Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Maßnahmen der Gesellschafts- und Sozialstrukturpolitik Verwendungsnachweisprüfung

Bund 99400092274000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400092274000

Leistungsbezeichnung

Maßnahmen der Gesellschafts- und Sozialstrukturpolitik Verwendungsnachweisprüfung

Leistungsbezeichnung II

Zwischen- und Verwendungsnachweise für ein vom BMZ gefördertes sozialstrukturpolitisches Vorhaben einreichen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Sozialstrukturförderung (Synonym), Hilfsgesellschaft (Synonym), Hilfsprojekt (Synonym), Nichtregierungsorganisation (Synonym), Zwischennachweis (Synonym), Zwischenverwendungsnachweis (Synonym), BMZ (Synonym), Kommunale Daseinsfürsorge (Synonym), Sozialstrukturpolitik (Synonym), Förderantrag (Synonym), Projektabschluss (Synonym), Fördermittel (Synonym), Bildungsarbeit (Synonym), Entwicklungszusammenarbeit (Synonym), Entwicklungspolitik (Synonym), Soziale Facharbeit (Synonym), Verwendungsnachweis (Synonym), Fachorganisation (Synonym), Entwicklungshilfe (Synonym), Partnerland (Synonym), Wohlfahrtspflege (Synonym), Sachbericht (Synonym), NGO (Synonym), Zuwendungsbescheid (Synonym), Zivilgesellschaftliche Strukturen (Synonym), Projektberichterstattung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Verwendungsnachweisprüfung (274)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

  • Weitere Förderbereiche (2060990)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

27.10.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Teaser

Sie erhalten für ein Sozialstrukturförderungs-Projekt Zuwendungen vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)? Dann müssen Sie einen Verwendungsnachweis einreichen. Bei mehrjährigen Projekten sind zusätzlich Zwischennachweise nötig.

Volltext

Das BMZ benötigt von Ihnen für die Zuschüsse zu Ihrem Projekt der Sozialstrukturförderung einen Verwendungsnachweis. Diesen reichen Sie spätestens 6 Monate nach Ende des Förderzeitraums ein.

Der Verwendungsnachweis besteht aus

  • einem Sachbericht, in welchem Sie
    • die Verwendung der Zuschüsse und
    • das erzielte Projektergebnis darstellen und
    • den Projektverlauf bewerten, sowie
  • einem Nachweis mit den Einnahmen und Ausgaben in zeitlicher Folge und in der Gliederung des Finanzierungsplans.

Zusätzlich zum Verwendungsnachweis benötigt das BMZ bei mehrjährigen Projekten für jedes Förderjahr einen Zwischennachweis. Einreichungsfrist ist dabei spätestens der 30.04. des Folgejahres.

Der Zwischennachweis besteht aus

  • einem Sachbericht mit Informationen
    • zu den im Berichtsjahr erhaltenen Beträgen
    • zur Projektentwicklung
    • gegebenenfalls: zu Rahmenbedingungen, die das Projekt beeinflussen
  • einem Nachweis mit den Einnahmen und Ausgaben in zeitlicher Folge und in der Gliederung des Finanzierungsplans

Zudem müssen Sie im Zwischennachweis erklären, ob die Auflagen des Bewilligungsbescheids erfüllt wurden. Für das letzte Jahr des Förderzeitraums kann der Zwischen-Sachbericht in den finalen Sachbericht des Verwendungsnachweises integriert werden.

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlagen für den Verwendungsnachweis:

  • Deckblatt und Anschreiben
  • Projektkurzinformation und Erläuterungen zum zahlenmäßigen Nachweis und zum Stellenplan (Anlage 5)
  • Verwendungsnachweis Finanzierungsplan (Anlage 5, Muster 1)
  • Einnahmen und Ausgaben (Anlage 5, Muster 2)
  • Verwendungsnachweis Länder beziehungsweise Teilprojektaufteilung nach Förderjahren (Anlage 5, Muster 3)
  • Prüfvermerk (Anlage 5, Muster 4)
  • Verwendungsnachweis Stellenplan (Anlage 5, Muster 5)

Erforderliche Unterlagen für den Zwischennachweis:

  • Deckblatt und Anschreiben (Anlage 4)
  • Sachbericht Zwischennachweis (Anlage 4);
  • Zahlenmäßiger Nachweis (Anlage 4, Muster 1)
  • Einnahmen und Ausgaben (Anlage 4, Muster 2)
  • Länder beziehungsweise Teilprojektaufteilung Zwischennachweis (Anlage 4, Muster 3);
  • Prüfvermerk gemäß Förderrichtlinie Abschnitt II Nummer 6.11 (Anlage 4, Muster 4)

In Einzelfällen kann das BMZ weitergehende Informationen über ein Projekt von Ihnen anfordern.

Voraussetzungen

Sie erhalten für ein Projekt der Sozialstrukturförderung Zuschüsse vom BMZ.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Zwischennachweise und Verwendungsnachweise für ein Projekt der Sozialstrukturförderung können Sie online über das Bundesportal oder formlos per E-Mail oder Post einreichen.

Zwischen- beziehungsweise Verwendungsnachweis online über das Bundesportal einreichen:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Das BMZ prüft Ihre Angaben stichprobenhaft und leitet Ihre Unterlagen an die zuständige Außenrevision weiter.
  • Das BMZ meldet sich bei Ihnen, falls weitere Unterlagen oder Angaben benötigt werden.

Zwischen- oder Verwendungsnachweis per E-Mail oder Post einreichen:

  • Schreiben Sie Ihren Zwischen- oder Verwendungsnachweis mithilfe der jeweiligen Mustergliederung.
  • Senden Sie Ihren Zwischen- oder Verwendungsnachweis mit den notwendigen Unterlagen per E-Mail oder Post an das BMZ.
  • Das BMZ prüft Ihre Angaben stichprobenhaft und leitet Ihre Unterlagen an die zuständige Außenrevision weiter.
  • Das BMZ meldet sich bei Ihnen, falls weitere Unterlagen oder Angaben benötigt werden.

Bearbeitungsdauer

6 - 7 Monat(e)

Frist

Antragsfrist: 6 Monat(e)
Ihren Verwendungsnachweis müssen Sie spätestens 6 Monate nach Projektabschluss einreichen.
Antragsfrist: 4 Monat(e)
Ihren jährlichen Zwischennachweis müssen Sie bis spätestens zum 30.04.des Folgejahres einreichen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Kurztext

  • Maßnahmen der Gesellschafts- und Sozialstrukturpolitik Verwendungsnachweisprüfung
  • Fachorganisationen, die für Projekte zur Förderung der Sozialstruktur in Partnerländern Zuschüsse vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten, müssen folgende Nachweise einreichen:
    • nach Ende des Förderzeitraums einen Verwendungsnachweis  
    • für jedes Projektjahr einen Zwischennachweis
  • erforderliche Unterlagen für Verwendungsnachweis:
    • Deckblatt und Anschreiben
    • Projektkurzinformation und Erläuterungen zum zahlenmäßigen Nachweis und zum Stellenplan
    • Verwendungsnachweis Finanzierungsplan
    • Einnahmen und Ausgaben
    • Verwendungsnachweis Länder- beziehungsweise Teilprojektaufteilung nach Förderjahren
    • Prüfvermerk
    • Verwendungsnachweis Stellenplan
  • erforderliche Unterlagen für Zwischennachweis:
    • Deckblatt und Anschreiben
    • Sachbericht Zwischennachweis
    • zahlenmäßiger Nachweis
    • Einnahmen und Ausgaben
    • Länder-beziehungsweise. Teilprojektaufteilung Zwischennachweis
    • Prüfvermerk entsprechend den Förderrichtlinien
  • Fristen:
    • Verwendungsnachweis: spätestens 6 Monate nach Ende des Förderzeitraums
    • Zwischennachweis: bis zum 30.04. des Folgejahres
  • Bearbeitungsdauer: 5 bis 6 Monate
  • Gebühren: keine
  • Anträge können gestellt werden:
    • online über das Bundesportal  
    • formlos per E-Mail oder Post
  • zuständig: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
     

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden