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Projektförderung Berufliche Aus- und Fortbildung Verwendungsnachweisprüfung

Bund 99400090274000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400090274000

Leistungsbezeichnung

Projektförderung Berufliche Aus- und Fortbildung Verwendungsnachweisprüfung

Leistungsbezeichnung II

Verwendungs- oder Zwischennachweis einreichen für ein vom BMZ gefördertes Vorhaben im Bereich Berufliche Aus- und Fortbildung

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

International Sustainability Campus (Synonym), Nachweis (Synonym), Alexander von Humboldt Stiftung (Synonym), DAAD (Synonym), Entwicklungszusammenarbeit (Synonym), Forschungsförderung in Entwicklungsländern (Synonym), Bildung (Synonym), Verwendungsnachweis (Synonym), Hochschulförderung in Entwicklungsländern (Synonym), Berufliche Aus- und Fortbildung (Synonym), BMZ (Synonym), berufliche Fortbildung (Synonym), Schwellenländer (Synonym), Zwischennachweis (Synonym), Entwicklungsländer (Synonym), berufliche Ausbildung (Synonym), Studierendenförderung in Entwicklungsländern (Synonym), International Sustainability Academy (Synonym), Deutscher Akademischer Austauschdienst (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Verwendungsnachweisprüfung (274)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

  • Berufsausbildung (1030200)
  • Weiterbildung (1040100)
  • Förderung von Bildung und Forschung (2060900)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.06.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Teaser

Sie erhalten vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Förderung für ein Projekt zur berufl. Aus- und Fortbildung? Dann müssen Sie jährlich Zwischennachweise sowie nach Abschluss einen Verwendungsnachweis über die Fördermittel einreichen.

Volltext

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD), die Alexander von Humboldt Stiftung oder der International Sustainability Campus können Fördergelder beim BMZ beantragen. Diese Fördergelder dienen dazu, Studierende, Hochschulen oder Lehrende und Forschende an Hochschulen zu fördern. Förderfähige Projekte müssen entwicklungspolitischen Bezug haben und die berufliche Aus- und Fortbildung fördern.

Wenn Sie für Ihre Projekte bereits eine Förderung erhalten, benötigt das BMZ von Ihnen Nachweise:

  • Mit dem Zwischennachweis belegen Sie, wofür Sie die Gelder im abgelaufenen Haushaltsjahr verwendet haben.
  • Mit dem Verwendungsnachweis belegen Sie nach Abschluss des Projekts, wofür Sie die Gelder im gesamten Projektzeitraum verwendet haben.

Die im jeweiligen Haushaltsjahr förderfähigen Organisationen sind im Bundeshaushaltsplan aufgeführt. Da dieser jährlich neu beschlossen wird, sind Änderungen möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Zwischennachweis
    • Sachbericht über die Verwendung der Förderung und das erzielte Ergebnis (Soll-Ist-Vergleich)
    • zahlenmäßiger Nachweis: Auflistung der Einnahmen und Ausgaben ohne tabellarische Belegübersicht
  • Verwendungsnachweis
    • Sachbericht über die Verwendung der Förderung und das erzielte Ergebnis (Soll-Ist-Vergleich)
    • Auflistung der Einnahmen und Ausgaben inklusive einer tabellarischen Belegübersicht

Voraussetzungen

  • Sie gehören einer der folgenden Institutionen an:
    • Deutscher Akademischer Austauschdienst
    • Alexander von Humboldt Stiftung
    • International Sustainability Campus
  • Ihr Projekt wird vom BMZ gefördert.
  • Die im jeweiligen Haushaltsjahr förderfähigen Organisationen sind im Bundeshaushaltsplan aufgeführt. Da dieser jährlich neu beschlossen wird, sind Änderungen möglich.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Den Verwendungsnachweis für geförderte Projekte der beruflichen Aus- und Fortbildung in der Entwicklungszusammenarbeit können Sie per Post oder online einreichen.

Wenn Sie den Zwischen- oder Verwendungsnachweis per Post einreichen wollen:

  • Sie schicken Ihren Zwischen- oder Verwendungsnachweis per Post an das BMZ.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
  • Gegebenenfalls fordert das BMZ weitere Unterlagen bei Ihnen an.

Wenn Sie den Zwischen- oder Verwendungsnachweis online einreichen wollen:

  • Rufen Sie das Bundesportal auf und füllen Sie dort das Formular elektronisch aus. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
  • Laden Sie den Zwischen- oder Verwendungsnachweis hoch und senden Sie das Formular ab.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
  • Gegebenenfalls fordert das BMZ weitere Unterlagen bei Ihnen an.

Bearbeitungsdauer

3 Monat(e)

Frist

Den Zwischen- beziehungsweise Verwendungsnachweis müssen Sie dem BMZ gemäß der im Zuwendungsbescheid aufgeführten Frist einreichen.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • entfällt

Kurztext

  • Projektförderung Berufliche Aus und Fortbildung Verwendungsnachweisprüfung
  • geförderte Bildungsprojekte in der Entwicklungszusammenarbeit müssen nach Abschluss des Projekts einen Verwendungsnachweis über insgesamt verwendete Mittel erbringen
  • zusätzlich ist jährlich jeweils Zwischennachweis über vewendete Mittel eines Haushaltsjahres nötig
  • das betrifft die folgenden Institutionen:
    • Deutscher Akademischer Austauschdienst
    • Alexander von Humboldt Stiftung
    • International Sustainability Campus
  • Zwischen und Verwendungsnachweise können per Post oder online eingereicht werden
  • zuständig: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden