Zuwendungen für politische Stiftungen Festsetzung
Inhalt
Mittel zu einem geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Politische Stiftungen" anfordern
Begriffe im Kontext
Auszahlung (Synonym), Politische Stiftung (Synonym), Fördermittel (Synonym), Mittelanforderung (Synonym), Transformationsland (Synonym), Nichtregierungsorganisation (Synonym), BMZ (Synonym), Hilfsprojekt (Synonym), Gesellschaftspolitik (Synonym), Partnerland (Synonym), NGO (Synonym), entwicklungswichtige Vorhaben (Synonym), Bildungsarbeit (Synonym), Förderantrag (Synonym), Projektberichterstattung (Synonym), Zuwendung (Synonym), Entwicklungshilfe (Synonym), Anforderung von Mitteln (Synonym), Entwicklungsland (Synonym), Mittel anfordern (Synonym), politische Bildung (Synonym), Entwicklungspolitik (Synonym)
Fachlich freigegeben am
07.08.2023
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
- Richtlinien für die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der politischen Stiftungen aus Kapitel 2302 Titel 687 04 - FR - (Neufassung vom 04.01.2021)
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
- Anlage 2 zur VV Nr. 5.1 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO): Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Wenn Ihre politische Stiftung eine Projektförderung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhält, können Sie die Mittel bei Projektstart anfordern.
Wenn Sie für ein Vorhaben aus dem Förderprogramm Politische Stiftungen einen Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten haben, können Sie die Mittel bei Projektstart per Antrag anfordern. Das BMZ veranlasst dann eine entsprechende Auszahlung.
Fordern Sie die Mittel online oder per Post beim BMZ an.
- Rufen Sie das Online-Formular auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
- Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab.
- Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und per Post an das BMZ senden.
- Das BMZ prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
- Sie erhalten einen Bescheid und das BMZ veranlasst die Auszahlung.
- Zuwendungen für politische Stiftungen Festsetzung
- Mittel zu einem geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Politische Stiftungen" sind online oder per Post beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) anzufordern
- Kosten: keine
- zuständig: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)