Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Strukturbildende Übergangshilfe aus dem KWI-Titel Festsetzung

Bund 99400089002000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400089002000

Leistungsbezeichnung

Strukturbildende Übergangshilfe aus dem KWI-Titel Festsetzung

Leistungsbezeichnung II

Mittel zu einem geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Übergangshilfe aus dem KWI-Titel" anfordern

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Mittelanforderung (Synonym), Entwicklungszusammenarbeit (Synonym), Krisenbewältigung (Synonym), KWI-Titel (Synonym), Projektförderung (Synonym), Mittelübertragung (Synonym), Entwicklungshilfe (Synonym), strukturbildende Übergangshilfe (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Festsetzung (2)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

  • Finanzierung zur Krisenbewältigung (2060300)
  • Außenwirtschaftsförderung und -investitionen (2070300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.07.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Teaser

Wenn Sie für ein Projekt der strukturbildenden Übergangshilfe eine Förderung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten, können Sie die Mittel bei Projektstart anfordern.

Volltext

Wenn Sie ein Projekt der strukturbildenden Übergangshilfe durchführen und dafür finanzielle Unterstützung vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten, können Sie die Mittel bei Projektstart anfordern.

Erforderliche Unterlagen

  • Formular zur Mittelanforderung
  • Gegebenenfalls Anlagen / Nachweise zur Mittelanforderung

Voraussetzungen

  • Sie haben einen gültigen Zuwendungsbescheid für das betreffende Vorhaben.
  • Erklärung über Rechtsmittelverzicht gegen den Zuwendungsbescheid muss vorliegen, sonst muss eine Frist von 4 Wochen abgewartet werden, bis Auszahlungen vorgenommen werden können
  • Die Laufzeit des Vorhabens muss begonnen haben.
  • Für Mittelanforderungen, die nach Ablauf der Laufzeit eingehen, besteht kein Rechtsanspruch auf Auszahlung mehr

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Sie können die Mittel online, per E-Mail oder per Post beim BMZ anfordern.

Mittel online anfordern:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf und füllen Sie ihn aus. Der Antragsassistent führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen bei Ihnen.
  • Das BMZ gibt die Mittel frei und ordnet bei der Bundeskasse die Auszahlung an.
  • Die Bundeskasse zahlt die Mittel aus.

Mittel per E-Mail oder per Post anfordern:

  • Sie senden Ihren ausgefüllten Antrag mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail oder per Post an das BMZ.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen bei Ihnen.
  • Das BMZ gibt die Mittel frei und ordnet bei der Bundeskasse die Auszahlung an.
  • Die Bundeskasse zahlt die Mittel aus.

Bearbeitungsdauer

2 - 5 Werktag(e)
Die Zuwendungen können regelmäßig erst ausgezahlt werden, wenn der Zuwendungsbescheid bestandskräftig geworden ist, also die Einspruchsfrist abgelaufen ist und wenn die Mittel aus früheren Mittelanforderungen desselben Projektes verbraucht sind. Sie können die Auszahlung beschleunigen, wenn Sie erklären, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten.

Frist

Es gibt keine gesetzlichen Fristen. Mittelanforderungen müssen jedoch innerhalb der Projektlaufzeit gestellt werden.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Kurztext

  • Strukturbildende Übergangshilfe aus dem KWI-Titel Festsetzung
  • nach Bewilligung des Vorhabens und nach Beginn der Projektlaufzeit können vom Träger Mittelanforderungen gestellt werden, die dann vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bearbeitet und ausgezahlt werden.
  • Voraussetzungen:
    • gültiger Zuwendungsbescheid für das betreffende Vorhaben
    • Erklärung über Rechtsmittelverzicht gegen den Zuwendungsbescheid muss vorliegen, sonst muss eine Frist von 4 Wochen abgewartet werden, bis Auszahlungen vorgenommen werden können
  • Mittel können online, per Fax oder Post angefordert werden
  • Mittelanforderung ist gebührenfrei
  • Bearbeitungsdauer: 2 bis 5 Werktage
  • zuständig: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden