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Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft Änderung

Bund 99400093011000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400093011000

Leistungsbezeichnung

Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft Änderung

Leistungsbezeichnung II

Änderung eines geförderten Vorhabens im Bereich Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Bundesentwicklungsministerium (Synonym), Bundesministerium für Entwicklung (Synonym), EPW (Synonym), BMZ (Synonym), Entwicklung und Zusammenarbeit (Synonym), bewilligte Entwicklungspartnerschaft (Synonym), Durchführungsorganisation (Synonym), Wirtschaftskooperation (Synonym), Reduzierung der Fördermittel (Synonym), Fördergelder (Synonym), Unternehmen (Synonym), Verlängerung der Laufzeiten (Synonym), Änderungen (Synonym), wirtschaftliche Zusammenarbeit (Synonym), Bundesministerium wirtschaftliche Zusammenarbeit (Synonym), Kostenneutrale Änderung (Synonym), Aufstockung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Änderung (11)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

  • Wirtschaftsförderung (2060500)
  • Weitere Förderbereiche (2060990)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.09.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Teaser

Als Unternehmen oder Organisation erhalten Sie Fördermittel für Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft? Wenn sich an einer bereits bewilligten Fördermaßnahme etwas ändert, müssen Sie dafür einen Antrag stellen.

Volltext

Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft (EPW) sind kurz- bis mittelfristig angelegte gemeinsame Vorhaben von Unternehmen und sogenannten Durchführungsorganisationen. Sie verfolgen einen entwicklungspolitischen Nutzen und erhalten eine finanzielle Förderung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).

Wenn Sie als Unternehmen oder Organisation eine EPW umsetzen und eine bereits bewilligte Fördermaßnahme ändern wollen, müssen Sie dies beim BMZ beantragen. Das gilt für folgende Änderungen:

  • Aufstockung
  • Kostenneutrale Änderung
  • Verlängerung der Laufzeiten
  • Reduzierung der Fördermittel

Erforderliche Unterlagen

  • Änderungs oder Folgeantrag
  • Begründung der Änderungen
  • neuer Finanzierungsplan (außer bei rein inhaltlichen Änderungen)

Voraussetzungen

  • Sie müssen im Zuwendungsbescheid als Empfängerin oder Empfänger genannt sein.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an
Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Sie können die Änderungen online beantragen:

  • Klären Sie den Änderungsbedarf bezüglich Projektkonzeption, Projektlaufzeit und Finanzierung mit dem BMZ.
  • Rufen Sie das Bundesportal auf und füllen Sie den OnlineAntrag aus. Das System führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen. 
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch oder stellen Sie diese als Downloadlink zur Verfügung und senden Sie den Antrag ab.
  • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das BMZ Kontakt zu Ihnen auf. 
  • Das BMZ prüft, ob die inhaltlichen, rechtlichen und finanziellen Umsetzungsmöglichkeiten erfüllt sind und sendet Ihnen einen Änderungsbescheid.
  • Später prüft das BMZ anhand von Zwischen- und Verwendungsnachweisen die Umsetzung und veranlasst eine entsprechende Auszahlung oder Rückforderung.

Bearbeitungsdauer

6 - 8 Woche(n)
Die Bearbeitung der Antragsunterlage und die Abstimmung mit der zuständigen Stelle können bis zu einen Monat dauern.

Frist

Die bewilligte Förderung steht Ihnen in dem jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung. Sie ist nicht übertragbar ins nächste Jahr. Zwischennachweise müssen Sie dem BMZ bis zum 30. April des Folgejahres vorlegen. (Schluss-) Verwendungsnachweise bis spätestens 6 Monate nach Projektbeendigung.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht 
  • Die Fördermittel können Ihnen regelmäßig erst ausgezahlt werden, wenn der Zuwendungsbescheid bestandskräftig also unanfechtbar geworden ist. Dies können Sie herbeiführen und damit die Auszahlung beschleunigen, wenn Sie auf einen Rechtsbehelf verzichten.

Kurztext

  • Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft Änderung
  • für Änderungen an bewilligten Maßnahmen der Entwicklungspartnerschaft muss Antrag gestellt werden
  • betrifft folgende Fälle:
    • Aufstockung
    • kostenneutrale Änderung
    • Verlängerung der Laufzeiten
    • Reduzierung der Fördermittel
  • Antrag kann online gestellt werden 
  • Kosten: kostenlos
  • Bearbeitungsdauer: 6 bis 8 Wochen
  • zuständig: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden