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Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft Verwendungsnachweisprüfung

Bund 99400093274000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400093274000

Leistungsbezeichnung

Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft Verwendungsnachweisprüfung

Leistungsbezeichnung II

Zwischen- oder Verwendungsnachweis zu einem geförderten Vorhaben einer Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft einreichen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

wirtschaftliche Zusammenarbeit (Synonym), Förderungszeitraum (Synonym), Wirtschaftskooperation (Synonym), Rückforderung (Synonym), Auszahlung (Synonym), EPW (Synonym), Nachweis (Synonym), Durchführungsorganisation (Synonym), Förderung (Synonym), BMZ (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Verwendungsnachweisprüfung (274)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

  • Wirtschaftsförderung (2060500)
  • Weitere Förderbereiche (2060990)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.09.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Teaser

Als Unternehmen oder Organisation haben Sie im Rahmen von Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft eine Förderung erhalten? Dann benötigt das Bundesentwicklungsministerium von Ihnen einen Zwischen- und Verwendungsnachweis.

Volltext

Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft (EPW) sind kurz- bis mittelfristig angelegte gemeinsame Vorhaben von Unternehmen und sogenannten Durchführungsorganisationen. Sie verfolgen einen entwicklungspolitischen Nutzen.

Wenn Sie als Unternehmen oder Organisation eine EPW umsetzen und dafür eine Förderung vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bekommen, müssen Sie während des Förderungszeitraums Zwischen- und Verwendungsnachweise einreichen.

Haben Sieden Zuwendungszweck nicht bis zum Ablauf des Haushaltsjahres erfüllt, müssen Sie innerhalb von 4 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres über die in diesem Jahr erhaltenen Beträge einen Zwischennachweis einreichen.

Erforderliche Unterlagen

  • Zwischennachweis:
    • Sachbericht über die Verwendung der Förderung und das erzielte Ergebnis
    • zahlenmäßiger Nachweis: Auflistung der Einnahmen und Ausgaben ohne tabellarische Belegübersicht
  • Verwendungsnachweis:
    • Sachbericht über die Verwendung der Förderung und das erzielte Ergebnis
    • Auflistung der Einnahmen und Ausgaben inklusive einer tabellarischen Belegübersicht

Voraussetzungen

Sie müssen eine Förderung für ein Projekt der Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft erhalten haben.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Sie können den Zwischen- beziehungsweise Verwendungsnachweis online oder per Post einreichen.

Wenn Sie den Nachweis online einreichen wollen: 

  • Rufen Sie das Bundesportal auf und füllen Sie den OnlineAntrag aus. Das System führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen. 
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch oder stellen Sie diese als Downloadlink zur Verfügung und senden Sie den Antrag ab.
  • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das BMZ Kontakt zu Ihnen auf. 
  • Das BMZ veranlasst eine entsprechende Auszahlung oder Rückforderung.

Wenn Sie den Nachweis per Post einreichen wollen: 

  • Schicken Sie die Nachweise per Post an das BMZ - um die Bearbeitung zu beschleunigen schicken Sie uns die Nachweise gerne zusätzlich per E-Mail.
  • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das BMZ Kontakt zu Ihnen auf. 
  • Das BMZ veranlasst eine entsprechende Auszahlung oder Rückforderung.

Bearbeitungsdauer

1 Werktag(e)
Die Entgegennahme der Nachweise geschieht innerhalb eines Arbeitstages.

Frist

Sie müssen dem BMZ die Zwischennachweise bis zum 30. April des Folgejahres und (Schluss-) Verwendungsnachweise spätestens 6 Monate nach Projektbeendigung vorlegen.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Sie können keine Rechtsbehelfe einlegen.

Kurztext

  • Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft Verwendungsnachweisprüfung 
  • für bewilligte Maßnahmen der Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft benötigt Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) einen Zwischen und Verwendungsnachweis
  • Nachweis kann online oder per Post eingereicht werden 
  • Kosten: kostenlos
  • zuständig: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden