshilfe einen Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten haben, erhalten Sie Ihre Zuwendung in der Regel nach Ablauf der 1-monatigen Klagefrist.

Sie haben aber auch die Möglichkeit, dem BMZ mitzuteilen, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten werden. Dies beschleunigt die Auszahlung der Fördermittel.

Erforderliche Unterlagen

  • Eingangsbescheinigung mit Klageverzichtserklärung (siehe letzte Seite im Zuwendungsbescheid)

Voraussetzungen

  • Sie müssen einen Zuwendungsbescheid für Ihr beantragtes Vorhaben vorliegen haben.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Sie können den Rechtsbehelfsverzicht online, per Fax oder per Post beim BMZ einreichen:

Wenn Sie den Rechtsbehelfsverzicht online einreichen wollen:

  • Rufen Sie das Online-Formular auf und füllen Sie dort den Verzicht auf Widerspruch elektronisch aus. Das Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.

Wenn Sie den Rechtsbehelfsverzicht per Fax oder per Post einreichen wollen:

  • Sie schicken den Rechtsbehelfsverzicht per Fax oder per Post an das BMZ.
  • Bei Unklarheiten nimmt das BMZ Kontakt mit Ihnen auf.

Bearbeitungsdauer

1 - 2 Tag(e)

Frist

Widerspruchsfrist: 1 Monat(e)
Sie können in den ersten 4 Wochen nach Bescheid Einspruch erheben. Falls dem BMZ der Rechtsbehelfsverzicht nicht vorliegt, wird die ersten 4 Wochen nach dem Bescheid kein Fördergeld ausgezahlt. Sobald Rechtsbehelfsverzicht vorliegt, kann das BMZ die Mittelanforderungen unverzüglich bearbeiten und auszahlen.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

entfällt

Kurztext

  • Strukturbildende Übergangshilfe aus dem KWI-Titel Entgegennahme
  • Sobald auf Rechtsmittel gegen den Zuwendungsbescheid verzichtet wird, können Mittelanforderungen unmittelbar nach Projektstart bearbeitet werden
  • Die Rechtsmittelverzichtserklärung kann online, per EMail oder Post eingereicht werden
  • Die Rechtsmittelverzichtserklärung ist gebührenfrei
  • Bearbeitungsdauer: 1-2 Tage
  • Zuständig: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden