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Maßnahmen der Gesellschafts- und Sozialstrukturpolitik Festsetzung

Bund 99400092002000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400092002000

Leistungsbezeichnung

Maßnahmen der Gesellschafts- und Sozialstrukturpolitik Festsetzung

Leistungsbezeichnung II

Mittel zu einem geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Maßnahmen der Gesellschafts- und Sozialstrukturpolitik" anfordern

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Mittelanforderung (Synonym), Nichtregierungsorganisation (Synonym), Entwicklungspolitik (Synonym), Zivilgesellschaftliche Strukturen (Synonym), Kommunale Daseinsfürsorge (Synonym), Entwicklungszusammenarbeit (Synonym), Projektabschluss (Synonym), Sachbericht (Synonym), Entwicklungshilfe (Synonym), Fachorganisation (Synonym), BMZ (Synonym), Hilfsgesellschaft (Synonym), Soziale Facharbeit (Synonym), Projektberichterstattung (Synonym), Wohlfahrtspflege (Synonym), Zuwendungsbescheid (Synonym), Partnerland (Synonym), Sozialstrukturförderung (Synonym), NGO (Synonym), Sozialstrukturpolitik (Synonym), Hilfsprojekt (Synonym), Bildungsarbeit (Synonym), Fördermittel (Synonym), Förderantrag (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Festsetzung (2)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

  • Weitere Förderbereiche (2060990)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.12.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Teaser

Wenn Sie für eine Maßnahme der Gesellschafts- und Sozialstrukturpolitik eine Förderung erhalten, können Sie die Mittel bei Projektstart beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) anfordern.

Volltext

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt Ihre Organisation bei Ihren sozialstrukturpolitischen Vorhaben in bestimmten, entwicklungspolitisch prioritären Förderbereichen.

Ihre Organisation kann eine Förderung des BMZ für eine Maßnahme der Gesellschafts- und Sozialstrukturpolitik erhalten. Nachdem Sie einen Zuwendungsbescheid des BMZ erhalten, können Sie die Fördermittel bei Projektstart per Antrag anfordern.

Das BMZ veranlasst dann eine entsprechende Auszahlung

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Mittelanforderung
  • Anlagen und Nachweise zur Mittelanforderung

Voraussetzungen

Sie haben für Ihr Projekt der Sozialstrukturförderung einen Zuwendungsbescheid des BMZ erhalten.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Sobald Sie für Ihr Projekt der Sozialstrukturförderung einen Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten haben, können Sie die Auszahlung der Fördermittel online oder per Post beantragen. Bitte beachten Sie, dass das BMZ Ihren Antrag auf Mittelanforderung erst bearbeiten kann, wenn die Klagefrist von 4 Wochen abgelaufen ist oder Sie dem BMZ mitteilen, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten.

Fördermittel online anfordern:

  • Rufen Sie auf der Internetseite des Bundesportals das Online-Formular auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch oder stellen Sie diese als Downloadlink zur Verfügung
  • Senden Sie das Formular ab.
  • Das BMZ prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
  • Das BMZ veranlasst die Auszahlung.

Fördermittel per Post anfordern:

  • Fragen Sie die entsprechende Vorlage für Ihren Antrag per Post oder E-Mail beim BMZ an.
  • Füllen Sie die vom BMZ bereitgestellte Vorlage aus.
  • Senden Sie Ihren Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post an das BMZ.
  • Das BMZ prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
  • Das BMZ veranlasst die Auszahlung.

Bearbeitungsdauer

1 - 3 Woche(n)

Frist

Widerspruchsfrist: 4 Woche(n)

Sie können die Auszahlung der Fördermittel erst beantragen, wenn Ihr Zuwendungsbescheid bestandskräftig geworden ist, also die Frist von 4 Wochen für das Einlegen von Rechtsmitteln abgelaufen ist. Sie können die Auszahlung beschleunigen, wenn Sie dem BMZ vor Ablauf der 4 Wochen mitteilen, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Maßnahmen der Gesellschafts- und Sozialstrukturpolitik Festsetzung
  • für bewilligte Maßnahmen der Gesellschafts- und Sozialstrukturpolitik können bei Projektstart Mittel beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) angefordert werden
  • Anforderung der Fördermittel online oder per Post
  • Fördermittelantrag wird erst nach einer Klagefrist von 4 Wochen bearbeitet
  • Voraussetzung: Zuwendungsbescheid des BMZ liegt vor
  • Kosten: kostenlos
  • zuständig: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden