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Projekt- oder institutionelle Förderung - BMZ Festsetzung

Bund 99400094002000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400094002000

Leistungsbezeichnung

Projekt- oder institutionelle Förderung - BMZ Festsetzung

Leistungsbezeichnung II

Mittel zu einem bewilligten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Projekt- oder institutionelle Förderung" anfordern

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Entwicklungspolitik (Synonym), Forschung (Synonym), institutionelle Förderung (Synonym), Entwicklungs- und Schwellenländer (Synonym), Evaluierungsinstitut (Synonym), Entwicklungszusammenarbeit (Synonym), Forschungsförderung (Synonym), Evaluierung (Synonym), Fördern (Synonym), Evaluierungsförderung (Synonym), anwendungsorientiert (Synonym), BMZ (Synonym), Forschungsinstitut (Synonym), Projektförderung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Festsetzung (2)

SDG Informationsbereiche

  • Zugang zu Finanzmitteln auf nationaler Ebene

Lagen Portalverbund

  • Weitere Förderbereiche (2060990)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.01.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Teaser

Als Forschungs- oder Evaluierungseinrichtung haben Sie eine projektgebundene oder institutionelle Förderung vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bewilligt bekommen? Dann können Sie die Mittel bei Projektstart beim BMZ anfordern.

Volltext

Wenn Ihnen das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) einen positiven Förderbescheid zugesandt hat, erhalten Sie für Ihr Forschungs- oder Evaluierungsprojekt beziehungsweise für Ihre Institution Fördemittel.

Die Auszahlung der Gelder können Sie beim BMZ beantragen, sobald Ihr Fördervorhaben beginnt. Das BMZ veranlasst dann die Auszahlung.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Mittelanforderung
  • Anlagen und Nachweise zur Mittelanforderung

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Zuwendungsbescheid des BMZ zur Projektförderung oder institutionellen Förderung erhalten.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Sobald Sie für eine projektbezogene oder institutionelle Förderung einen Zuwendungsbescheid des BMZ erhalten haben, können Sie die Auszahlung der Fördermittel online oder per Post beantragen. Bitte beachten Sie, dass das BMZ Ihren Antrag auf Mittelanforderung erst bearbeiten kann, wenn die Klagefrist von 4 Wochen abgelaufen ist oder Sie dem BMZ mitteilen, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten.

Fördermittel online anfordern:

  • Rufen Sie die Internetseite des Bundesportals auf und füllen Sie das Online-Formular aus. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch oder stellen Sie diese als Downloadlink zur Verfügung und senden Sie das Formular online ab.

Fördermittel per Post anfordern:

  • Fragen Sie den formlosen Antrag per Post oder E-Mail beim BMZ an.
  • Füllen Sie diesen Antrag aus.
  • Senden Sie Ihren Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post an das BMZ.

Das BMZ prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf. Ansonsten bekommen Sie die Fördermittel ausgezahlt.

Bearbeitungsdauer

1 - 3 Woche(n)

Frist

Widerspruchsfrist: 4 Woche(n)
Antragsfrist: 4 Woche(n)
Sie können die Auszahlung der Fördermittel erst beantragen, wenn Ihr Zuwendungsbescheid bestandskräftig geworden ist. Das bedeutet, dass die Frist von 4 Wochen für das Einlegen von Rechtsmitteln abgelaufen ist. Sie können die Auszahlung jedoch beschleunigen, wenn Sie dem BMZ vor Ablauf der 4 Wochen mitteilen, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Kurztext

  • Projekt oder institutionelle Förderung - BMZ Festsetzung
  • für bewilligte Maßnahmen der Projekt- oder institutionellen Förderung können bei Projektstart Mittel beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) angefordert werden
  • Fördermittel können online angefordert werden
  • Voraussetzung: für das Projekt liegt ein Zuwendungsbescheid des BMZ vor
  • Kosten: kostenlos
  • zuständig: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden