Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Projektförderung Berufliche Aus- und Fortbildung Änderung

Bund 99400090011000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400090011000

Leistungsbezeichnung

Projektförderung Berufliche Aus- und Fortbildung Änderung

Leistungsbezeichnung II

Änderung eines vom BMZ geförderten Vorhabens im Bereich Berufliche Aus- und Fortbildung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

BMZ (Synonym), Berufliche Aus- und Fortbildung (Synonym), Entwicklungsländer (Synonym), Studierendenförderung in Entwicklungsländern (Synonym), Hochschulförderung in Entwicklungsländern (Synonym), Deutscher Akademischer Austauschdienst (Synonym), Alexander von Humboldt Stiftung (Synonym), Forschungsförderung in Entwicklungsländern (Synonym), Entwicklungszusammenarbeit (Synonym), DAAD (Synonym), Bildung (Synonym), International Sustainability Campus (Synonym), Entwicklungs- und Schwellenländer (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Änderung (11)

SDG Informationsbereiche

  • Zugang zu Finanzmitteln auf nationaler Ebene

Lagen Portalverbund

  • Berufsausbildung (1030200)
  • Weiterbildung (1040100)
  • Förderung von Bildung und Forschung (2060900)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.01.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Teaser

Als DAAD, Alexander von Humboldt Stiftung oder International Sustainability Campus müssen Sie Änderungen bei Förderprojekten zur beruflichen Aus- und Fortbildung dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) mitteilen.

Volltext

Als Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD), Alexander von Humboldt Stiftung oder International Sustainability Campus können Sie Fördergelder beim BMZ beantragen. Diese Fördergelder dienen dazu, Studierende, Hochschulen oder Lehrende und Forschende an Hochschulen zu fördern. Ihre Projekte müssen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit laufen. Zudem sollen sie die berufliche Aus- und Fortbildung fördern.

Wenn sich bei der bewilligten Förderung Änderungen ergeben, müssen Sie diese dem BMZ mitteilen. Zu diesen Änderungen gehören zum Beispiel:

  • inhaltliche Änderung,
  • Änderung der Projektlaufzeit,
  • finanzielle Aufstockung,
  • Fördermittelreduzierung,
  • Umwidmung eines Einzelansatzes innerhalb des Finanzierungsplans sowie
  • Mittelübertragung.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Begründung der Änderung
  • Beschreibung Ihres Gesamtvorhabens
  • neuer Finanzierungsplan (außer bei rein inhaltlichen Änderungen)

Voraussetzungen

  • Sie gehören einer der folgenden Institutionen an:
    • Deutscher Akademischer Austauschdienst
    • Alexander von Humboldt Stiftung
    • International Sustainability Campus

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Die Änderung der Förderung der beruflichen Aus- und Fortbildung in der Entwicklungszusammenarbeit können Sie per Post oder online mitteilen.

Wenn Sie die Änderung per Post mitteilen wollen:

  • Sie besprechen den Änderungsbedarf mit dem BMZ. 
  • Sie schicken Ihren Antrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an das BMZ. 
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
  • Bei einer Anerkennung der Änderung erhalten Sie vom BMZ eine Bewilligung per Post.
  • Bei einer Änderung des Finanzierungsbedarfs erhalten Sie zusätzlich nach Prüfung von Zwischen- oder Verwendungsnachweisen vom BMZ entsprechend eine Auszahlung oder eine Rückforderung.

Wenn Sie die Änderung online mitteilen wollen:

  • Sie besprechen den Änderungsbedarf mit dem BMZ.
  • Rufen Sie das Bundesportal auf und füllen Sie das Formular online aus.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
  • Bei einer Anerkennung der Änderung erhalten Sie vom BMZ eine Bewilligung.
  • Bei einer Änderung des Finanzierungsbedarfs erhalten Sie zusätzlich nach der Prüfung von Zwischen- oder Verwendungsnachweisen vom BMZ entsprechend eine Auszahlung oder eine Rückforderung.

Bearbeitungsdauer

2 - 4 Monat(e)

Frist

Geltungsdauer: 1 Jahr(e)
Die bewilligte Förderung steht in dem jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung. Sie ist nicht übertragbar ins nächste Jahr. Zwischen- und (Schluss-)Verwendungsnachweise müssen Sie dem BMZ spätestens im September des Folgejahres vorlegen.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
  • Sie können die Auszahlung beschleunigen, wenn Sie auf einen Rechtsbehelf verzichten.

Kurztext

  • Projektförderung Berufliche Aus- und Fortbildung Änderung
  • Folgende Institutionen können eine Förderung von Bildungsprojekten in der Entwicklungszusammenarbeit beantragen:
    • Deutscher Akademischer Austauschdienst
    • Alexander von Humboldt Stiftung
    • International Sustainability Campus 
  • Wenn sich bei der bewilligten Förderung Änderungen ergeben, müssen diese dem BMZ mitgeteilt werden, beispielsweise:
    • inhaltliche Änderung
    • Änderung der Projektlaufzeit
    • finanzielle Aufstockung
    • Fördermittelreduzierung
    • Umwidmung eines Einzelansatzes innerhalb des Finanzierungsplans
    • Mittelübertragung 
  • Mitteilung ist kostenlos
  • Änderung kann per Post oder online mitgeteilt werden
  • zuständig: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden