Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Projekt- oder institutionelle Förderung - BMZ Änderung

Bund 99400094011000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400094011000

Leistungsbezeichnung

Projekt- oder institutionelle Förderung - BMZ Änderung

Leistungsbezeichnung II

Bewilligte Gelder für Forschungs- und Evaluierungsprojekte oder für eine institutionelle Förderung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit ändern

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

anwendungsorientiert (Synonym), Evaluierungsförderung (Synonym), Entwicklungspolitik (Synonym), Projektförderung (Synonym), Forschungsförderung (Synonym), institutionelle Förderung (Synonym), Entwicklungs- und Schwellenländer (Synonym), Entwicklungszusammenarbeit (Synonym), BMZ (Synonym), Forschungsinstitut (Synonym), Evaluierung (Synonym), ForschungEvaluierungsinstitut (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Änderung (11)

SDG Informationsbereiche

  • Zugang zu Finanzmitteln auf nationaler Ebene

Lagen Portalverbund

  • Weitere Förderbereiche (2060990)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.01.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Teaser

Ihr gefördertes Forschungs- oder Evaluierungsvorhaben im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit hat sich geändert? Dann müssen Sie das dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) mitteilen.

Volltext

Als gemeinnützige Forschungs- oder Evaluierungseinrichtung können Sie beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Fördermittel beantragen. Damit unterstützt das BMZ Ihre wissenschaftlichen oder anwendungsorientierten Forschungs- und Evaluierungsprojekte.

Wenn sich bei der bewilligten Förderung Änderungen ergeben, müssen Sie diese dem BMZ mitteilen. Zu diesen Änderungen gehören zum Beispiel:

  • inhaltliche Änderung,
  • Änderung der Projektlaufzeit,
  • finanzielle Aufstockung,
  • Reduzierung der Fördermittel,
  • Umwidmung eines Einzelansatzes innerhalb des Finanzierungsplans sowie
  • Mittelübertragung.

Erforderliche Unterlagen

  • Änderungsantrag Projektförderung oder institutionelle Förderung
  • Begründung der Änderung
  • Beschreibung Ihres Gesamtvorhabens
  • neuer Finanzierungsplan (außer bei rein inhaltlichen Änderungen)

Voraussetzungen

Das BMZ fördert Ihr Forschungs- und Evaluierungsprojekt oder Sie erhalten eine institutionelle Förderung vom BMZ.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Die Änderung Ihres geförderten Forschungs- und Evaluierungsprojektes oder eine institutionelle Förderung können Sie online oder per Post mitteilen.

Wenn Sie die Änderung online mitteilen wollen:

  • Besprechen Sie den Änderungsbedarf mit dem BMZ.
  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie das Formular online aus.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.

Wenn Sie die Änderung per Post mitteilen wollen:

  • Besprechen Sie den Änderungsbedarf mit dem BMZ.
  • Schicken Sie Ihren formlosen Antrag zusammen mit einer Begründung der Änderung, einer Beschreibung Ihres Gesamtvorhabens und gegebenenfalls dem neuen Finanzierungsplan per Post an das BMZ.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.

Erkennt das BMZ Ihre Änderungen an, erhalten Sie vom BMZ eine Bewilligung.

Bei einer Änderung des Finanzierungsbedarfs erhalten Sie zusätzlich nach der Prüfung von Zwischen- oder Verwendungsnachweisen vom BMZ entsprechend eine Auszahlung oder eine Rückforderung.

Bearbeitungsdauer

2 - 4 Woche(n)

Frist

Geltungsdauer: 1 Jahr(e)
Die bewilligte Förderung steht in dem jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung. Sie ist nicht übertragbar ins nächste Jahr. Zwischen- und (Schluss-)Verwendungsnachweise müssen Sie dem BMZ spätestens im September des Folgejahres vorlegen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
  • Sie können die Auszahlung beschleunigen, wenn Sie auf einen Rechtsbehelf verzichten.

Kurztext

  • Projekt oder institutionelle Förderung - BMZ Änderung
  • wenn sich bei einer bereits bewilligten Förderung Änderungen ergeben, müssen diese dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) mitgeteilt werden, beispielsweise:
    • inhaltliche Änderung
    • Änderung der Projektlaufzeit
    • finanzielle Aufstockung
    • Fördermittelreduzierung
    • Umwidmung eines Einzelansatzes innerhalb des Finanzierungsplans
    • Mittelübertragung
  • Kosten: Mitteilung ist kostenlos
  • Änderung kann per Post oder online mitgeteilt werden
  • zuständig: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden