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Projekt- oder institutionelle Förderung - BMZ Verwendungsnachweisprüfung

Bund 99400094274000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400094274000

Leistungsbezeichnung

Projekt- oder institutionelle Förderung - BMZ Verwendungsnachweisprüfung

Leistungsbezeichnung II

Verwendungsnachweis für eine projektgebundene oder institutionellen Förderung durch das Bundesministerium für Entwicklung einreichen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Beratung (Synonym), Entwicklungspolitik (Synonym), Evaluierung (Synonym), NPO (Synonym), Evaluierungsinstitut (Synonym), Forschungszusammenarbeit (Synonym), Schwellenländer (Synonym), Durchführungsorganisation (Synonym), NGO (Synonym), institutionelle Förderung (Synonym), BMZ (Synonym), Forschungsinstitut (Synonym), Projektförderung (Synonym), Evaluierungsförderung (Synonym), Kooperationspartner (Synonym), Entwicklungs- und Schwellenländer (Synonym), nicht-staatliche Organisationsförderung (Synonym), Forschungsförderung (Synonym), Entwicklungsländer (Synonym), Entwicklungszusammenarbeit (Synonym), Forschung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Verwendungsnachweisprüfung (274)

SDG Informationsbereiche

  • Zugang zu Finanzmitteln auf nationaler Ebene

Lagen Portalverbund

  • Weitere Förderbereiche (2060990)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.01.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Teaser

Sie haben vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine institutionelle oder projektgebundene Förderung erhalten? Dann müssen Sie im Anschluss einen Verwendungsnachweis über die erhaltenen und verwendeten Förderbeträge einreichen.

Volltext

Ihre gemeinnützige Forschungs- oder Evaluierungseinrichtung hat vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) projektbezogene oder institutionelle Fördermittel erhalten.

Wenn Ihr wissenschaftliches oder anwendungsorientiertes Forschungs- und Evaluierungsprojekt abgeschlossen ist, müssen Sie dem BMZ einen Fördernachweis übermitteln. Damit belegen Sie, wofür Sie die Gelder verwendet haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Verwendungsnachweis
  • Sachbericht über die Verwendung der Förderung und das erzielte Ergebnis
  • Auflistung der Einnahmen und Ausgaben inklusive einer tabellarischen Belegübersicht

Voraussetzungen

  • Ihr Projekt wird vom BMZ gefördert.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Den Verwendungsnachweis für geförderte projektgebundene oder institutionelle Projekte können Sie online oder per Post einreichen.

Wenn Sie den Verwendungsnachweis online einreichen wollen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Online-Formular aus. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Verwendungsnachweis online ab.

Wenn Sie den Verwendungsnachweis per Post einreichen wollen:

  • Schicken Sie Ihren Verwendungsnachweis per Post an das BMZ.

Das BMZ prüft Ihre Unterlagen. Gegebenenfalls fordert das BMZ weitere Unterlagen bei Ihnen an.

Bearbeitungsdauer

3 Monat(e)

Frist

Den Verwendungsnachweis müssen Sie dem BMZ spätestens im September des Folgejahres nach bewilligter Förderung vorlegen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

entfällt

Kurztext

  • Projekt- oder institutionelle Förderung - BMZ Verwendungsnachweisprüfung
  • geförderte Projekte in der Entwicklungszusammenarbeit müssen nach Abschluss des Projekts einen Verwendungsnachweis über insgesamt verwendete Mittel erbringen
  • Kosten: Einreichen des Verwendungsnachweises ist kostenlos
  • Verwendungsnachweis kann per Post oder online eingereicht werden
  • zuständig: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden