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Maßnahmen der Gesellschafts- und Sozialstrukturpolitik Entgegennahme

Bund 99400092261000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400092261000

Leistungsbezeichnung

Maßnahmen der Gesellschafts- und Sozialstrukturpolitik Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

Sozialstrukturförderungs-Projekte: Mitteilung zum Verzicht auf Rechtsmittel einreichen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

BMZ (Synonym), Kommunale Daseinsfürsorge (Synonym), Partnerland (Synonym), Entwicklungshilfe (Synonym), Entwicklungspolitik (Synonym), Entwicklungszusammenarbeit (Synonym), Fachorganisation (Synonym), Wohlfahrtspflege (Synonym), Sozialstrukturpolitik (Synonym), Rechtsmittelverzicht (Synonym), Nichtregierungsorganisation (Synonym), Bildungsarbeit (Synonym), Hilfsgesellschaft (Synonym), Rechtsmittel (Synonym), Sozialstrukturförderung (Synonym), Fördermittel (Synonym), NGO (Synonym), Hilfsprojekt (Synonym), Soziale Facharbeit (Synonym), Zivilgesellschaftliche Strukturen (Synonym), Zuwendungsbescheid (Synonym), Förderantrag (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

  • Weitere Förderbereiche (2060990)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

27.10.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Teaser

Sie haben für Ihr Sozialstrukturförderungs-Projekt den Zuwendungsbescheid vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten? Wenn Sie auf Rechtsmittel verzichten, können Sie die Projektmittel noch vor Ablauf der Klagefrist beziehen.

Volltext

Wenn Sie für Sozialstrukturförderungs-Projekte in Partnerländern einen Zuwendungsbescheid vom BMZ erhalten haben, bekommen Sie Ihre Förderung in der Regel nach Ablauf der 1-monatigen Klagefrist.

Ausnahme: Sie teilen dem BMZ per Online-Antrag oder formlos per E-Mail oder Post mit, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten.

Erforderliche Unterlagen

Mitteilung Rechtsmittelverzicht

Voraussetzungen

Sie haben für ein Projekt der Sozialstrukturförderung einen Zuwendungsbescheid vom BMZ erhalten.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Haben Sie Ihren Zuwendungsbescheid des BMZ für ein Projekt der Sozialstrukturförderung erhalten, können Sie Ihre Mitteilung über den Verzicht auf Rechtsmittel online oder formlos per E-Mail oder Post einreichen:

Rechtsmittelverzicht online über das Bundesportal mitteilen:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Der Rechtsmittelverzicht gilt mit dem Eingang beim BMZ als wirksam.

Rechtsmittelverzicht per E-Mail oder Post mitteilen:

  • Senden Sie Ihre formlose, unterschriebene Mitteilung, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten, per E-Mail oder postalisch an das BMZ.
  • Der Rechtsmittelverzicht gilt mit dem Eingang beim BMZ als wirksam.

Bearbeitungsdauer

Das BMZ muss Ihren Rechtsmittelverzicht nicht bearbeiten, da er unmittelbar wirksam wird.

Frist

Antragsfrist: 1 Monat(e)
Den Rechtsmittelverzicht müssen Sie dem BMZ nach Erhalt des Zuwendungsbescheids und vor Ablauf der 1-monatigen Klagefrist mitteilen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

entfällt

Kurztext

  • Maßnahmen der Gesellschafts- und Sozialstrukturpolitik Entgegennahme
  • Leistung betrifft Fachorganisationen, die für Projekte zur Förderung der Sozialstruktur in Partnerländern Zuschüsse vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten
  • im Normalfall können Zuwendungsempfänger Projektmittel erst nach Ablauf der Klagefrist erhalten, wer jedoch dem BMZ innerhalb der Klagefrist den Verzicht auf Rechtsmittel mitteilt, kann die Zuschüsse bereits früher erhalten
  • erforderliche Unterlage: formlose Mitteilung des Rechtsmittelverzichts
  • Frist: innerhalb der Klagefrist
  • Gebühren: keine
  • Bearbeitungsdauer: entfällt
  • Mitteilung kann gesendet werden:
    • online über das Bundesportal
    • formlos per E-Mail oder Post
  • zuständig: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden