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Projekt- oder institutionelle Förderung - BMZ Bewilligung

Bund 99400094017000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400094017000

Leistungsbezeichnung

Projekt- oder institutionelle Förderung - BMZ Bewilligung

Leistungsbezeichnung II

Projektgebundene oder institutionelle Fördermittel im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Entwicklungspolitik (Synonym), anwendungsorientiert (Synonym), Forschungsinstitut (Synonym), Projektförderung (Synonym), Forschungsförderung (Synonym), Evaluierungsförderung (Synonym), Evaluierung (Synonym), Evaluierungsinstitut (Synonym), Entwicklungszusammenarbeit (Synonym), BMZ (Synonym), institutionelle Förderung (Synonym), Forschung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Bewilligung (17)

SDG Informationsbereiche

  • Zugang zu Finanzmitteln auf nationaler Ebene

Lagen Portalverbund

  • Weitere Förderbereiche (2060990)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.01.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Teaser

Sie sind eine wissenschaftliche oder anwendungsorientierte Forschungs- oder Evaluierungseinrichtung? Dann können Sie für projektbezogene Forschungsvorhaben oder für Ihre Institution Fördergelder beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beantragen.

Volltext

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt und fördert Kooperationen, Begleitmaßnahmen und Beratungen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit. Als Unternehmen, Durchführungsorganisation und als Nichtregierungsorganisation (NGO) können Sie für diese Zwecke beim BMZ finanzielle Fördermittel beantragen.

Mit den beantragten Geldern können Sie wissenschaftliche oder anwendungsorientierte Forschungs- und Evaluierungsprojekte im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit oder Ihre Institution fördern lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Projektförderung oder institutionelle Förderung
  • ausführliche Projektbeschreibung
  • Beschreibung Ihres Gesamtvorhabens
  • Finanzierungsplan
  • Erklärung, dass mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde

Voraussetzungen

Ihr Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben. 

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Die Zuwendung für Forschungs- und Evaluierungsprojekte oder eine entsprechende institutionelle Förderung können Sie online oder per Post beim BMZ beantragen.

Klären Sie die Voraussetzungen zur Förderung mit dem BMZ und schildern Sie Ihr geplantes Projekt.

Wenn Sie die Förderung online beantragen wollen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie den Antrag online aus. Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab.

Wenn Sie die Förderung per Post beantragen wollen:

  • Schicken Sie Ihren formlosen Antrag und Ihren Finanzierungsplan per Post an das BMZ.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.

Das BMZ prüft Ihre Unterlagen, gegebenenfalls fordert es weitere Unterlagen bei Ihnen an.

Bei einer Zusage der Förderung erhalten Sie vom BMZ einen Zuwendungsbescheid per Post.

Bearbeitungsdauer

2 - 6 Monat(e)

Frist

Geltungsdauer: 1 Jahr(e)
Die bewilligte Förderung erhalten Sie im jeweiligen Haushaltsjahr. Sie ist nicht übertragbar ins nächste Jahr.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
  • Sie können die Auszahlung beschleunigen, wenn Sie auf einen Rechtsbehelf verzichten.

Kurztext

  • Projekt und institutionelle Förderung - Bewilligung
  • erforderliche Unterlagen:
    • Antrag auf Projektförderung oder institutionelle Förderung
    • ausführliche Projektbeschreibung
    • Beschreibung des Gesamtvorhabens
    • Finanzierungsplan
    • Erklärung, dass mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde
  • Kosten: Antrag ist kostenlos
  • Antrag kann per Post oder online gestellt werden
  • Förderung gilt für ein Haushaltsjahr, ist nicht übertragbar und gilt nicht für bereits begonnene Projekte
  • zuständig: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden